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Doppelanrechnung Frw. KV/PV

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    Doppelanrechnung Frw. KV/PV

    Hallo,
    ich bin freiwillig gesetzlich versichert und habe folgendes Problem. In meiner Lohnsteuerbescheinigung für 2017 wird unter
    "25. Arbeitnehmerbeträge zur gesetzlichen Krankenversicherung" ein Betrag von X
    "26. Arbeitnehmerbeträge zur sozialen Pflegeversicherung" ein Betrag von Y ausgewiesen.
    Zusätzlich gibt es auf der Bescheinigung die Angabe
    "Frw./private KV/PV gesamt, welche mit einem Betrag von X+Y ausgewiesen ist (das entspricht also dem Arbeitgeberanteil).

    In der Anlage Vorsorgeaufwand unter 3 - Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung habe ich in Zeile 12 und 14 die Punkte 25. und 26. aus der Bescheinigung eingetragen.
    Ist nun zusätzlich unter "Beiträge anderer Personen (zum Beispiel bei Rentnern und freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern)" in Zeile 17 und 19 der Arbeitgeberanteil, d.h. noch einmal Betrag X und Y auszuweisen? Dann würde ich den Gesamtbetrag ausweisen, dh. Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil. Ist das so OK?

    VG
    Richard

    #2
    AW: Doppelanrechnung Frw. KV/PV

    Zitat von Richard2 Beitrag anzeigen
    In der Anlage Vorsorgeaufwand unter 3 - Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung habe ich in Zeile 12 und 14 die Punkte 25. und 26. aus der Bescheinigung eingetragen
    Du postest im Unterforum ElsterFormular.

    Ich dagegen behaupte, Du verwendest ElsterFormular nicht.

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      #3
      AW: Doppelanrechnung Frw. KV/PV

      OK stimmt habe ich übersehen. Könnte die Antwort nicht auch für Nutzer von ElsterFormular hilfreich sein?

      - - - Aktualisiert - - -

      Habe die Frage im anderen Forum neu gepostet, danke für den Hinweis und hier kann der Beitrag entfernt werden.
      Zuletzt geändert von Richard2; 16.02.2018, 23:40. Grund: Falsches Forum

      Kommentar


        #4
        AW: Doppelanrechnung Frw. KV/PV

        Ist nun zusätzlich unter "Beiträge anderer Personen (zum Beispiel bei Rentnern und freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern)" in Zeile 17 und 19 der Arbeitgeberanteil, d.h. noch einmal Betrag X und Y auszuweisen? Dann würde ich den Gesamtbetrag ausweisen, dh. Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil. Ist das so OK?
        Normalerweise nein , denn unter Nummer:

        "25. Arbeitnehmerbeträge zur gesetzlichen Krankenversicherung" ein Betrag von X
        "26. Arbeitnehmerbeträge zur sozialen Pflegeversicherung" ein Betrag von Y ausgewiesen.

        sollten bei jemand, der freiwillig in der GKV versichert ist, die Gesamtbeiträge ausgewiesen sein

        Zusätzlich gibt es auf der Bescheinigung die Angabe
        "Frw./private KV/PV gesamt, welche mit einem Betrag von X+Y ausgewiesen ist (das entspricht also dem Arbeitgeberanteil).

        Unter welcher Nummer wurde das denn bescheinigt? Die Nummer gibt es mit dieser Beschriftung ja nicht. Die Nummer 28 geht gar nicht in die Steuererklärung ein.

        Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse werden unter Nummer 24a bis 24c bescheinigt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Doppelanrechnung Frw. KV/PV

          "Frw./private KV/PV gesamt" ist unter "Raum für weitere Angaben" erfasst, ohne eigene Nummer.

          Ok ich denke ich habe mich vertan - wie du geschrieben hast sind in der Lohnsteuerbescheinigung unter 25. und 27. tatsächlich die gesamten Beiträge erfasst (obwohl dort jeweils steht "Arbeitnehmerbeiträge"). Habe es gerade mit meinen Gehaltsabrechnungen abgeglichen.

          Das heißt ein Eintrag unter "Beiträge anderer Personen (zum Beispiel bei Rentnern und freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern)" in Zeile 17 und 19 würde dann entfallen, oder?

          VG
          Richard
          Zuletzt geändert von Richard2; 17.02.2018, 00:06.

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            #6
            AW: Doppelanrechnung Frw. KV/PV

            Das heißt ein Eintrag unter "Beiträge anderer Personen (zum Beispiel bei Rentnern und freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern)" in Zeile 17 und 19 würde dann entfallen, oder?
            So ist es! Doppelt erklären ist nicht zulässig.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Doppelanrechnung Frw. KV/PV

              Danke für die Hilfe!

              Kommentar

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