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Zahlungen der Bundesagentur für Arbeit für private Kranken-, Pflegeversicherung

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    Zahlungen der Bundesagentur für Arbeit für private Kranken-, Pflegeversicherung

    Ich beziehe ALG I und erhalte Zahlungen der Bundesagentur für meine private Kranken- und Pflegeversicherung. Handelt es sich hierbei um eine steuerbefreite Leistung, die auch nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt?

    In der EStErkl 2016 hatte ich diese Zahlungen unter Zeile 27 "Zuschuss von dritter Seite" eingetragen, was vom Finanzamt ersatzlos gestrichen wurde.

    #2
    AW: Zahlungen der Bundesagentur für Arbeit für private Kranken-, Pflegeversicherung

    In der EStErkl 2016 hatte ich diese Zahlungen unter Zeile 27 "Zuschuss von dritter Seite" eingetragen, was vom Finanzamt ersatzlos gestrichen wurde.
    Das war ja dann nicht zu deinem Nachteil, wenn ich das richtig verstehe.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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