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Anlage KAP, Gemeinschaftskonto, Kirchensteuer

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    Anlage KAP, Gemeinschaftskonto, Kirchensteuer

    Guten Abend,

    ich hoffe Ihr könnt mir hinsichtlich des Ausfüllens der Anlage KAP helfen, bzw. meine noch offenen Fragen dazu beantworten.

    Ausgangslage: Gemeinschaftskonto mit meiner Partnerin - unverheiratet, keine Kinder. Die Konfessionsabfrage durch die
    Bank ist nicht möglich, da zwei Kontoinhaber (und nicht verheiratet).

    Da die Kirchensteuer durch die fehlende Konfession nicht berechnet und einbehalten werden konnte, müssen wir
    ja nachträglich die Anlage KAP ausfüllen. Die Daten habe ich soweit auch alle in meiner Software (ALDI Steuerprogramm) erfasst.

    Nun haben sich jedoch ein paar Fragen ergeben:

    A) Es wird die Frage gestellt, ob die "Steuerbescheinidung überprüft bzw. ggf. korrigiert" werden soll?
    lt. meiner Ansicht muss ich dies mit "ja" beantworten, da ja die Bescheinigung aufgrund der fehlenden Kirchensteuer nicht korrekt ist.
    Wenn ich hier jedoch ja angebe, muss ich direkt korrigierte Werte erfassen. Diese liegen mir jedoch nicht vor?
    Wähle ich hier "Nein" kann ich keine Unauffälligkeiten in den Formularen feststellen...was ist hier richtig?

    B) Aufgrund des Gemeinschaftskontos werden die Erträge/Steuern etc. jeweils 50/50 gerechnet oder?
    Gibt es hier ein Feld um dies anzugeben oder muss die Erträgnisaufstellung mit eingerecht werden?

    C) Muss ich grundsätzlich ALLE Erträge angeben, auch von anderen Banken (pers. Konto, Konfession liegt vor, Sparerpauschbetrag nicht überschritten)
    oder lediglich das Gemeinschaftskonto. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass ALLE Erträge nur bei einer Günstigerprüfung benötigt werden?

    Danke Euch für Eure Unterstützung.

    Viele Grüße

    #2
    AW: Anlage KAP, Gemeinschaftskonto, Kirchensteuer

    A) Es wird die Frage gestellt, ob die "Steuerbescheinidung überprüft bzw. ggf. korrigiert" werden soll?
    lt. meiner Ansicht muss ich dies mit "ja" beantworten, da ja die Bescheinigung aufgrund der fehlenden Kirchensteuer nicht korrekt ist.
    So ist das nicht zu verstehen! Man macht ein Kreuz in Zeile 6 bei Nacherklärung der Kirchensteuer. Die Bescheinigung der Bank ist auch nicht falsch, sie hat keine Kirchensteuer einbehalten und auch keine bescheinigt.

    B) Aufgrund des Gemeinschaftskontos werden die Erträge/Steuern etc. jeweils 50/50 gerechnet oder?
    Gibt es hier ein Feld um dies anzugeben oder muss die Erträgnisaufstellung mit eingerecht werden?
    Der Kirchensteuerpflichtige gibt seinen hälftigen Anteil an den Kapitalerträgen in Zeile 7 der Anlage KAP an. Wenn das Finanzamt Belege haben will, wird es diese anfordern.

    C) Muss ich grundsätzlich ALLE Erträge angeben, auch von anderen Banken (pers. Konto, Konfession liegt vor, Sparerpauschbetrag nicht überschritten)
    oder lediglich das Gemeinschaftskonto. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass ALLE Erträge nur bei einer Günstigerprüfung benötigt werden?
    Es müssen nur die Erträge erklärt werden, von denen keine Kirchensteuer als Zuschlag zur Kapitalertragssteuer einbehalten wurde.

    Allerdings müssen die Zeilen 12 und 13 ausgefüllt werden In Zeile 13 ist der in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag anzugeben, der auf die nicht erklärten Kapitalerträge entfällt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlage KAP, Gemeinschaftskonto, Kirchensteuer

      Perfekt, vielen Dank für die schnelle Hilfe @ Charlie24.
      Zuletzt geändert von Falky; 23.05.2020, 17:50.

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