Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kirchensteuer bei Zusammenverlanlagung - absetzbar ?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kirchensteuer bei Zusammenverlanlagung - absetzbar ?

    Guten Morgen,

    meine Frau (evangelisch) und ich (konfessionslos) sind zusammenveranlagt.
    Meine Frau zahlt seit 2015 ca. 80 Euro Kirchensteuer pro Jahr.
    Allerdings müssen wir seitdem auch jedes Jahr ca. 500 Euro Kirchensteuer nachzahlen - aufgrund der Zusammen-Veranlagung.

    Kann ich diese absetzen ?
    Wenn ja, wie kann ich in meiner Einkommenssteuer-Erklärung für 2017 die nachgezahlten Kirchensteuern für 2015 / 2016 ansetzen ? Und unter welchem Punkt der Lohnsteuer-Erklärung ?

    Vielen Dank

    a_geier

    #2
    AW: Kirchensteuer bei Zusammenverlanlagung - absetzbar ?

    Hallo a_geier,

    je nachdem, was du für ein Programm verwendest -> im Elsterformular findest du das auf Seite 2 des Hauptvordruckes Zeile 42 unter Sonderausgaben gezahlte Kirchensteuer 2017 und eventuell erstattete.
    Die Programme müssen sich an den Papiervordrucken orientieren.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Kirchensteuer bei Zusammenverlanlagung - absetzbar ?

      Ich verwende die aktuelle Version von ELSTER online.
      Trage ich dann unter "Gezahlt" ein, was auf dem Einkommenssteuernachweis meiner Frau unter "Kirchensteuer" steht plus die in 2017 nachgezahlten Beiträge von 2015 / 2016 ???
      Erstattet bekommen habe ich nichts, sondern nur nachgezahlt. (Oder verstehe ich das "erstattet" falsch ?)

      danke

      Kommentar


        #4
        AW: Kirchensteuer bei Zusammenverlanlagung - absetzbar ?

        Hallo a_geier,

        richtig, alles was in 2017 gezahlt wurde egal aus welchem Kalenderjahr aufgrund Steuerbescheid, bei erstatte müsste mindestens eine Null rein, sonst meckert das Programm.

        Tschüß

        Kommentar

        Lädt...
        X