Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

VG Wort "Sonderausschüttung METIS" wo eintragen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    VG Wort "Sonderausschüttung METIS" wo eintragen?

    Hallo,
    habe dieses Jahr zum ersten Mal eine "Sonderausschüttung METIS" der VG Wort erhalten. Nun frage ich mich, wo ich diese eintragen muss?
    Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte.Vielen Dank schon mal.

    #2
    AW: VG Wort "Sonderausschüttung METIS" wo eintragen?

    Spontan sage ich: M.E. ermittelst du in der Anlage EÜR den Gewinn aus der freiberuflichen Tätigkeit als Schriftsteller und den Gewinn überträgst Du dann in die Anlage S. Unabhängig davon hast Du sicher Deine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt angemeldet. Je nach Höhe und Inanspruchnahme(Möglichkeit) der Kleinunternehmerregelung hast Du für Deine Umsätze auch die Umsatzsteuererklärung eingereicht.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: VG Wort "Sonderausschüttung METIS" wo eintragen?

      Vielen Dank für die Antwort.

      Hätte vielleicht noch schreiben sollen, dass ich an sich Angestellte bin und nicht freiberuflich arbeite. Die Ausschüttung jetzt rührt von meiner Dissertation aus dem Jahre 2009 her.... Denke ich sollte es dann trotzdem eonfach als Einnahme aus selbstständiger Tätigkeit angeben?!

      Kommentar


        #4
        AW: VG Wort "Sonderausschüttung METIS" wo eintragen?

        Denke ich sollte es dann trotzdem eonfach als Einnahme aus selbstständiger Tätigkeit angeben?!
        Meiner Meinung nach: Ja! Mit deinem jetzigen Arbeitsverhältnis besteht da ja kein Zusammenhang.

        Den Zusatzaufwand für eine EÜR wirst du dir eventuell ersparen können, es sei denn, es wären 2017 noch Ausgaben angefallen oder

        dir stünde eine Betriebsausgabenpauschale aufgrund wissenschaftlicher Nebentätigkeit zu, was du aber selbst klären musst.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: VG Wort "Sonderausschüttung METIS" wo eintragen?

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Den Zusatzaufwand für eine EÜR wirst du dir eventuell ersparen können, es sei denn, es wären 2017 noch Ausgaben angefallen oder

          dir stünde eine Betriebsausgabenpauschale aufgrund wissenschaftlicher Nebentätigkeit zu, was du aber selbst klären musst.
          Warum dürfte er sich das sparen ?
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar


            #6
            AW: VG Wort "Sonderausschüttung METIS" wo eintragen?

            Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
            Warum dürfte er sich das sparen ?
            Das war jetzt ein Denkfehler meinerseits! Ggf. dort nur eine Zahl einzutragen, ist ja auch kein Aufwand.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              AW: VG Wort "Sonderausschüttung METIS" wo eintragen?

              wenn das nur nachträgliche Einnahmen (eine Zahl!) sind und das entsprechend erläutert wird, werden die wenigsten Sachbearbeiter auf die Übermittlung einer Anlage EÜR bestehen.

              Kommentar


                #8
                AW: VG Wort "Sonderausschüttung METIS" wo eintragen?

                Mag sein, aber für alle Mitleser sollte man noch einmal darauf hinweisen, dass ab dem VZ 2017 die Bearbeiter bei Gewerbetreibenden und Selbständigen versuchen werden die Abgabepflicht der Anlage EÜR und dann auch noch elektronisch durchzusetzen. Und die Abgabepflicht besteht nunmal auch dann, wenn es nur eine einzige Einnahmeposition ohne Ausgabeposition gibt. Wenn dann nun vielleicht ein Bearbeiter dann doch nicht hinterhergeht, sollten die Mitleser nicht darauf schließen, dass es generell so sei, sondern dass sie im Einzelfall einfach Glück hatten, das sie im Folgejahr ggf. nicht mehr haben.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar


                  #9
                  AW: VG Wort "Sonderausschüttung METIS" wo eintragen?

