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    Anlage EÜR

    Guten Morgen,

    ich habe ein paar Fragen zur Anlage Einnahmenüberschussrechnung.

    Ich habe eine Nebentätigkeit, der Herstellung Puppenkleidung, z.B. nähen oder stricken. Und das Ganze verkaufe ich über Internet.
    Mein Gewinn im Jahr beträgt bis 1000 EUR.

    Früher reichte es nur ein formloser Brief mit Einnahmen und Ausgaben zu schicken. Aber seit 2017 ist es anders.
    Also muss ich eine Anlage EÜR ausfüllen.
    Ich habe mir diese Anlage EÜR angeschaut und wenn ich das richtig verstanden habe, brauche ich nur wenig ausfüllen.
    Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Und mein Gewinn wird ausgerechnet. Mehr aber nicht. Ist das richtig?

    Dieser Anlage steht erst am 27.03.2017 zur Verfügung.
    Kann ich meine Einkommensteuererklärung schon abschicken oder soll ich warten bis ich die Anlage EÜR machen darf?

    Danke.

    Viele Grüße
    Lena

    #2
    AW: Anlage EÜR

    Zitat von Lenachen Beitrag anzeigen
    Guten Morgen,

    ich habe ein paar Fragen zur Anlage Einnahmenüberschussrechnung.

    Ich habe eine Nebentätigkeit, der Herstellung Puppenkleidung, z.B. nähen oder stricken. Und das Ganze verkaufe ich über Internet.
    Mein Gewinn im Jahr beträgt bis 1000 EUR.

    Früher reichte es nur ein formloser Brief mit Einnahmen und Ausgaben zu schicken. Aber seit 2017 ist es anders.
    Also muss ich eine Anlage EÜR ausfüllen.
    Ich habe mir diese Anlage EÜR angeschaut und wenn ich das richtig verstanden habe, brauche ich nur wenig ausfüllen.
    Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Und mein Gewinn wird ausgerechnet. Mehr aber nicht. Ist das richtig?

    Dieser Anlage steht erst am 27.03.2017 zur Verfügung.
    Kann ich meine Einkommensteuererklärung schon abschicken oder soll ich warten bis ich die Anlage EÜR machen darf?

    Danke.

    Viele Grüße
    Lena
    Hallo,

    da du unter ElsterFormular postest gehe ich davon aus, dass du deine Erklärung mit EF machst.
    Da steht die Anlage EÜR seit Jahresbeginn zur Verfügung.
    Wie willst du eine Einkommensteuererklärung abgeben ohne eine Gewinnermittlung?
    Die ermittelst du doch durch die Anlage EÜR und gibst den Wert in die Anlage G ein

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Anlage EÜR

      Hallo Lenachen,

      du postest ja im Elsterformular, dort steht die EÜR 2017 seit Januar zur Verfügung.
      Deinen Gewinn trägst du ja in die Anlage G als Anlage zur Einkommensteuer ein.
      Wie du darauf kommst, dokumentierst du jetzt in der Anlage EÜR -> Einnahmen eintragen und Ausgaben.

      Die Anlage EÜR ist ja eine separate Anlage und wird auch separat übermittelt.
      Du könntest deine ESt also schon versenden, sinnvoll ist natürlich beides gleichzeitig zu versenden.

      Tschüß

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        #4
        AW: Anlage EÜR

        Ich habe mir diese Anlage EÜR angeschaut und wenn ich das richtig verstanden habe, brauche ich nur wenig ausfüllen.
        Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Und mein Gewinn wird ausgerechnet. Mehr aber nicht. Ist das richtig?
        Ob das wirklich ausreicht, wissen wir natürlich nicht. Wenn du z. B. die AfA für eine Nähmaschine geltend machen willst, musst du auch im
        Anlagenverzeichnis (Teil 2) Angaben machen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Anlage EÜR

          @FIGUL, ja, die Erklärung mache ich elektronisch über Elster.


          Ich müsste noch nie eine Anlage G ausfüllen. Ich sollte nur meine Einnahmen und Ausgaben schriftlich zu übermitteln. So hat mir Finanzamt erklärt.

          Bei der Anlage G handelt sich nicht um: "Wenn Sie als Selbstständiger gewerblich tätig sind, erzielen Sie steuerpflichtige Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Sie sind dann verpflichtet, Ihrer Steuererklärung die Anlage G beizufügen."??

          Ich bin nicht Selbstständig. Das mache ich nur als Hobby neben meine Hauptarbeit.

          @holzgoe, also EÜR für 2017 habe ich auf Elster nicht gefunden. Und auf Elster stehen die Bereitstellungstermine, dabei auch für die Anlage EÜR- 27.03.2017.

          @Charlie24, nein, ich mache keine Abschreibungen. Ich kaufe nur die Stoffe, bzw. Wolle ein, dann stricke und nähe und verkaufe. Meine Arbeitszimmer lasse ich auch per Steuererklärung nicht verrechnen.

          Kommentar


            #6
            AW: Anlage EÜR

            Also NICHT Elsterformular, sondern MEIN Elster. Ich verschiebe mal. Deswegen hast Du die Anlage EÜR auch noch nicht gefunden und musst insoweit bis zum 27.03. warten.

            Selbstverständlich bist Du damit Gewerbetreibender, wenn Du jährlich 1.000 € Gewinn erzielst.

