Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Erwachsene,in Ausbildung befindliche Kinder wie steuerlich Ihre Einkünfte angeben?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Erwachsene,in Ausbildung befindliche Kinder wie steuerlich Ihre Einkünfte angeben?

    Habe zwei Erwachsene Kinder in meinem Haushalt, die im September 2017 mit Ihrer Ausbildung begonnen haben.
    Kann aber keine Anlage N für beide in meine Steuererklärung integrieren!
    Wie schaffe ich das,ist das überhaupt möglich oder muss ich für beide eigene Steuererklärungen abgeben?

    Danke im Voraus für eure Feedbacks!

    Grüße MAY

    #2
    AW: Erwachsene,in Ausbildung befindliche Kinder wie steuerlich Ihre Einkünfte angeben

    Zitat von may Beitrag anzeigen
    Habe zwei Erwachsene Kinder in meinem Haushalt, die im September 2017 mit Ihrer Ausbildung begonnen haben.
    Kann aber keine Anlage N für beide in meine Steuererklärung integrieren!
    Wie schaffe ich das,ist das überhaupt möglich oder muss ich für beide eigene Steuererklärungen abgeben?

    Danke im Voraus für eure Feedbacks!

    Grüße MAY
    Hallo,

    natürlich müssen für die Kinder eigene Erklärungen abgegeben werden

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Erwachsene,in Ausbildung befindliche Kinder wie steuerlich Ihre Einkünfte angeben

      Danke für die prompte Antwort!

      Kommentar


        #4
        AW: Erwachsene,in Ausbildung befindliche Kinder wie steuerlich Ihre Einkünfte angeben

        ... natürlich müssen für die Kinder eigene Erklärungen abgegeben werden
        Ob wirklich Erklärungen abgegeben werden müssen? Wenn keine Steuern abgeführt wurden, was von der Höhe der Ausbildungsvergütung abhängig ist,

        kann man sich den Erklärungsaufwand eventuell komplett sparen. Aber wenn, dann natürlich immer eigene Erklärungen!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X