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Studentische Krankenversicherungsbeiträge steuerlich absetzen

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    Studentische Krankenversicherungsbeiträge steuerlich absetzen

    Guten Tag,

    ich habe als Student (Ü25, Zweitausbildung) im vergangenen Jahr Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in Höhe von ca. 90€ im Monat gezahlt. Meine Krankenversicherung teilte mir nun mit, dass diese steuerlich absetzbar wären. Ist das tatsächlich der Fall? Bezüglich der Einkommenssteuer falle ich im Jahr 2017 unter die Freigrenze von 8.820€, da ich lediglich auf Minijob-Basis arbeite. Desweiteren beziehe ich Bafög.

    Viele Dank im Voraus für ihre Hilfe.

    #2
    AW: Studentische Krankenversicherungsbeiträge steuerlich absetzen

    Bezüglich der Einkommenssteuer falle ich im Jahr 2017 unter die Freigrenze von 8.820€
    Steuerlich absetzbar ist der Krankenkassenbeitrag grundsätzlich, wenn man aber ohnehin keine Steuern zahlt, kommt dabei nichts raus.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Studentische Krankenversicherungsbeiträge steuerlich absetzen

      Wenn die Kinder über 25 sind und die Eltern kein Kindergeld mehr bekommen, können sie für (nachgewiesene) Unterhaltszahlungen über 8.000 € pro Jahr von der Steuer absetzen, wobei Einnahmen der Kinder aus BAföG, Minijob usw. nach Abzug von Freibeträgen die absetzbaren Beträge mindern. Die Krankenversicherungsbeiträge werden, egal wer sie gezahlt hat, noch oben drauf gerechnet. Dazu kann man viel im Internet finden.

      Die Eltern könnten in diesem Zusammenhang in dem Maße, wie sie hierbei Steuern sparen, auch überhaupt oder mehr Unterhalt zahlen. In Regel haben die Eltern auch einen höheren Spitzensteuersatz als ihre studierenden Kinder.
      Das alles setzt aber voraus, dass die Eltern sich mit ihren Kindern verstehen und Vertrauen zueinander haben.

      Weitere (neutrale) Informationen hierzu findet man hier: https://www.studis-online.de/StudInf.../unterhalt.php

      Aus Erfahrung hier im Forum weise ich darauf hin, dass ich hier keine Beratung mache, sondern nur meine Meinung sage, die auf eigenem Erleben beruht.

      berghaus 18.03.18

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        #4
        AW: Studentische Krankenversicherungsbeiträge steuerlich absetzen

        Aus Erfahrung hier im Forum weise ich darauf hin, dass ich hier keine Beratung mache, sondern nur meine Meinung sage, die auf eigenem Erleben beruht.
        Sollen wir hier jetzt vielleicht überprüfen, ob der Link eine unzulässige Werbung beinhaltet oder tatsächlich neutral ist?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Studentische Krankenversicherungsbeiträge steuerlich absetzen

          Wenn man weiß, was 'studies online' ist, kann man sich den Satz sparen.

          Ansonsten muss man eben als "Moderator" prüfen oder gleich löschen!

          Man könnte auch noch die Frage stellen, was das Thema mit 'Elster' zu tun hat.


          berghaus 18.03.18
          Zuletzt geändert von berghaus; 18.03.2018, 01:29.

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            #6
            AW: Studentische Krankenversicherungsbeiträge steuerlich absetzen

            [QUOTE.....]Wenn die Kinder über 25 sind und die Eltern kein Kindergeld mehr bekommen, können sie für (nachgewiesene) Unterhaltszahlungen über 8.000 € pro Jahr von der Steuer absetzen, wobei Einnahmen der Kinder aus BAföG, Minijob usw. nach Abzug von Freibeträgen die absetzbaren Beträge mindern. Die Krankenversicherungsbeiträge werden, egal wer sie gezahlt hat, noch oben drauf gerechnet. .........

            [/QUOTE]

            Hallo berghaus,

            lies mal hier ->
            https://forum.elster.de/anwenderforu...los-volljährig

            Es geht auch ohne Nachweise.

            Tschüß

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              #7
              Studentische Krankenversicherungsbeiträge steuerlich absetzen

              Ja, das ist auch sicher ein Ausnahmefall, der da beschrieben wird.

              I.d.R. sollte man aber die Unterhaltszahlungen überweisen, um Nachweise zu haben, die man ja seit vorigem Jahr der Steuererklärung nicht mehr beifügen, aber auf Anforderung vorweisen können muss.

              Irgendwo stand, meine ich mich zu erinnern, dass auch die Übergabe von Bargeld anerkannt wird, wenn das Kind (Ü25!) regelmäßig seine Eltern besucht.

              Früher habe ich zwölf und mehr Kontoauszüge zusammengefaltet, auf ein(!) DIN A4 Blatt geklebt und (nur) eine Kopie davon eingereicht.

              Später entdeckte ich dann die Onlinefunktion bei meiner Bank, wo man gezielt nach Beträgen und/oder Stichworten suchen konnte.

              Das Ergebnis war, dass man die Unterhaltszahlungen (bei mir für 2 studierende Kinder Ü25) auch gesammelt auf ein oder zwei Seiten ausdrucken konnte.

              berghaus 20.03.18

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                #8
                AW: Studentische Krankenversicherungsbeiträge steuerlich absetzen

                Zitat von berghaus Beitrag anzeigen
                Das Ergebnis war, dass man die Unterhaltszahlungen (bei mir für 2 studierende Kinder Ü25) auch gesammelt auf ein oder zwei Seiten ausdrucken könnte.
                Laser oder Tinte?

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                  #9
                  Studentische Krankenversicherungsbeiträge steuerlich absetzen

                  konnte!

                  Muss man ja jetzt nicht mehr. Man kann das Ergebnis auch speichern.

                  Wenn ich drucken muss, versuche ich immer, Papier, Druckertinte, Platz in den Ordnern (nicht nur bei mir), Porto und Zeit zu sparen.

                  Mit Druckern und Druckertinten stehe ich ohnehin auf Kriegsfuß! Wer nicht?

                  Z.B. verlangte das Elsterprogramm (endlich mal ein Bezug zum Forumsthema!) regelmäßig den Ausdruck von 2 x 20 Seiten,
                  so dass ich schon überlegte, nach der Plaiusibilitätsprüfung und Berechnung doch noch die kostenlosen grünen Formulare auszufüllen.

                  So aber habe ich die Blätter , auch für's Finanzamt, nicht nur beidseitig bedruckt, sondern auch noch 8 Seiten auf ein Blatt, so dass ich mit insgesamt 6 Blatt Papier ausgekommen bin.
                  Da hat auch noch nie jemand gemeckert.

                  Außerdem habe ich vor mehr als 40 Jahren so gebaut, dass das Finanzamt fußläufig zu erreichen ist.

                  berghaus 20.03.18

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