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Freiwillig gesetzlich versichert, Doppelanrechnung?

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    Freiwillig gesetzlich versichert, Doppelanrechnung?

    Hallo,
    ich bin freiwillig gesetzlich versichert und habe folgendes Problem. In meiner Lohnsteuerbescheinigung für 2017 wird unter
    "25. Arbeitnehmerbeträge zur gesetzlichen Krankenversicherung" ein Betrag von X
    "26. Arbeitnehmerbeträge zur sozialen Pflegeversicherung" ein Betrag von Y ausgewiesen.
    Zusätzlich gibt es auf der Bescheinigung die Angabe
    "Frw./private KV/PV gesamt, welche mit einem Betrag von X+Y ausgewiesen ist (das entspricht also dem Arbeitgeberanteil).

    In der Anlage Vorsorgeaufwand unter 3 - Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung habe ich in Zeile 12 und 14 die Punkte 25. und 26. aus der Bescheinigung eingetragen.
    Ist nun zusätzlich unter "Beiträge anderer Personen (zum Beispiel bei Rentnern und freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern)" in Zeile 17 und 19 der Arbeitgeberanteil, d.h. noch einmal Betrag X und Y auszuweisen? Dann würde ich den Gesamtbetrag ausweisen, dh. Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil. Ist das so OK?

    VG
    Richard

    #2
    AW: Freiwillig gesetzlich versichert, Doppelanrechnung?

    Doppelpostings mögen wir hier nicht wirklich, wir können die Beiträge auch immer in das richtige Unterforum verschieben.

    Also bitte in dem alten Thread antworten!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Freiwillig gesetzlich versichert, Doppelanrechnung?

      Danke für den Hinweis, wollte das andere Posting selbst löschen. Könnt ihr helfen?

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        #4
        AW: Freiwillig gesetzlich versichert, Doppelanrechnung?

        Bei freiwillig in der GKV versicherten AN befindet sich in der Lohnsteuerbescheinigung
        • in Nr. 24a die AG-Zuschüsse zur KV, in 25c die AG-Zuschüsse zur PV
        • wenn der AG die Beiträge an die GKV abführt (Firmenzahler) in Nr. 25 der Gesamtbeitrag zur KV (also AN+AG), in Nr. 26 der Gesamtbeitrag zur PV.
        • wenn der AN die Beiträge an die GKV zahlt (Selbstzahler) bleiben Nr. 25 und 26 leer.


        In der Anlage Vorsorgeaufwand landen die Werte aus LStB Nr. 24a/24c in den Zeilen 37 bzw. 39.

        Bei Firmenzahlern werden die Werte aus der LStB Nr. 25/26 in die Zeile 12 bzw. 14 eingetragen, Zeile 13 bleibt leer.

        Bei Selbstzahlern bleiben die Zeilen 12ff leer, der Gesamtbeitrag zur KV wird in Zeile 17 und noch einmal in Zeile 18, der Gesamtbeitrag zur PV in Zeile 19. Wenn man diese Beträge nicht selbst ausrechnen kann oder will, kann man sie der Bescheinigung der GKV entnehmen, die man mindestens auf Anforderung enthält, oder über den Belegabruf der VASt.

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          #5
          AW: Freiwillig gesetzlich versichert, Doppelanrechnung?

          Tausend Dank, genau die Antwort die ich gesucht habe. Schönen Abend noch!

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            #6
            AW: Freiwillig gesetzlich versichert, Doppelanrechnung?

            In der Anlage Vorsorgeaufwand landen die Werte aus LStB Nr. 24a/24c in den Zeilen 37 bzw. 39.
            Bei Mein ELSTER muss man diese Einträge schon noch selbst tätigen, es sei denn, man nutzt den Belegabruf und die VaSt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Freiwillig gesetzlich versichert, Doppelanrechnung?

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Bei Mein ELSTER muss man diese Einträge schon noch selbst tätigen, es sei denn, man nutzt den Belegabruf und die VaSt.
              Ich habe auch nicht behauptet, dass sie dort automatisch landen.

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                #8
                AW: Freiwillig gesetzlich versichert, Doppelanrechnung?

                Zitat von Richard2 Beitrag anzeigen
                Hallo,
                ich bin freiwillig gesetzlich versichert und habe folgendes Problem. In meiner Lohnsteuerbescheinigung für 2017 wird unter
                "25. Arbeitnehmerbeträge zur gesetzlichen Krankenversicherung" ein Betrag von X
                "26. Arbeitnehmerbeträge zur sozialen Pflegeversicherung" ein Betrag von Y ausgewiesen.
                Zusätzlich gibt es auf der Bescheinigung die Angabe
                "Frw./private KV/PV gesamt, welche mit einem Betrag von X+Y ausgewiesen ist (das entspricht also dem Arbeitgeberanteil).

                In der Anlage Vorsorgeaufwand unter 3 - Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und]Pflegeversicherung habe ich in Zeile 12 und 14 die Punkte 25. und 26. aus der Bescheinigung eingetragen.
                Ist nun zusätzlich unter "Beiträge anderer Personen (zum Beispiel bei Rentnern und freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern)" in Zeile 17 und 19 der Arbeitgeberanteil, d.h. noch einmal Betrag X und Y auszuweisen? Dann würde ich den Gesamtbetrag ausweisen, dh. Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil. Ist das so OK?

                VG
                Richard
                Würde hier der Meinung von multi voll und ganz zustimmen. Doch finde ich es schade, dass man so mit den Zeilen aufpassen muss. Ich kenne nur die private und gesetzliche Pflegeversicherung. Was ist die "Soziale"?
                Zuletzt geändert von Charlie24; 15.03.2018, 20:06.

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