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Weiterbildung / Umschulung

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    Weiterbildung / Umschulung

    Guten Tag,

    ich habe im Jahr 2017 von 2.1.17-1.7.17 Über eine Leihfirma gearbeitet und wurde dann gekündigt bzw. mein Vertrag nicht verlängert.
    Meine Frage!:

    Wie trage ich von der Agentur für Arbeit geförderte Weiterbildung diese begann am 4.10.17 und geht bis 31.1.2020

    wie trage ich diese ein? fahrtkosten krieg ich bezahlt trage ich diese auch ein ?

    b)muss ich die zeit von 2.7.17-4.10.17 anders eintragen ?

    c) muss ich noch was anderes beantragen für die nächsten Jahre ?

    danke für eure Hilfe
    Zuletzt geändert von marco--91; 21.02.2018, 21:49.

    #2
    AW: Weiterbildung / Umschulung

    Werbungskosten-Fortbildung.

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      #3
      AW: Weiterbildung / Umschulung

      Hallo,

      wie wird die Weiterbildung denn bezahlt/abgerechnet?

      Es könnte eine Art Ausbildung sein, bei der es einen Zuschuss vom Arbeitsamt gibt (dann wäre es Lohn sowie Lohnersatzleistung).
      Oder aber es kommt nur Geld vom Arbeitsamt (dann halt auch nur Lohnersatzleistung).

      Lohn käme in die Anlage N, und Lohnersatzleistungen auf den Hauptvordruck Seite 4.

      Die erhaltenen Fahrtkosten zählen zur Hauptleistung (vermutlich zum ALG), du kannst aber mit deinen wirklichen Kosten verrechnen. Und da es die Erstattung nicht einfach so gibt, kommt unterm Strich vermutlich Null heraus.

      Für die Zeit mit reinem ALG kannst du natürlich auch Werbungskosten absetzen (etwa Bewerbungen oder Fahrtkosten zum Arbeitsamt).

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Weiterbildung / Umschulung

        Guten Abend,

        Danke für die schnelle Antwort. Das wird alles vom Arbeitsamt bezahlt.
        Beworben etc hatte ich mich nicht da ich im März / April mich arbeitsuchend gemeldet habe Umsatz schon gesagt habe ich möchte diese Umschulung machen. Ich hab Legendlich von Juli - Oktober auf 165€ Mini Job Basis gearbeitet was ich dem Arbeitsamt mit geteilt hatte.

        Muss ich diese 165€ auch angeben? Mir wurde nein gesagt, möchte aber nichts falsch machen.

        Sollte ich für 2018 „Verlustvortrags“ Antrag stellen ?

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          #5
          AW: Weiterbildung / Umschulung

          Hallo,

          >>>Das wird alles vom Arbeitsamt bezahlt.

          Dann sollten es Lohnersatzleistungen sein, Hauptvordruck 4. Seite.
          Diese Leistungen sind grundsätzlich steuerfrei, erhöhen aber ggf. die Progression. In deinem Fall - ausschließlich Lohnersatzleistungen - kann dir die Progression aber egal sein, selbst wenn es zu einem Steuersatz von beispielsweise 30% kommen würde käme am Ende Null heraus (0 Euro mal 30% ergibt 0 Euro).


          >>>Muss ich diese 165€ auch angeben?

          Falls pauschal versteuert musst du das nicht in der Steuererklärung angeben.
          Wenn hingegen auf Steuerkarte abgerechnet wurde wäre es normaler Lohn, zu erklären in der Anlage N (ein Indiz dafür wäre, dass du von dem Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung bekommen hättest).


          >>>Sollte ich für 2018 „Verlustvortrags“ Antrag stellen ?

          Ich würde einfach eine Einkommensteuererklärung abgeben, ein ggf. herauskommender Verlust würde dann automatisch vorgetragen.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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