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Steuerberechnung bei unterjährigem Kirchenaustritt

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    Steuerberechnung bei unterjährigem Kirchenaustritt

    Hallo zusammen,

    ich arbeite gerade an meiner ersten Steuererklärung und habe nun ein Problem. Ich bin im Juli aus der Kirche ausgetreten und habe ordnungsgemäß im Hauptvordruck ab August jeweils "nicht Kirchensteuerpflictig" eingetragen. Bei der Berechnung bekomme ich jedoch den vollen Satz fürs ganze Jahr angesetzt und müsste somit einiges nachzahlen.
    Kann mir jemand vllt einen Tipp geben, wo mein Fehler liegt ? Habe ich irgendwo einen Haken vergessen, damit Elster den unterjährigen Kirchenaustritt in der Berechnung umsetzt ?

    Vielen Dank im Voraus und einen schönen Rest-Sonntag !
    Gruß Dominik
    Zuletzt geändert von Dominik1995; 11.03.2018, 19:02.

    #2
    AW: Steuerberechnung bei unterjährigem Kirchenaustritt

    Update: Ich konnte das Problem lösen. Ich habe mir "Elster-Formulare" herunter geladen und alle Eingaben neu eingepflegt. Hier scheint Elster die Kirchensteuer korrekt anteilig zu berechnen. Anscheinend gibt es einen Software-Bug bei "Elster-Online".

    Kommentar


      #3
      AW: Steuerberechnung bei unterjährigem Kirchenaustritt

      Danke für die Rückmeldung!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Steuerberechnung bei unterjährigem Kirchenaustritt

        Bin ich eigentlich der einzige, der folgenden Hinweis in Elster-Online bekommt, wenn unterjährigen Kirchenaustritt eingibt?

        "Bitte beachten Sie, dass bei der Angabe eines unterjährigen Religionswechsels die Steuerberechnung nicht vollständig durchgeführt werden kann, Ihnen aber dennoch ein Ergebnis zur Verfügung gestellt wird."

        Und ich gehe natürlich davon aus, dass das Finanzamt richtig rechnen wird, unabhängig davon wie Elster-Online oder Elster-Formular das ausrechnet.

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          #5
          AW: Steuerberechnung bei unterjährigem Kirchenaustritt

          Und ich gehe natürlich davon aus, dass das Finanzamt richtig rechnen wird, unabhängig davon wie Elster-Online oder Elster-Formular das ausrechnet.
          Davon gehe ich auch aus! Den Steuerbescheid sollte man sich trotzdem immer genau anschauen und vielleicht auch einen Blick in das Kirchensteuergesetz des eigenen Bundeslands werfen.

          Das mit dem Kirchenaustritt ist ja nicht bundesweit gleich geregelt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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