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Berechnungsfehler anteiliger Kinderfreibetrag bei unterjährigem Ende der Ausbildung?

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    Berechnungsfehler anteiliger Kinderfreibetrag bei unterjährigem Ende der Ausbildung?

    Hallo zusammen,

    folgender Fall:
    Frau, ledig, gewohnte Veranlagung.
    Volljähriges Kind wohnt beim Vater, hat in 03-2017 Ausbildung abgeschlossen.
    Kinderfreibetrag dürfte also nur für einen Elternteil und das nur anteilig für 3 Monate bei Berechnung KiSt + SolZ gewährt werden (oder täusche ich mich da??).
    Dementsprechend habe ich in der Anlage Kind bei "Anspruch auf Kindergeld" 288 € (192x3/2) eingetragen.
    In Zeile 16 (Zeitraum der Ausbildung) habe ich 01.01.17-31.03.17 eingetragen.
    In der Berechnungsvorschau weißt mir Elster aber trotzdem den vollen Kinderfreibetrag für einen Elternteil (3.678 €) aus?!
    Hilfsweise habe ich schon in Zeile 8 "Wohnsitz" bis 31.03.17 eingetragen - ändert sich nichts.
    Sonst finde ich keine Feld, wo man "Anzahl der Monate..." oder so etwas eintragen könnte. Kann mir jemand helfen?

    Vielen Dank

    Steffi

    #2
    AW: Berechnungsfehler anteiliger Kinderfreibetrag bei unterjährigem Ende der Ausbildu

    ... das nur anteilig für 3 Monate bei Berechnung KiSt + SolZ gewährt werden (oder täusche ich mich da??).
    Ja, da täuscht du dich!

    Man bekommt den Freibetrag beim Soli und der Kirchensteuer aus Vereinfachungsüberlegungen für das gesamte Jahr, nicht jedoch z. B. den Sonderfreibetrag bei auswärtiger Unterbringung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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