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Anlage KAP

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    Anlage KAP

    Hallo,

    Zeile 4 Günstigerprüfung habe ich angekreuzt.

    Bank A: keine Steuerbescheinigung von Bank erhalten
    Kapitalerträge: 510,- EUR
    in Anspruch gen. Sparer-Pauschbeitrag: 510,- EUR

    'Bank B' Steuerbescheinigung von Bank erhalten
    Zeile 7 Höhe der KAP-Einkünfte: 830,- EUR
    Zeile 12 Höhe Anspruch Pauschbetrag: 291,-EUR
    Zeile 48/49 sind dementsprechend gefüllt

    Meine Frage, muss ich von Bank A auch eine Steuerbescheinigung anfordern und eintragen, obwohl dort keine Kapitalsteuer angefallen ist?

    MfG

    #2
    AW: Anlage KAP

    Wenn Du es genau haben möchtest, ja. Aber Du musst nicht. Die Bank ist auf Anforderung zur Ausstellung verpflichtet, selbst wenn Du nur Kapitalerträge von 0,01 € hast, die durch Freistellungauftrag freigestellt sind.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Anlage KAP

      Zur Klarstellung, in die Anlage KAP müssen eingetragen werden:

      Zeile 7 - Kapitalerträge: 1.340 €
      Zeile 12 - in Anspruch genommener Sparerfreibetrag: 801 €
      Zeile 48/49 anrechenbare Steuern: entsprechend der vorliegenden Steuerbescheinigung
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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        #4
        AW: Anlage KAP

        Hallo,

        in diesem speziellen Fall halte ich die Steuerbescheinigung für entbehrlich. Auch, weil ab diesem Jahr gar keine Beleg mehr eingereicht werden müssen.

        Ich würde trotzdem vorsorglich die Bescheinigung von Bank B einreichen (weil die imho sowieso angefordert wird, neue Regeln hin oder her).
        Und wenn dann doch noch auch der Beleg von Bank A gefordert wird kann man den ja immer noch anfordern (wie schon gesagt muss die Bank das machen, und zwar gratis).

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Anlage KAP

          Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
          Hallo,

          in diesem speziellen Fall halte ich die Steuerbescheinigung für entbehrlich. Auch, weil ab diesem Jahr gar keine Beleg mehr eingereicht werden müssen.

          Ich würde trotzdem vorsorglich die Bescheinigung von Bank B einreichen (weil die imho sowieso angefordert wird, neue Regeln hin oder her).
          Und wenn dann doch noch auch der Beleg von Bank A gefordert wird kann man den ja immer noch anfordern (wie schon gesagt muss die Bank das machen, und zwar gratis).

          Stefan
          Hallo,

          Ich habe gestern Anlage KAP eingereicht OHNE 4 Bescheinigungen
          Bin mal gespannt, wie es läuft.

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Anlage KAP

            Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
            Zur Klarstellung, in die Anlage KAP müssen eingetragen werden:

            Zeile 7 - Kapitalerträge: 1.340 €
            Zeile 12 - in Anspruch genommener Sparerfreibetrag: 801 €
            Zeile 48/49 anrechenbare Steuern: entsprechend der vorliegenden Steuerbescheinigung
            Wenn ich das so mache, würde ich mir ja quasi selbst eine Steuerbescheinigung erstellen, die es nicht gibt. Denn wenn ich das richtig deute, sind Zeile 7/12 original aus der Steuerbescheinigung zu übernehmen, da steht bei mir aber auf der einen was anderes.

            Ich werde es dann wohl so machen und auch die 510,-EUR Steuerbescheinigung als Steuerbescheinigung 2 eintragen. Damit bin ich auf der sicheren Seite und wenn das FA diese haben will, kann die immer noch bei der Bank anfordern.

            Danke an Alle die sich der Sache angenommen haben.

            MfG

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              #7
              AW: Anlage KAP

              Ich wundere mich immer wieder, warum so viele Steuerpflichtige überhaupt eine Günstigerprüfung beantragen.

              Für die weit überwiegende Zahl der Steuerpflichtigen dürfte sich die Ausübung des Veranlagungswahlrechts kaum lohnen, denn bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 15.721 Euro und 31.442 Euro
              bei zusammenveranlagten Ehegatten wird ein (Grenz-)Steuersatz von 25 % erreicht. Selbst wenn die genannten Beträge nicht mehr ganz aktuell sein sollten, viel darf man nicht verdienen.

              http://www.finanzamt.bayern.de/Infor...rg&c=n&d=x&t=x
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Anlage KAP

                Hallo,

                >>>Ich werde es dann wohl so machen und auch die 510,-EUR Steuerbescheinigung als Steuerbescheinigung 2 eintragen.

