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Betriebsinhaber: Steuerpflichtige oder Ehefrau?

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    Betriebsinhaber: Steuerpflichtige oder Ehefrau?

    Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen...

    Ich erstelle für mich selbst, Freiberuflerin, eine EÜR. Unsere Steuererklärung geben mein Mann und ich gemeinsam ab. Daher kann ich mich nicht entscheiden:
    Kreuze ich "Stpfl." an - die ich ja bin, da ich die Arbeit mache? Oder "Ehefrau" - die ich ebenfalls bin, außerhalb des Betriebs, aber in der privaten Steuererklärung?

    "Hybride Rollenbilder" gibt's leider nicht zum ankreuzen...
    Danke für alle Hilfe

    #2
    AW: Betriebsinhaber: Steuerpflichtige oder Ehefrau?

    Zitat von journo01 Beitrag anzeigen
    Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen...

    Ich erstelle für mich selbst, Freiberuflerin, eine EÜR. Unsere Steuererklärung geben mein Mann und ich gemeinsam ab. Daher kann ich mich nicht entscheiden:
    Kreuze ich "Stpfl." an - die ich ja bin, da ich die Arbeit mache? Oder "Ehefrau" - die ich ebenfalls bin, außerhalb des Betriebs, aber in der privaten Steuererklärung?

    "Hybride Rollenbilder" gibt's leider nicht zum ankreuzen...
    Danke für alle Hilfe

    Hallo,

    in der Anlage EÜR wird doch nicht nach Stpfl. gefragt

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Betriebsinhaber: Steuerpflichtige oder Ehefrau?

      Bei einer Zusammenveranlagung von hetero***uellen Eheleuten wird immer der Mann als Steuerpflichtiger im Mantelbogen eingetragen unabhängig davon, wer das Einkommen erzielt hat.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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        #4
        AW: Betriebsinhaber: Steuerpflichtige oder Ehefrau?

        Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG ist jede Person unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, die in dem Jahr (irgendwann) im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Ob Derjenige oder Diejenige Einkünfte hatte, ist egal. Das könnte extremerweise auch z.B. für 2017 das am Silvesterabend um 23.58 Uhr geborene Baby Kevin sein, auch wenn Kevin in den zwei Minuten sicherlich keine Einkünfte generiert haben wird. Es ist also fast Jeder oder Jede Steuerpflichtige(r), aber viele Steuerpflichtige zahlen wegen geringer oder gar keiner Einkünfte eine Steuer in Höhe von 0 €. Hier sieht man auch wieder, dass 0 € etwas Anderes ist als "Nichts" aufgrund fehlender Steuerpflicht.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Betriebsinhaber: Steuerpflichtige oder Ehefrau?

          Hallo,

          im HV steht stpfl. Person, nur bei Zusammenveranlagung, fett gedruckt, Ehemann oder(nicht fett) Person A...
          Dürfte nicht allzu schwer sein hier die richtige Angaben zu machen

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Betriebsinhaber: Steuerpflichtige oder Ehefrau?

            An der Gendergerechtigkeit wird ernsthaft gearbeitet, so einfach scheint es aber nicht zu sein:

            http://www.tagesspiegel.de/wirtschaf.../19738964.html
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Betriebsinhaber: Steuerpflichtige oder Ehefrau?

              Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
              Hallo,

              in der Anlage EÜR wird doch nicht nach Stpfl. gefragt

              Gruß FIGUL
              Im Elster-Formular "EÜR" schon - hoffentlich ist die "Anlage EÜR" nichts anderes und ich darf alles nochmal machen....

              Herzlichen Dank jedenfalls an alle Antworter

              Beim Eintragen kam letztlich der für mich entscheidende Hinweis: Wenn die Familien-Steuererklärung unter der gleichen Steuernummer abgegeben wird, ist mein Mann der Steuerpflichtige und ich die Ehefrau. Da mein Betrieb aber über eine andere Steuernummer läuft, bin ich die Steuerpflichtige. Kompliziert, aber letztlich klärbar.... Nochmals danke!!

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                #8
                AW: Betriebsinhaber: Steuerpflichtige oder Ehefrau?

                Zitat von journo01 Beitrag anzeigen
                Im Elster-Formular "EÜR" schon - hoffentlich ist die "Anlage EÜR" nichts anderes und ich darf alles nochmal machen....

                Herzlichen Dank jedenfalls an alle Antworter

                Beim Eintragen kam letztlich der für mich entscheidende Hinweis: Wenn die Familien-Steuererklärung unter der gleichen Steuernummer abgegeben wird, ist mein Mann der Steuerpflichtige und ich die Ehefrau. Da mein Betrieb aber über eine andere Steuernummer läuft, bin ich die Steuerpflichtige. Kompliziert, aber letztlich klärbar.... Nochmals danke!!
                Hallo,

                entweder bin ich blind oder du verwechselst da etwas.
                In der Anlage EÜR(ElsterFormular, in Mein Elster steht die Anlage noch gar nicht zur Verfügung)
                wird nach dem Betrieb gefragr aber nirgendswo nach dem Stpfl.

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  AW: Betriebsinhaber: Steuerpflichtige oder Ehefrau?

                  In der Anlage EÜR(ElsterFormular, in Mein Elster steht die Anlage noch gar nicht zur Verfügung) wird nach dem Betrieb gefragr aber nirgendswo nach dem Stpfl.
                  Da hast du aber die Zeile 8 überlesen oder übersehen! Immerhin wird in der Eingabehilfe erklärt, wann was anzukreuzen ist:

                  Ein anderes Feld als „Stpfl. / Ehemann / Lebenspartner” ist nur anzukreuzen, wenn die Anlage EÜR unter der selben Steuernummer abgegeben wird wie die Einkommensteuererklärung
                  der zusammenveranlagten Ehegatten/Lebenspartner(innen).
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Betriebsinhaber: Steuerpflichtige oder Ehefrau?

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Da hast du aber die Zeile 8 überlesen oder übersehen! Immerhin wird in der Eingabehilfe erklärt, wann was anzukreuzen ist:

                    Ein anderes Feld als „Stpfl. / Ehemann / Lebenspartner” ist nur anzukreuzen, wenn die Anlage EÜR unter der selben Steuernummer abgegeben wird wie die Einkommensteuererklärung
                    der zusammenveranlagten Ehegatten/Lebenspartner(innen).
                    Hallo,

                    auf Seite 1 Anlage EÜR ab Zeile 4 Angaben zum Betrieb
                    Zeile 8 - Anschrift Straße und Hausnummer

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Betriebsinhaber: Steuerpflichtige oder Ehefrau?

                      Es scheint bei ElsterFormular unterschiedliche EÜR-Formulare zu geben?
                      Angehängte Dateien
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Betriebsinhaber: Steuerpflichtige oder Ehefrau?

                        Hallo,

                        sind wir jetzt bei EF oder bleiben in MeinElster ?

                        Tschüß

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                          #13
                          AW: Betriebsinhaber: Steuerpflichtige oder Ehefrau?

                          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                          Hallo,

                          sind wir jetzt bei EF oder bleiben in MeinElster ?

                          Tschüß
                          Keine Ahnung! In Mein ELSTER ist die EÜR für 2017 ja noch nicht verfügbar, die Anfrage betraf, wenn sie sich auf 2017 bezog, deshalb schon ElsterFormular.

                          Die Frage der TE wurde ja beantwortet, nur @FIGUL hat nachtarockt.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            AW: Betriebsinhaber: Steuerpflichtige oder Ehefrau?

                            Hallo,

                            na dann gehört es auch in EF.

                            Tschüß

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