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Elsterformular und Mein Elster rechnen unterschiedlich

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    Elsterformular und Mein Elster rechnen unterschiedlich

    Hallo zusammen,

    habe dieses Jahr meine Steuererklärung zum 1. Mal mit Mein Elster gemacht (vorher immer mit Elsterformular).
    So weit so gut, bei der Steuerberechnung fiel mir auf, dass Mein Elster mir fast 200€ mehr zurück erstatten will als Elsterformular.
    Beide berechnen exakt das selbe zu versteuernde Einkommen aus, aber dann berechnet Elsterformular die Einkommensteuer mit
    Progressionsvorbehalt und Mein Elster ohne. Da stimmt doch was nicht.

    #2
    AW: Elsterformular und Mein Elster rechnen unterschiedlich

    Dann wirst Du in Mein Elster irgendwo die Eintragung von Lohnersatzleistungen oder steuerfreien ausländischen Einkünften vergessen haben.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Elsterformular und Mein Elster rechnen unterschiedlich

      genau so ist es, warum kann man auch nicht die Formulare 1:1 übertragen, hatte das Krankengeld vergessen

      Kommentar


        #4
        AW: Elsterformular und Mein Elster rechnen unterschiedlich

        Theoretisch kann ich ja eine schon gesendete Steuererklärung, kopieren, editieren und nochmals versenden.
        Jedenfalls ist der "Absenden" Button aktiv. Hat jemand dieses schon mal ausprobiert?
        Kommt die 2. oder 3. Erklärung für das selbe Jahr auch beim Finanzamt an?
        Und nimmt das Finanzamt dann als Berechnungsgrundlage die zuerst oder zuletzt gesendete?

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          #5
          AW: Elsterformular und Mein Elster rechnen unterschiedlich

          Es wird die 25. verwendet.

          Beachte aber bitte, dass im Finanzamt nach Erledigung durch den Bearbeiter noch ca. 2 - 2 1/2 Wochen vergehen kann, bis technisch der Bescheid produziert, gebucht und die Erstattung angewiesen wird. Wenn dann in dieser Zeit erst die 25. Erklärung eingeht, wird der Bescheid sicherlich nur die 24. als Grundlage haben, ohne dass der Bearbeiter etwas dafür kann.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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