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Anlage KAP - Zinseinnahmen und ausstehende Kirchensteuer

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    Anlage KAP - Zinseinnahmen und ausstehende Kirchensteuer

    Liebe Forumsnutzer,

    da mir die Anlage KAP große Probleme bereitet, bitte ich um Mithilfe bei der Lösung meines "Problems".

    Meine Ehefrau und ich werden im Rahmen der Einkommenssteuererklärung (Zusammenveranlagung) auch die Anlage KAP abgeben müssen, denn:

    - Fall A) es wurde bei einer Bank die Religionszugehörigkeit meiner Frau im Jahr 2017 wegen Kontoeröffnung im Laufe des Jahres nicht abgefragt bzw. hinterlegt, es fielen aber Dividendeneinnahme an, von denen keine Kirchensteuer abgezogen wurde

    - Fall B) ich habe auf einer P2P-Kreditplattform als Gläubiger Kreditprojekte finanziert und habe Zinsen erhalten, die von der Partnerbank nicht besteuert wurden.

    Weitere Hintergrundinformationen: Wir sind beide bei zwei Banken Kunde (jeweils auch mit Wertpapierdepots), haben unseren Freistellungsauftrag sinnvoll verteilt (und größtenteils auch ausgenutzt) und möchten in der Anlage KAP lediglich die beiden o.g. Erträge angeben und die Nachzahlungen leisten. (Es handelt sich jeweils um Beträge im zweistelligen Eurobereich.)

    Reicht es aus, wenn wir beide je eine Anlage KAP angeben, und

    - im Fall A) meine Frau Zeile 5 (Überprüfung Steuereinbehalt für bestimmte Kapitalerträge) und Zeile 6 (Kirchensteuerpflicht und Erträge ohne Abzug der Kirchensteuer) anhakt, in Zeile 7 (Kapitalerträge) den Betrag einträgt, um den es geht (z.B. 50 €) und in den Zeilen 48-52 dann die laut Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen Beträge angibt, wobei in Zeile 50 (Kirchensteuer) 0,00 € angegeben wird?

    - im Fall B) ich Zeile 5 (Überprüfung Steuereinbehalt für bestimmte Kapitalerträge) anhake und in Zeile 14 (inländische Kapitalerträge) den Betrag eintrage, auf den noch keine Steuern erhoben wurden?

    Wir möchten ausdrücklich keine Günstigerprüfung beantragen und uns das Ausfüllen der kompletten Anlage KAP sparen (da viel zu berücksichtigen wäre und teilweise auch keine Jahressteuerbescheinigungen bei Kreditinstituten vorliegen, wo bspw. alle Erträge innerhalb des Pauschbetrags liegen).

    Vielen Dank im Voraus!

    #2
    AW: Anlage KAP - Zinseinnahmen und ausstehende Kirchensteuer

    Prinzipiell ist die Abgabe von reduzierten Anlagen KAP zulässig, es muss aber in jeder der Anlagen KAP unbedingt auch die Zeile 13 ausgefüllt werden.

    Dort ist die Summe der aufgrund von Freistellungsaufträgen bereits in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbeträge für die nicht erklärten Kapitalerträge einzutragen.

    Ansonsten sollte das so passen, wie geschildert.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlage KAP - Zinseinnahmen und ausstehende Kirchensteuer

      Zitat von furor Beitrag anzeigen
      - im Fall A) meine Frau Zeile 5 (Überprüfung Steuereinbehalt für bestimmte Kapitalerträge) und Zeile 6 (Kirchensteuerpflicht und Erträge ohne Abzug der Kirchensteuer) anhakt, in Zeile 7 (Kapitalerträge) den Betrag einträgt, um den es geht (z.B. 50 €) und in den Zeilen 48-52 dann die laut Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen Beträge angibt, wobei in Zeile 50 (Kirchensteuer) 0,00 € angegeben wird?

      - im Fall B) ich Zeile 5 (Überprüfung Steuereinbehalt für bestimmte Kapitalerträge) anhake und in Zeile 14 (inländische Kapitalerträge) den Betrag eintrage, auf den noch keine Steuern erhoben wurden?
      Im Prinzip ja, wobei jeweils noch fehlt, dass bei A) angegeben werden muss, welcher Freistellungsauftrag bei der erklärten Bank genutzt wurde, und bei A) und B), welcher Freistellungsauftrag bei den nicht erklärten Banken genutzt wurde.

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        #4
        AW: Anlage KAP - Zinseinnahmen und ausstehende Kirchensteuer

        Super, vielen Dank, das hilft mir sehr weiter!
        Zeilen 12 und 13 hatte ich vergessen, das ist richtig.
        Die Beträge würde ich hier ergänzen.