                  Zitat von nikoli Beitrag anzeigen
                  Vielen Dank für die Antwort.

                  Hätte vielleicht noch schreiben sollen, dass ich an sich Angestellte bin und nicht freiberuflich arbeite. Die Ausschüttung jetzt rührt von meiner Dissertation aus dem Jahre 2009 her.... Denke ich sollte es dann trotzdem eonfach als Einnahme aus selbstständiger Tätigkeit angeben?!
                  Hallo Nikoli. Ich habe desselber Fall. Ich bin Angestellter und freiberuflich nicht arbeite. Ich habe ebenso Diss veröffentlicht und habe mich bei der VG Wort gemeldet.
                  Wo hast die Ausschüttelung bei Dir angegeben?
                  Danke im Voraus für Deine Unterstützung
                  VG

                  Kommentar


                    #10
                    AW: VG Wort "Sonderausschüttung METIS" wo eintragen?

                    @nikoli war zuletzt vor über einem Jahr online! Da jetzt auf eine Antwort zu hoffen, ist schon sehr optimistisch.

                    Dass der Gewinn aus der Ausschüttung in der Anlage S zu erklären ist, liegt auf der Hand. Wie man bei Taxman dorthin kommt, wurde bereits in dem anderen Thread beantwortet.

                    Offen bleibt doch nur die Frage, ob Betriebsausgaben entstanden sind, die über eine EÜR erklärt werden müssen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      AW: VG Wort "Sonderausschüttung METIS" wo eintragen?

                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      @nikoli war zuletzt vor über einem Jahr online! Da jetzt auf eine Antwort zu hoffen, ist schon sehr optimistisch.

                      Dass der Gewinn aus der Ausschüttung in der Anlage S zu erklären ist, liegt auf der Hand. Wie man bei Taxman dorthin kommt, wurde bereits in dem anderen Thread beantwortet.

                      Offen bleibt doch nur die Frage, ob Betriebsausgaben entstanden sind, die über eine EÜR erklärt werden müssen.
                      Hallo,

                      wie kommst du jetzt auf TAXMAN?
                      Da ist doch nirgendwo davon die Rede

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

                      Kommentar


                        #12
                        AW: VG Wort "Sonderausschüttung METIS" wo eintragen?

                        Hallo,

                        wie kommst du jetzt auf TAXMAN?
                        Da ist doch nirgendwo davon die Rede

                        Gruß FIGUL
                        Aber natürlich ist davon die Rede: https://forum.elster.de/anwenderforu...l=1#post260107
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                        Kommentar


                          #13
                          AW: VG Wort "Sonderausschüttung METIS" wo eintragen?

                          Hallo,

                          aber nicht in diesem Thread

                          Gruß FIGUL
                          Gruß FIGUL

                          Kommentar


                            #14
                            AW: VG Wort "Sonderausschüttung METIS" wo eintragen?

                            aber nicht in diesem Thread
                            Das ändert aber nichts daran, dass irgendwo davon die Rede ist.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar


                              #15
                              Hallo Zusammen, Ich wollte nochmal eine klare Antwort auf die Frage (s.o.) erhalten:

                              Bisher habe ich die Lohnsteuererklärung über einen Lohnsteuerverein abgewickelt, was mit der Sonderausschüttung (Veröffentlichung Dissertation, Meldung Wissenschaft VG Wort, 2019) nicht mehr möglich ist. Ist es jetzt also korrekt, die einmalige Ausschüttung von VG Wort (das was letzlich überwiesen wurde, abzüglich der Inkasso/Verwaltungskostensatz) in der Anlage S der anzuführen und unterliegt danach dem normalen Steuersatz? Oder wird das nach der 1/5 Regel berechnet? Eine EÜR ist nicht nötig? Ich war bis dato immer festangestellt und nicht umsatzsteuerpflichtig, daran ändert sich auch mit der einmaligen Ausschüttung auch nichts, richtig?

                              Vielen Dank für die Hilfe,
                              MrTommy

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X