                Das Finanzamt sieht aber keine 1. oder 2. Bescheinigung, sondern nur die Anlage KAP. Das was du bei ElsterFormular getrennt eingibst wird in einer Summe übertragen.


                >>>Für die weit überwiegende Zahl der Steuerpflichtigen dürfte sich die Ausübung des Veranlagungswahlrechts kaum lohnen, denn bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 15.721 Euro und 31.442 Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten wird ein (Grenz-)Steuersatz von 25 % erreicht.

                Eben, erst ab knapp 16.000 Euro. Die meisten Rentner liegen beispielsweise darunter (auch weil die Rente ja noch dazu nicht voll versteuert wird).

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: Anlage KAP

                  Die meisten Rentner liegen beispielsweise darunter (auch weil die Rente ja noch dazu nicht voll versteuert wird)
                  Das kann stimmen. Die meisten Rentner haben in der jetzigen Nullzinsphase aber auch keine Kapitalerträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrags mehr.

                  Die Rentner, die erfolgreich mit Aktien spekulieren, verfügen in der Regel über deutlich höhere Alterseinkünfte.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    AW: Anlage KAP

                    Hallo,

                    >>>Die meisten Rentner haben in der jetzigen Nullzinsphase aber auch keine Kapitalerträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrags mehr.

                    Meine Mutter hat ca. 5.000 Euro Kapitalerträge (und keine einzige Aktie). Man muss halt wissen wie es geht.
                    Und von mir selbst gar nicht zu reden, ich hab' über 20T Kapitalerträge (allerdings mit Aktien) - und trotzdem lohnt sich die Günstigerprüfung.

                    Das nur mal zu dem Märchen, dass die Günstigerprüfung fast niemand braucht.

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                      #11
                      AW: Anlage KAP

                      Das nur mal zu dem Märchen, dass die Günstigerprüfung fast niemand braucht.
                      Das ist die offizielle Auffassung der bayerischen Finanzverwaltung und die sollten das doch eigentlich wissen. Es heißt dort auch nicht fast niemand, sondern:

                      Für die weit überwiegende Zahl der Steuerpflichtigen dürfte sich die Ausübung des Veranlagungswahlrechts kaum lohnen.

                      Wenn ich mich in meinem Bekanntenkreis so umschaue und das sind fast alles Rentner und Pensionäre, da finde ich unter 10 Leuten allenfalls eine Person,

                      für die das Thema eine Rolle spielt.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Anlage KAP

                        Wer eine Günstigerprüfung machen lassen will, muss auch alle Kapitalerträge angeben.
                        Und diese kompletten Kapitalerträge natürlich auch belegen können. Sprich für alle Kapitalerträge Steuerbescheinigungen haben.

                        Ab dem Steuerjahr 2017 müssen allerdings keine Belege mehr sofort mitgeschickt werden, sondern nur bereitgehalten werden.
                        Einsenden nur/erst dann, wenn das Finanzamt die Belege anfordert.

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                          #13
                          AW: Anlage KAP

                          Hallo,

                          >>>Und diese kompletten Kapitalerträge natürlich auch belegen können. Sprich für alle Kapitalerträge Steuerbescheinigungen haben.

                          Warum?
                          Ich sehe keine Verpflichtung, und auch keine Veranlassung für das Finanzamt auf Belege zu bestehen.
                          Verpflichtet ist man, sämtliche steuerpflichtige Erträge zu erklären, belegen muss man hingegen nur Steuerminderndes.

                          Worauf ich hinaus will: Wenn man keine Unterlagen hat (warum auch immer, da gibt es viele Gründe), dann muss man diese auch nicht beschaffen (oder selber schreiben - Eigenbeleg). Nur erklären muss man.

                          Stefan
                          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                            #14
                            AW: Anlage KAP

                            Liebe Forenteilnehmer,

                            das Thema ist doch eigentlich schon längst erledigt und der TE hat seine Antwort bekommen.

                            Warum müssen mache von euch immer noch ein zusätzliches Fass aufmachen und sich um Nebensächlichkeiten streiten.
                            Bleibt doch einfach mal beim ursprünglichen Thema und wenn der TE seine Antwort bekommen hat dann ist Feierabend.
                            Mit freundlichen Grüßen

                            Beamtenschweiß
                            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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