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          #5
          AW: Anlage KAP - Zinseinnahmen und ausstehende Kirchensteuer

          Da würde ich in Zeile 13 der Einfachheit halber in beiden Fällen 0 eintragen ...
          Das ist meines Erachtens aber eindeutig falsch! Bei 0 in Zeile 13 müssten alle Kapitalerträge auch in der Anlage KAP erklärt werde, genau das willst du doch nicht machen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Anlage KAP - Zinseinnahmen und ausstehende Kirchensteuer

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Das ist meines Erachtens aber eindeutig falsch! Bei 0 in Zeile 13 müssten alle Kapitalerträge auch in der Anlage KAP erklärt werde, genau das willst du doch nicht machen.
            Sorry, stand vorhin auf dem Schlauch und habe den Post gelöscht.
            Du hast natürlich recht.

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              #7
              AW: Anlage KAP - Zinseinnahmen und ausstehende Kirchensteuer

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Prinzipiell ist die Abgabe von reduzierten Anlagen KAP zulässig, es muss aber in jeder der Anlagen KAP unbedingt auch die Zeile 13 ausgefüllt werden.

              Dort ist die Summe der aufgrund von Freistellungsaufträgen bereits in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbeträge für die nicht erklärten Kapitalerträge einzutragen.

              Ansonsten sollte das so passen, wie geschildert.
              Die reduzierte Anlage KAP wird von Elster-Online nicht angenommen.
              Wenn ich das Prozedere - wie oben beschrieben - eintippe und im Fall B (Zinseinnahme ohne Steuerabzug) Zeile 12 leer lasse, da ich nicht alle Kapitalerträge, die dem inländischen Abzug unterlagen, auflisten möchte, sondern nur die Zinsen in Zeile 14 eintrage, von denen noch kein Steuerabzug vorgenommen wurde, und zusätzlich in Zeile 13 meinen Pauschbetrag eingebe, kommt bei der Plausbilitätsprüfung immer eine Fehlermeldung:
              - - - - - - -
              Gefundene Fehler und Konflikte
              • Ihre Angaben sind leider nicht korrekt:Es wurde der Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge gestellt, hierzu sind auch Angaben zum Sparer-Pauschbetrag zu tätigen (steuerpflichtige Person/Ehemann/Lebenspartner(in) A).
              Mögliche Fehlerquellen
              o Anlage KAP (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A)
              1 - Anträge
              4 - Sparer-Pauschbetrag
              • Ihre Angaben sind leider nicht korrekt:Es wurde der Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge gestellt, es wurden jedoch keine Angaben zur einbehaltenen Kapitalertragsteuer getätigt (steuerpflichtige Person/Ehemann/Lebenspartner(in) A).
              oAnlage KAP (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A)
              9 - Steuerabzugsbeträge zu Erträgen in den Zeilen 7 bis 18 und zu Beteiligungen in den Zeilen 31 bis 43
              - - - - - - -
              Für die Geduldigen - ich habe folgende Eintragungen gemacht (eingetragene Beträge jeweils mit einem "X" versehen):

              Anlage KAP / Ehemann (Fall B):
              Anträge: Kein Haken bei Zeile 4 (Günstigerprüfung), Haken bei Zeile 5 (Überprüfung bestimmte Kap.erträge)
              Sparer-Pauschbetrag: Zeile 12 leer, Zeile 13 mein Teil X des Pausch-Betrags
              Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben: Zeile 4: Betrag X

              Anlage KAP / Ehefrau (Fall A):
              Anträge: Kein Haken bei Zeile 4 (Günstigerprüfung), Haken bei Zeile 5 (Überprüfung bestimmte Kap.erträge)
              Erklärung zur Kirchensteuerpflicht: Haken bei Zeile 6 (Pflichtig und Kap.erträge ohne Kirchensteuerabzug)
              Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben: Zeile 7: Betrag X
              Sparer-Pauschbetrag: Zeile 12 (in Anspruch genommener Betrag für Zeile 7): Betrag X
              Zeile 13 (Pauschbetrag für in KAP nicht erklärte Erträge): Betrag X
              Steuerabzugsbeträge zu Erträgen in den Zeile 7...: Zeile 48 (Kap.ertragssteuer): Betrag X
              Zeile 49 (Soli): Betrag X
              Zeile 50 (Kirchensteuer): 0,00
              Zeile 51 (Angerechnete ausländische Steuern): Betrag X
              Zeile 52 (angerechnete ausländische Steuern): 0,00

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                #8
                AW: Anlage KAP - Zinseinnahmen und ausstehende Kirchensteuer

                Ohne das jetzt durchgelesen zu haben, in Zeile 12 muss in jedem Fall ein Wert rein! Wenn für die in der Anlage KAP erklärten Beträge überhaupt keine Freistellung beansprucht wurde, muss man 0 eintragen!

