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Verwitwet und ein Kind

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    Verwitwet und ein Kind

    Guten Tag,

    ich bin seit 2016 verwitwet und habe mit meiner verstorbenen Ehefrau ein Kind.
    Bei der Einkommenserklärung 2017 habe ich ein Problem:
    Meine verstorbene Ehefrau habe ich nicht mehr im Hauptvordruck angegeben und in der Anlage Kind nur bei 10 'Kindschaftsverhältnis zur stpfl Person' bei 'leibliches Kind' ein Kreuz gesetzt.
    Die Prüfung von Elster läuft auch ohne Fehler oder Anmerkungen durch aber bei der Steuerberechung bekomme ich einen Fehler:

    AHW Abbruch-Hinweise
    Anlage Kind: Für ein Kind wurden keine Angaben zum Kindschaftsverhältnis gemacht.

    #2
    AW: Verwitwet und ein Kind

    Hierzu steht in der amtlichen Anleitung zur Anlage Kind folgendes:

    Ist der andere Elternteil verstorben, haben Sie Anspruch auf die vollen Freibeträge für Kinder. ... Hierzu reichen die Angaben in den Zeilen 11 und 14 aus.

    Ich würde deshalb Namen und Vornamen des verstorbenen Elternteils sowie dessen Geburtsdatum in die Zeile 11 und das Sterbedatum in die Zeile 14 eintragen.

    Bei ElsterFormular wird in der aktuellen Version 19.1 auch noch ein Eintrag bei der Dauer des Kindschaftsverhältnis im Jahr 2017 verlangt, was eigentlich Unsinn ist, wenn der andere Elternteil bereits 2016 verstorben ist.
    Ohne diesen Eintrag kommt man aber nicht weiter.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 18.02.2018, 14:37.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Verwitwet und ein Kind

      Danke für die schnelle Antwort.

      Ich habe es mit den Einträgen in Zeile 11 und 14 probiert, wobei der Eintrag bei der Dauer des Kindschaftsverhältnis im Jahr 2017 doch ein wenig verwirrend ist.
      Damit funktioniert jetzt beides (Prüfung und Steuerberechnung).

      Da mich Zeile 11 ein wenig irritiert hat, habe ich es mal nur mit Zeile 14 ausprobiert.
      Auch hier funktioniert jetzt beides (Prüfung und Steuerberechnung).

      Kommentar


        #4
        AW: Verwitwet und ein Kind

        Da mich Zeile 11 ein wenig irritiert hat, habe ich es mal nur mit Zeile 14 ausprobiert.
        Das hatte ich aufgrund der Anleitung gerade eben nicht versucht, aber wenn das ausreicht, ist das ist ja noch besser und außerdem richtig.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Verwitwet und ein Kind

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Das hatte ich aufgrund der Anleitung gerade eben nicht versucht, aber wenn das ausreicht, ist das ist ja noch besser und außerdem richtig.
          Hallo,

          da ist die Anleitung wohl etwas durcheinander geraten. Was soll bei dieser Konstellation ein Eintrag in Zeile 11?

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

          Kommentar


            #6
            AW: Verwitwet und ein Kind

            Was soll bei dieser Konstellation ein Eintrag in Zeile 11?
            Es hätte ja sein können, dass die Finanzverwaltung bestimmte Angaben zur Person des verstorbenen Elternteils haben will.

            Mit dem Sterbedatum allein lässt sich ja nicht nachprüfen, wer da verstorben ist. Deshalb habe ich der Anleitung auch nicht misstraut.

            Stutzig hat mich erst die Fehlermeldung gemacht. Aber um diese Jahreszeit kommen Fehler ja durchaus noch vor.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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