Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage EÜR

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    AW: Anlage EÜR

    Hier gibt es eine Ausfüllhilfe für die Anlage EÜR speziell für Photovoltaikanlagen. Besonders kompliziert ist die Gewinnermittlung nicht.

    http://www.finanzamt.bayern.de/Infor...rg&c=n&d=x&t=x
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #17
      AW: Anlage EÜR

      Zitat von micha53 Beitrag anzeigen
      die einkommenssteuer wurde vom steuerhilfeverein durchgeführt.
      Dir ist schon klar, dass ein Lohnsteuerhilfeverein Deine Einkommensteuererklärung gar nicht erstellen darf, wenn Du gewerbliche Einkünfte erklären musst ? Das kann Bußgeld geben und der LStH bekommt dolle auf die Finger !
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #18
        AW: Anlage EÜR

        Hallo, wir haben letztes Jahr eine Photovoltaikanlage bekommen. Wir verbrauchen selbst und speisen ein. Kann mir irgendjemand erklären ob in Zeile 14 nur der Betrag eingetragen wird, den wir vom Netzbereiber monatlich bekommen haben oder auch die Summe der Jahresgutschrift beigerechnet werden muss.

        Ich mache jeden Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung. Kann mir jemand sagen wo ich die Umsatzsteuer eintragen muss die ich monatlich an das Finanzamt für das Jahr 2018 überweisen muss. Das müsste doch in Zeile 49 eingetragen werden oder?

        Vielen dank

        Kommentar


          #19
          AW: Anlage EÜR

          In Zeile 14 sind die Umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen einzutragen. Und zwar aus dem Jahr, für das die Erklärung abgegeben wird. Das geht immer vom 1. Januar bis 31. Dezember.

          Kommentar


            #20
            AW: Anlage EÜR

            Danke für die Antwort. Aber meine Frage meinte ich so. Wir haben seit 06.18. 24 € im Monat vom Netzbetreiber bekommen und bei der Endabrechnung nochmal eine Gutschrift von 210,59 €. Also muss in Zeile 14
            24 € x 7 Monate = 168,00
            Guthaben 210,59 €
            insgesamt 378,59 € brutto. Also muss in Zeile 14 der Nettobetrag von 306,66 € ? Muss ich die Mehrwertsteuer von 71,93 € auch irgendwo eintragen?

            Kommentar


              #21
              AW: Anlage EÜR

              Bei einer EÜR kommt es darauf an, in welchem Jahr die Endabrechnung erfolgt und das Geld daraus zugeflossen ist. Wenn das erst 2019 passiert ist, gehört diese Betriebseinnahme erst 2019 in die EÜR.

              Die vereinnahmte Umsatzsteuer auf die 2018 zugeflossenen Zahlungen ist in Zeile 16 zu erklären.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar

              Lädt...
              X