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Abfindung läuft auf "Fehler"

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    Abfindung läuft auf "Fehler"

    Hallo Zusammen,

    weiß nicht ob dieser Fehler schon gepostet wurde, wenn ja tut es mir Leid!

    Ich bekomme folgenden Fehler

    Sie haben Entschädigung/Arbeitslohn für mehrere Jahre i.S.d. § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 2 EStG erklärt. Der erklärte Betrag ist höher als die Summe aller von Ihnen erklärten Bruttoarbeitslöhne. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben.

    Für 2017 habe ich 4 Lohnsteuerbescheinigungen bekommen

    1) 01.01.-31.01. Abfindung Zeile 3, 4, 5 und Zeile 19 (alter Arbeitgeber); Betrag Zeile 3 = 19, da nur Abfindung ohne Bruttoarbeitslohn

    2) 01.01.-30.06. Transfergeld Zeile 3, 4, 5, 15, 22a, 23a, 25, 26, 27, (Transfergesellschaft)

    3) 01.12.-01.12. Prämie Transfergesellschaft Zeile 3, 4, 5, (Transfergesellschaft)

    4) 01.07.-31.12. normale Lohnsteuerbescheinigung neuer AG Zeile 3, 4, 5, 15, 22a, 23a, 24b, 24c, 27, 28 (neuer Arbeitgeber)

    Habe jede Lohnsteuerbescheinigung in eine separate Lohnsteuerbescheinigung übertragen. Warum tritt dieser Fehler auf? Habe in 2016 bereits ein Teil der gesamten Abfindung bekommen damals war die Abfindung in Zeile 3 im Bruttoarbeitslohn enthalten und in Zeile 19 ausgewiesen (Zeile 3 größer als Zeile 19).

    Hoffe es kennt sich jemand damit aus

    Vielen Dank im Voraus für die Hilfe

    Gruß
    Frank

    #2
    AW: Abfindung läuft auf "Fehler"

    Zitat von Frank1860 Beitrag anzeigen
    Ich bekomme folgenden Fehler

    Sie haben Entschädigung/Arbeitslohn für mehrere Jahre i.S.d. § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 2 EStG erklärt. Der erklärte Betrag ist höher als die Summe aller von Ihnen erklärten Bruttoarbeitslöhne. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben.
    Der Fehler könnte mit
    https://forum.elster.de/anwenderforu...u-der-Zeile-11
    im Zusammenhang stehen (siehe die Beiträge 9 bis 12).
    mfg. - Kent

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      #3
      AW: Abfindung läuft auf "Fehler"

      Vielen Dank Kent!

      Bedeutet dies, dass ich warten "muss" bis Elster den "Fehler" in einem neuen Update korrigiert? Oder hab ich es falsch verstanden?

      Gruss
      Frank

      Kommentar


        #4
        AW: Abfindung läuft auf "Fehler"

        Ja, dieser offensichtliche Fehler aufgrund der Nr.19 der LStB kann nur durch ein Update behoben werden.
        Allerdings sollte der Fehler auch der Hotline bekannt sein bzw. gemeldet werden.
        mfg. - Kent

        Kommentar


          #5
          AW: Abfindung läuft auf "Fehler"

          In der Version 19.1 ist dieser Fehler nicht behoben, er wurde eher verschlimmbessert, wie die jetzige Meldung zeigt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Abfindung läuft auf "Fehler"

            Bei den Einkommensteuererklärungen bis 2016 war dar bescheinigte Bruttoarbeitslohn um ermäßigt zu besteuernde Abfindungen/Entschädigungen zu kürzen, da dieser sonst doppelt versteuert wurde.
            Ab 2017 wurde die Anlage N so gestaltet, dass Abfindungen immer im BAL enthalten sein müssen und der BAL dann maschinell gekürzt wird.

