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Identifikationsnummer Unterstützter Person im Ausland

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    Identifikationsnummer Unterstützter Person im Ausland

    Hallo,
    beim ausfüllen der Anlage Unterhalt ergibt sich bei mir folgendes Problem:
    Die zu unterstützende Person lebt in Polen.
    Beim eintragen der 11-Stelligen PESEL Nummer des Ausweises, sowohl bei der 10-Stelligen NIP Nummer des Steuerbescheides erscheint die Fehlermeldung Ungültige Identifikationsnummer.
    Gibt es noch eine weitere Nummer oder ist das Feld für im Ausland lebende frei zu lassen? Was ich mir nicht vorstellen kann.

    Schöne Grüße, Ralf

    #2
    AW: Identifikationsnummer Unterstützter Person im Ausland

    Hallo DerRalf,

    ja die Identifikationsnummer ist noch etwas anderes, die ist 11 stellig und im Aufbau so XX XXX XXX XXX, die bekommt jede Person die in Deutschland gemeldet ist, bei einem Wegzug ins Ausland wird die Id.-Nr meist stillgelegt.

    Hast du mal probiert das Feld leer zulassen ?

    Tschüß

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      #3
      AW: Identifikationsnummer Unterstützter Person im Ausland

      Hallo, zur besseren Erklärung:

      Die Person ist gebürtige Polin und hatte nie eine deutsche Identifikationsnummer.
      Beim weglassen der Nummer erscheint, dass die Nummer fehlt.

      Schöne Grüße, Ralf

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        #4
        AW: Identifikationsnummer Unterstützter Person im Ausland

        ... oder ist das Feld für im Ausland lebende frei zu lassen? Was ich mir nicht vorstellen kann.
        Stell es dir trotzdem vor!

        Beim weglassen der Nummer erscheint, dass die Nummer fehlt.
        Das kann eigentlich nur ein Hinweis sein.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Identifikationsnummer Unterstützter Person im Ausland

          Die Zeile 5 der Anlage Unterhalt muss ausgefüllt sein (Wohnsitzstaat, wenn im Ausland), dann klappt es auch ohne ID Nummer.

          Außerdem handelt es sich lediglich um einen PRÜF-Hinweis. Die Steuerberechnung funktioniert trotzdem ohne Fehler.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
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            #6
            AW: Identifikationsnummer Unterstützter Person im Ausland

            Danke für diese hilfreiche Antwort.

            Schöne Grüße, Ralf

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