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Frage zu Kosten von Geburt und Hebamme + Kilometerpauschale

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    Frage zu Kosten von Geburt und Hebamme + Kilometerpauschale

    Hallo an alle,

    ich bräuchte mal Hilfe... ich blick nich so ganz durch.
    Ich leben mit meiner Freundin zusammen und wir haben im März ein Kind bekommen.
    Ich bin voll berufstätig und meine Freundin war in Ausbildung.

    Unser Kind ist im Geburtshaus (20km entfernt) zur Welt gekommen, Hebamme und so wurde nicht komplett von der KK übernommen.
    Der Frauenarzt meiner Freundin ist 35 km entfernt, zu dem mussten wir vor und nach Geburt regelmässig aufsuchen.
    (Falls Fragen aufkommen: der Frauenarzt behandelt meine Freundin schon immer, Vertrauen und so deswegen die Entfernung)

    Ich würde das über ausergewöhnliche Belastungen absetzen wollen aber wie vermittle ich, das meine Freundin keine Steuer macht.
    (Sie bekommt Mutterschaftsgeld, Kindergeld und im ganzen zählen wir als Bedarfsgemeinschaft)

    Und somit die kompletten Kosten über mich bzw. meine Erklärung laufen?

    Und dann noch eine Frage,

    mein Arbeitsweg beträgt knapp 9 km. Im Frühjahr - Dezember wurde jedoch eine Brücke an einer Hauptverbindungsstrasse saniert und ich war gezwungen einen Umweg
    zu fahren. Da ich im Schichtdienst arbeite, muss ich dadurch so oder so ggn. 14:00 Uhr durch die Stadt (entweder geh ich zur Arbeit oder ich komme von der Arbeit)
    Am wenigsten km wären durch die Stadt gewesen (ca. 15 km), allerdings der schnellere, über die Autobahn (25km).

    Soll ich da ein gewisses Mittelmaas angeben oder einfach die kürzeste Strecke.

    Vielen Dank im voraus

    #2
    AW: Frage zu Kosten von Geburt und Hebamme + Kilometerpauschale

    Zwei Mal den Weg zur Arbeit, einmal mit der längeren, einmal mit der kürzeren Strecke, natürlich.

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      #3
      AW: Frage zu Kosten von Geburt und Hebamme + Kilometerpauschale

      Und ob bei dem ersten Punkt überhaupt etwas herauskommt, siehst du nach der Eingabe der Ausgaben als agB im Hauptvordruck. Da wird ja eine zumutbare Eigenbelastung in Abzug gebracht.

      Wenn nichts abgesetzt werden kann, musst du dir über die Frage der Anerkennung durch das FA auch keine weiteren Gedanken machen.

      Bei einer Bedarfsgemeinschaft ist vielleicht eher die Anlage Unterhalt von Interesse.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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