            Du solltest daher deine Lohnbescheinigungen prüfen, ob die Abfindung im BAL enthalten ist und wenn nein, erhöhe den in der Anlage N eingegebenen BAL um die Abfindung.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

            Kommentar


              #7
              AW: Abfindung läuft auf "Fehler"

              Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
              Du solltest daher deine Lohnbescheinigungen prüfen, ob die Abfindung im BAL enthalten ist und wenn nein, erhöhe den in der Anlage N eingegebenen BAL um die Abfindung.
              Genauso (richtig) ist aber die 1. LStB lt. dem TE ausgefüllt:

              Zitat von Frank1860 Beitrag anzeigen
              Betrag Zeile 3 = 19, da nur Abfindung ohne Bruttoarbeitslohn
              Es bleibt dabei, ElFo in der Version 19.1 rechnet mit einer Abfindung lt. Nr.19 falsch.
              Richtig sichtbar wird der Fehler aber erst durch o.g. Fehlermeldung, wenn der doppelte Betrag von Nr.19 größer als der Betrag von Nr.3 ist.
              mfg. - Kent

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                #8
                AW: Abfindung läuft auf "Fehler"

                Es bleibt dabei, ElFo in der Version 19.1 rechnet mit einer Abfindung lt. Nr.19 falsch.
                Es wird aktuell gar nicht mehr gerechnet, die Steuerberechnung bricht bei einem Eintrag unter Nummer 19 immer mit dieser Fehlermeldung ab,

                auch wenn der Betrag unter Nummer 19 wesentlich kleiner ist als der unter Nummer 3.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Abfindung läuft auf "Fehler"

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Es wird aktuell gar nicht mehr gerechnet, die Steuerberechnung bricht bei einem Eintrag unter Nummer 19 immer mit dieser Fehlermeldung ab,

                  auch wenn der Betrag unter Nummer 19 wesentlich kleiner ist als der unter Nummer 3.
                  Ist definitiv nicht so. Mein Testfall mit Nr. 19 läuft formal durch:

                  zu versteuern nach
                  § 34 Abs. 1 EStG . . . . . . . . . . . . . . . . . 20.000 . . . . . . . . . . . . . . 1.410

                  (Das Ergebnis ist aber sinnfrei)
                  mfg. - Kent

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                    #10
                    AW: Abfindung läuft auf "Fehler"

                    Da sich unsere Aussagen scheinbar widersprechen, habe ich das jetzt mit verschiedenen Beträgen getestet.

                    Wenn ich unter Nr. 3 z. B. 25.000 € eingebe und unter Nummer 19 dann 15.000 €, kommt der Abbruchhinweis:

                    Sie haben Entschädigung / Arbeitslohn für mehrere Jahre i.S.d. § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 2 EStG erklärt. Der erklärte Betrag ist höher als die Summe aller von Ihnen erklärten Bruttoarbeitslöhne. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben.

                    Wenn ich unter Nr. 3 dann über 30.000 € eingebe, also etwas mehr als das Doppelte, und unter Nummer 19 die 15.000 € belasse, wird so gerechnet, wie von dir beschrieben.

                    Meiner Meinung nach berechnet ElsterFormular als Abfindung momentan das Doppelte des unter Nummer 19 eingetragenen Werts.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Abfindung läuft auf "Fehler"

                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Meiner Meinung nach berechnet ElsterFormular als Abfindung momentan das Doppelte des unter Nummer 19 eingetragenen Werts.
                      Korrekt, dann sind wir uns ja einig.
                      Mit meinem Beitrag wollte ich nur verdeutlichen, dass die immer fehlerhafte Steuerberechnung bei einer Abfindung nach Nr.19 für den Normalanwender eigentlich nicht sichtbar ist. Erst wenn die o.g. Bedingung eintritt, wird man (glücklicherweise) durch diese Fehlermeldung überhaupt erst auf das Problem aufmerksam gemacht.
                      mfg. - Kent

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                        #12
                        AW: Abfindung läuft auf "Fehler"

                        Richtig sichtbar wird der Fehler aber erst durch o.g. Fehlermeldung, wenn der doppelte Betrag von Nr.19 größer als der Betrag von Nr.3 ist.
                        Diesen Satz hatte ich schlicht überlesen. Der hätte mir das Austesten erspart.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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