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Sehr kurze Ehe -> Trennungsjahr-> Steuerklasse 3/5

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    Sehr kurze Ehe -> Trennungsjahr-> Steuerklasse 3/5

    Guten Abend liebes Forum,

    ich habe Anfang 2017 meine ehemalige Partnerin geheiratet (binantionale Ehe, falls das relevant sein könnte) und habe dann die Steuerklasse 3 gewählt, sie die 5. Wir haben uns jedoch einige Monate später getrennt, sodass ich mich im Trennungsjahr befinde. Meine ehemalige Parterin hat kein Einkommen erziehlt und tut es meines Wissens nach aktuell auch nicht! Es wurde seitens meiner ehemaligen Partnerin kein Trennungsunterhalt verlangt.

    Was muss ich nun für meine Steuererklärung 2017 beachten? Bin etwas überfragt. Für das Jahr 2018 habe ich bereits die Steuerklasse 1 gewählt.

    Viele Grüße und einen schönen Abend

    #2
    AW: Sehr kurze Ehe -> Trennungsjahr-> Steuerklasse 3/5

    Zitat von klopf Beitrag anzeigen
    Was muss ich nun für meine Steuererklärung 2017 beachten?
    Viele Grüße und einen schönen Abend

    Hallo klopf,
    du könntest in 2017 eine Zusammenveranlagung machen.

    Tschüß

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