            Die Anlage G ist notwendig. Das Finanzamt hat das dann ausnahmsweise für Dich gemacht. Damit ist aber ab 2017 nunmal Schluss.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: Anlage EÜR

              Ich bin nicht Selbstständig. Das mache ich nur als Hobby neben meine Hauptarbeit.
              Wenn es ein Hobby (Liebhaberei ohne Gewinnerzielungsabsicht) wäre, müsstest du deinen jährlichen Gewinn ja gar nicht versteuern. Da der Gewinn aber über 410,00 € liegt, fallen Steuern an

              und der Gewinn gehört auch erklärt. Auch eine Nebentätigkeit ist eine selbständige Tätigkeit, die Anlage G passt dafür schon. Wenn du die Anlage G nicht mit übermittelst, geht das Finanzamt für 2017

              sonst möglicherweise davon aus, du hättest überhaupt keine Steuererklärung abgegeben.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Anlage EÜR

                Ich habe mit Finanzamt telefoniert. Ja, ich muss die Anlage G und EÜR ausfüllen.

                Ich habe mir die Anlage G angeschaut. Dort muss ich nur mein Gewinn und Art der Betriebes eintragen. Richtig?
                Und in der EÜR schreiben ich die Einnahmen und Ausgaben rein.

                P.S. Umsatzsteuer wird in meinem Handel nicht ausgewiesen.

                Viele Grüße
                Lena

                Kommentar


                  #9
                  AW: Anlage EÜR

                  Zitat von Lenachen Beitrag anzeigen
                  Ich habe mit Finanzamt telefoniert. Ja, ich muss die Anlage G und EÜR ausfüllen.

                  Ich habe mir die Anlage G angeschaut. Dort muss ich nur mein Gewinn und Art der Betriebes eintragen. Richtig?
                  Und in der EÜR schreiben ich die Einnahmen und Ausgaben rein.

                  P.S. Umsatzsteuer wird in meinem Handel nicht ausgewiesen.

                  Viele Grüße
                  Lena
                  Hallo Lenachen,

                  genauso machst du das !

                  Tschüß

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                    #10
                    AW: Anlage EÜR

                    Zitat von Lenachen Beitrag anzeigen
                    Ich habe mit Finanzamt telefoniert. Ja, ich muss die Anlage G und EÜR ausfüllen.

                    Ich habe mir die Anlage G angeschaut. Dort muss ich nur mein Gewinn und Art der Betriebes eintragen. Richtig?
                    Und in der EÜR schreiben ich die Einnahmen und Ausgaben rein.

                    P.S. Umsatzsteuer wird in meinem Handel nicht ausgewiesen.

                    Viele Grüße
                    Lena
                    Hallo,

                    So ganz überzeugt warst du offensichtlich nicht von den Antworten hier im Forum.
                    Hättest du gleich im FA angerufen.

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      AW: Anlage EÜR

                      Doch, ihr hat mir gut geholfen.
                      Es hat mich nur verwirrt, dass ich Anlage G nie ausgefüllt habe.
                      Bevor ich ein Fehler mache, wollte ich bei Finanzamt nachfragen.
                      Man hat nicht immer eine nette Finanzamt-Mitarbeiterin am Telefon.
                      Diesmal hat gut geklappt. Und ich konnte ein paar Fragen stehlen

                      Und ich bedanke mich bei euch, für ganz schnelle Antwort und Informationen.

                      Viele Grüße
                      Lena

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                        #12
                        AW: Anlage EÜR

                        hallo. möchte mich hier einklinken. verzeiht mir manche unwissendheit. habe 2016 erstmals eine umsatzsteuer selbst erstellt. photovoltaikanlage . die einkommenssteuer wurde vom steuerhilfeverein durchgeführt. jetzt bekomm ich post wegen der eür. wird dies nicht in der einkommenssteuer hinterlegt oder wie soll ich das verstehen? biite um eine hilfe.
                        danke

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                          #13
                          AW: Anlage EÜR

                          Zitat von micha53 Beitrag anzeigen
                          wird dies nicht in der einkommenssteuer hinterlegt oder wie soll ich das verstehen?
                          Wie meinst Du das denn? Du musst eine EÜR machen, die wird nicht automatisch hinterlegt.

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Anlage EÜR

                            hallo.danke für deine schnelle antwort. also muss ich die machen .....ich musste die von mir errechnete zahl in der umsatzsteuer dem steuerbüro mitteilen damit die es in der einkomm.....eintragen können. weiss nicht mehr genau um welche es sich handelte. dacht halt das wars dann.......na ja ist wohl doch nicht so einfach. wollte nur die gebühren sparen ,weil die meinen gewinn "aufgefressen haben. einspeisungsgutschrift waren 390 euro plus 19% .abschlag 473 euro ....muss ergo noch 10 euro an stromlieferanten löhnen. ans finanzamt natürlich meine errechnete steuer.....was bleibt da noch an gewinn die ich eintragen soll .....werd wohl mich mal ans finanzamt wenden.
                            danke dir

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                              #15
                              AW: Anlage EÜR

                              Für das Jahr 2016 durfte man bei so geringen Einnahmen den Gewinn noch formlos ermitteln, z. B. mit Excel. Aber eine Gewinnermittlung musste auch da schon vorgelegt werden.
                              Die Umsatzsteuererklärung ist kein Ersatz für die EÜR.

                              Ab 2017 muss in jedem Fall das amtliche EÜR-Formular verwendet und elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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