Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuererklärung Werksstudent

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuererklärung Werksstudent

    Hallo Leute,

    da ich seit Oktober als Werksstudent arbeite und im Oktober (einen Monat lang) einen 450€ Job neben dem Werksstudentenjob hatte, wollte ich eine Steuererklärung für 2017 machen.
    Soetwas habe ich aber nie gemacht und habe mir elster eigentlich etwas selbsterklärender vorgestellt.

    Wie genau muss ich vorgehen um als Werksstudent eine Steuerklärung auszufüllen und welche Kosten kann ich alles angegeben, um möglichst viel von den 20€ (oder was ich auch immer 2017 an Steuern gezahlt habe) zurückzubekommen und nichts nachzahlen muss.

    Macht es ggf. Sinn Kosten nicht anzugeben (z.B. Studiengebühr o.ä.) um diese nach dem Studium abzusetzen, wenn die zu zahlenden Steuern ordentliche Beträge annehmen?

    Viele Grüße
    T

    #2
    AW: Steuererklärung Werksstudent

    Überlege dir zunächst, ob du die Erklärung in Mein ELSTER erstellst oder nicht besser ElsterFormular (läuft nur unter Windows Vista und neuer!) verwendest.

    Selbsterklärend ist zwar gar nichts, aber bei ElsterFormular kannst du immerhin deine Lohnsteuerbescheinigungen einfach abtippen.

    Werkstudenten sind steuerlich Arbeitnehmer, also brauchst du neben dem Hauptvordruck für deine Steuererklärung in jedem Fall die Anlagen N und Vorsorgeaufwand.

    https://www.elster.de/eportal/infoseite/elsterformular

    Aufwendungen (Werbungskosten) können nur in dem Jahr geltend gemacht werden, in dem sie entstanden sind!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Steuererklärung Werksstudent

      Erstmal ist Elster ein Übermittlungsverfahren. Du meinst wahrscheinlich die Weboberfläche Mein Elster. Dort eine Erklärung zu erstellen, setzt die gleichen Kenntnisse und Fähigkeiten voraus, wie da Aufüllen der Papierformulare.
      Da du anscheinend nur einen Monat gearbeitet hast, bekommst du die komplette Lohnsteuer wieder, da mit Werbungskostenpauschale und Grundfreibetrag schon für fast 10 T€ keine ESt anfällt.
      Wenn du Ausgaben in die Zukunft mitnehmen willst, musst du dich mit dem Thema Verlustvortrag beschäftigen. Belege sammeln und bei zukünftigen Erklärungen einreichen, geht schon mal nicht.

      Kommentar


        #4
        AW: Steuererklärung Werksstudent

        Zitat von multi Beitrag anzeigen
        Da du anscheinend nur einen Monat gearbeitet hast
        Nein ich arbeite seit Oktober (wie es auch im ersten Post steht). Nur die doppelte Beschäftigung war lediglich im Oktober.

        Kommentar


          #5
          AW: Steuererklärung Werksstudent

          Zitat von TiTanT Beitrag anzeigen
          Nein ich arbeite seit Oktober (wie es auch im ersten Post steht). Nur die doppelte Beschäftigung war lediglich im Oktober.
          Gut. Auch in der Zeit wirst du ja wohl kaum so viel verdient haben.

          Kommentar


            #6
            AW: Steuererklärung Werksstudent

            Wenn du Ausgaben in die Zukunft mitnehmen willst, musst du dich mit dem Thema Verlustvortrag beschäftigen
            Dass man als Werkstudent einen Verlustvortrag aufbauen kann, ist ziemlich unwahrscheinlich. Da müsste das Studium schon sehr teuer sein!

            Für das Jahr 2017 dürfte es vollkommen ausreichend sein, die Löhne und Sozialversicherungsbeiträge zu erklären, um die geringen einbehaltenen Steuern erstattet zu bekommen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            Lädt...
            X