                Den Rest lese ich später schon noch durch.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Anlage KAP - Zinseinnahmen und ausstehende Kirchensteuer

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Ohne das jetzt durchgelesen zu haben, in Zeile 12 muss in jedem Fall ein Wert rein! Wenn für die in der Anlage KAP erklärten Beträge überhaupt keine Freistellung beansprucht wurde, muss man 0 eintragen!

                  Den Rest lese ich später schon noch durch.
                  Wenn ich in Zeile 12 eine "0" eintrage, ändert sich lediglich der Fehler:
                  Bei den Kapitalerträgen, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, wurde ein in Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag angegeben, es wurden aber keine zugehörigen Kapitalerträge erklärt (steuerpflichtige Person/Ehemann/Lebenspartner(in) A).

                  Ich möchte eben für den Fall B nur die Erträge angeben, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Folglich habe ich nur in Zeile 14 einen Betrag eingegeben, was in der Konsequenz einen Eintrag in Zeile 13 nötig macht. Zeile 12 hatte ich leer gelassen bzw. habe ich es auch mit der "0" versucht, weil als Erklärung dazu folgender Satz steht: "In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die in den Zeilen 7 bis 11 und 23 erklärten Kapitalerträge entfällt (gegebenenfalls "0")". Aber in den genannten Zeilen 7-11 möchte ich ja eben nichts eintragen.

                  EDIT:
                  Wenn ich bei mir (Ehemann) Zeile 5 (Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge) nicht anhake, Zeile 12 und 13 leer lasse und nur Betrag X in Zeile 16 (inländische Kapitalerträge ohne Steuerabzug) setze, zeigt es keinen Fehler mehr an - aber macht es dann noch Sinn?
                  Zuletzt geändert von furor; 12.03.2018, 21:20.

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                    #10
                    AW: Anlage KAP - Zinseinnahmen und ausstehende Kirchensteuer

                    Hallo,

                    vorweg, grundsätzlich darf man keine Nullen eintragen (das nur mal für zukünftige Mitleser).

                    In diesem Fall denke ich jedoch, dass in Zeile 7 eine Null funktionieren könnte (kann es leider grad' nicht testen).

                    Wenn alternativ eine Anlage KAP ohne jeglichen Antrag (Zeilen 4 bis 6) durchläuft (???) und der in Zeile 14 erklärte Betrag auch in die Berechnung einfließt könnte das auch OK sein.

                    Stefan

                    PS: Ich verschiebe gleich mal nach Mein Elster.
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                      #11
                      AW: Anlage KAP - Zinseinnahmen und ausstehende Kirchensteuer

                      Zitat von furor Beitrag anzeigen
                      Wenn ich bei mir (Ehemann) Zeile 5 (Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge) nicht anhake
                      ist das schon mal grundsätzlich richtig. Da keine Steuern einbehalten wurden, kann auch kein Steuereinbehalt überprüft werden. Zeile 13 ist in jedem Fall auszufüllen.
                      mfg. - Kent

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Anlage KAP - Zinseinnahmen und ausstehende Kirchensteuer

                        Ich versuche mal, den Fall in Mein ELSTER nachzustellen, aber da komme ich erst morgen dazu.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Anlage KAP - Zinseinnahmen und ausstehende Kirchensteuer

                          Ich danke euch für die zahlreichen Antworten!

                          Ich habe nun bei beiden Anlagen (Mann+Frau) Zeile 5 (Überprüfung Steuereinbehalt) nicht angekreuzt (sollte ja dann auch für meine Frau zutreffen), dann bei Mann in Zeile 13 meinen Teil des Pauschbetrags eingetragen und in Zeile 14 den Betrag, der nachversteuert werden muss.
                          Für meine Frau habe ich alles - wie bereits beschrieben - eingegeben.

                          Fazit: Kein Fehler!

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Anlage KAP - Zinseinnahmen und ausstehende Kirchensteuer

                            Dann schau dir mal die Steuervorausberechnung an, ob es dort dann auch so erscheint, wie von dir erwartet. Die müsste ja jetzt nach Prüfung des gesamten Formulars möglich sein.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Anlage KAP - Zinseinnahmen und ausstehende Kirchensteuer

                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              Ich versuche mal, den Fall in Mein ELSTER nachzustellen, aber da komme ich erst morgen dazu.
                              Das würde mein Gewissen sehr beruhigen

                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              Dann schau dir mal die Steuervorausberechnung an, ob es dort dann auch so erscheint, wie von dir erwartet. Die müsste ja jetzt nach Prüfung des gesamten Formulars möglich sein.
                              Ja, da es - wie erwähnt - insgesamt nur ein geringer zweistelliger Betrag an Zinsen war und die Kirchensteuer auf einen mittleren zweistelligen Betrag fällig war, verändert sich die Vorausberechnung geringfügig (rund 3 € zugunsten des Finanzamtes). Klingt für mich plausibel!

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