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VG Wort "Sonderausschüttung METIS" wo eintragen?

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    #16
    Zitat von MrTommy Beitrag anzeigen
    . Ist es jetzt also korrekt, die einmalige Ausschüttung von VG Wort (das was letzlich überwiesen wurde, abzüglich der Inkasso/Verwaltungskostensatz) in der Anlage S der anzuführen .... Eine EÜR ist nicht nötig?
    Hallo MrTommy,
    das geht doch aus den Beiträgen klar hervor -> Anlage S und grundsätzlich eine EÜR, egal ob nur eine Zahl an Einnahmen drinsteht oder mehr.
    Wenn ein einzelner Bearbeiter im Finanzamt darauf verzichtet, dann hat derjenbige eventuell Glück gehabt-

    Tschüß

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      #17
      Hey Holzgoe vielen Dank für die schnelle Antwort.

      Wird das, weil es ein einmailiger Betrag ist in Anlage S Zeile 4 als "Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit" erfasst oder muss dies in in Zeile 43 als als sonstige Einkünfte eingetragen werden ?

      wie genau wird jetzt die Steuer auf die Ausschüttung, bzw. Gutschein berechnet? Wann trifft diese 1/5 Regel in Kraft? Angenommen ich hätte eine einmalige Pauschale von 1400 € für ein 2019 erschienenes Buch erhalten, wieviel Steuer ist letzlich zu entrichten?

      Viele Grüße

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        #18
        Hallo MrTommy,

        ich würde es in der Anlage S in Zeile 4 eintragen.
        Mach doch mal eine Steuerberechnung wenn du alles eingetragen hast und du siehst das Ergebnis. Entferne mal dann die Anlage S und du weißt, wieviel Steuer darauf entfällt. Dein zu versteuerndes Einkommen wird aus allen Einnahmen ermittelt.
        Das kann man pauschal ohne Angaben nie sagen wieviel Steuer auf 1400 ,- Euro "zusätzliche Einnahmen" entfällt.
        Wer 25.000 Brutto aus nichtselbstständiger Tätigkeit hat, wird eine andere Steuer bezahlen als derjenige der 75.000 Brutto hat und abzüglich Werbungskosten usw. usw.

        Tschüß

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          #19
          Zitat von MrTommy Beitrag anzeigen
          Lohnsteuererklärung über einen Lohnsteuerverein .., was mit der Sonderausschüttung ... nicht mehr möglich ist
          Drum gibts - auch bei reinen Arbeitnehmern - keine Lohnsteuererklärung, sondern nur eine Einkommensteuererklärung.

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            #20
            Hallo,

            ich habe einen ganz ähnlichen Fall: Ich bin Arbeitnehmer und habe 2020 die VG-Wort Ausschüttung für mein 2018 publizierte Dissertation erhalten (ca.1.900 Euro). Aus der oben stehenden Diskussion nehme ich mit, dass ich nun die Anlage EÜR ausfüllen muss. Dort werde ich aber nach einer (Betriebs-)Steuernummer und nach der "Art des Betriebes" gefragt. Bisher habe ich noch keine Betriebssteuernummer und auch keinen Betrieb, sondern lediglich diese eine Zahlung als Selbstständiger jenseits meines angestellten Einkomens erhalten. Könnt Ihr mir sagen, welche Betriebsform ich da angeben sollte? Und kann ich zusätzlich zur 25 % Pauschale für wissenschaftliche Nebentätigkeiten noch eine Dienstreise gelten machen, die mit meiner Forschung zusammenhängt und meiner Meinung nach als Betriebskosten zu werten sind?

            Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!

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              #21
              Hallo,

              mit ElsterFormular wird das aber nichts für 2020

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #22
                Und kann ich zusätzlich zur 25 % Pauschale für wissenschaftliche Nebentätigkeiten noch eine Dienstreise gelten machen,
                Ich würde mal sagen, entweder pauschal oder alles einzeln. Mit der elektronischen Steuererklärung hat die Frage aber nichts zu tun.

                Wenn du nicht dauerhaft selbständig tätig sein willst, dann ruf bei deinem Finanzamt an, ob du einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen musst.

                Gib als Betriebssteuernummer in der EÜR deine persönliche Steuernummer für die Einkommensteuer an.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #23
                  Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                  Hallo,

                  mit ElsterFormular wird das aber nichts für 2020

                  Gruß FIGUL
                  Weswegen?

                  hätte man sich vor der Einmalzahlung beim Amt als Selbstständig/Freiberufler erklären müssen? Ich gehe davon aus, dass es bei der Einmalzahlung bleibt.

                  kann die 25% Pauschale (614€) auch ohne Belege angewendet werden?

                  D.h. in der EÜR wird ausschließlich die Sonderzahlung (eine Zahl, bzw. auch noch die Pauschale) angeführt?

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                    #24
                    Zitat von MrTommy Beitrag anzeigen
                    Weswegen?
                    Weil ElsterFormular für 2020 nicht mehr zur Verfügung steht.

                    Kommentar


                      #25
                      D.h. in der EÜR wird ausschließlich die Sonderzahlung (eine Zahl, bzw. auch noch die Pauschale) angeführt?
                      In der EÜR wird die Sonderzahlung und die selbst berechnete Betriebsausgabenpauschale eingetragen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #26
                        Lieber Charlie, lieber L.E.Fant,

                        herzlichen Dank für die aufschlussreichen Antworten. Wie verhält es sich mit der Betriebsausgabenpauschale? Kann die 25% Pauschale (614€) auch ohne Belege angewendet werden? Die Druck- und Verlagskosten habe ich bereits in der Steuererklärung für das vorherige Jahr geltend gemacht.

                        vielen Dank

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                          #27
                          Das Wesen einer Pauschale besteht darin, dass nichts belegt werden muss. Das ist zwar nicht immer gerecht, ist aber nun mal so.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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