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Fahrtkosten weitentfernter Wohnsitz

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    Fahrtkosten weitentfernter Wohnsitz

    Hallo Forum,

    es geht um die Steuererklärung 2017 und ich bin Angestellter.
    Im September habe ich meine Arbeit gewechselt von Berlin nach Frankfurt.
    Da ich wusste, dass ich nur kurzfristig dort leben würde, habe ich bei Bekannten ohne Mietvertrag gelebt, mein Wohnsitz blieb in Berlin.
    Die große Frage: Wie und wo setze ich jetzt Fahrtkosten ab?

    Momentan habe ich unter "Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte" beide Arbeitgeber eingetragen.
    Für die Frankfurterstelle habe ich als Entfernung 550 km stehen und habe 60 Arbeitstage eingetragen.
    Das kommt mir, aber verständlicherweise grob falsch vor, weil ich nur an den Wochenenden nach Berlin gefahren bin (17 Wochenenden).

    Kann mir jemand ein paar Tipps geben?
    Die Suchfunktion habe ich genutzt, fand aber mit den Suchbegriffen nichts Passendes.

    Grüße und Besten Dank
    Diego

    #2
    AW: Fahrtkosten weitentfernter Wohnsitz

    Das kommt mir, aber verständlicherweise grob falsch vor, ...
    Das ist ja auch grob falsch! Das fällt m. E. am ehesten unter doppelte Haushaltsführung, auch wenn du vielleicht für die Unterkunft bei Bekannten nichts oder wenig bezahlt hast.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Fahrtkosten weitentfernter Wohnsitz

      Eingetragen werden müssen die tatsächlich gefahrenen km.
      Also für die Tage, von Berlin aus die 550km und für die Fahrten vom Bekannten aus eben die dafür zutreffende Entfernung.

      Kommentar


        #4
        AW: Fahrtkosten weitentfernter Wohnsitz

        Danke für die Tipps!
        Habe es jetzt unter doppelter Haushaltsführung eingetragen.

        Kommentar

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