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Einkünfte nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG

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    Einkünfte nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG

    Hallo,

    meine Mutter ist 2016 verstorben.

    - Ich war alleiniger Verfügungsberechtigter einer Kapitallebensversicherung mit einem Betrag unter 10.000 €,
    diese gehört damit nicht zur Erbmasse

    - Es gab - außer dem üblichen Hausrat - keinen (weiteren) Nachlass von nennenswertem Wert

    - Die Beerdigungskosten hab ich - obwohl noch ein Bruder existiert, mit dem ich zerstritten bin - alleine bezahlt
    (aus der o. g. Versicherung)

    - Nach Abzug der Beerdigungskosten verblieb mir ein Betrag von knapp über 1.500 €

    Damit liege ich sehr deutlich unter den Freibeträgen für Kinder.

    Frage ist nun:

    Wo in der Steuererklärung 2016

    - trage ich den Betrag den die Lebensversicherung bezahlt hat ein

    - hat es bei dieser Konstellation Sinn, die Beerdigungskosten anzusetzen?,
    wenn ja wo?

    Mein Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit beträgt rund 55.000 € brutto p.A. (Alleinverdiener, Frau Minijob)

    #2
    AW: Verfügungsberechtigter Lebensversicherung + Beerdigungskosten

    Hat dir die Lebensversicherung zur steuerlichen Behandlung der Versicherungssumme etwas mitgeteilt?

    Wenn das eine schon lange existierende Lebensversicherung war, ist die für die Einkommensteuer möglicherweise nicht von Bedeutung.

    Ob der Begriff Nachlass bzw. Erbmasse bei der Einkommensteuer so ausgelegt wird wie im Erbrecht, da hätte ich so meine Zweifel.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Einkünfte nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG

      Nach dem Tod meiner Mutter habe ich eine Zahlung aus einer Lebensversicherung (als Verfügungsberechtigter) erhalten, wo trage ich diese in der Einkommensteuererklärung für 2016 ein?

      PS: Der Betrag liegt weit unter den Freibeträgen für Kinder, eintragen muss ich diesen trotzdem, damit das FA dies prüfen kann?
      Zuletzt geändert von dermitdemdino; 18.03.2018, 04:07.

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        #4
        AW: Einkünfte nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG

        Zitat von dermitdemdino Beitrag anzeigen
        Nach dem Tod meiner Mutter habe ich eine Zahlung aus einer Lebensversicherung (als Verfügungsberechtigter) erhalten, wo trage ich diese in der Einkommensteuererklärung für 2016 ein?

        PS: Der Betrag liegt weit unter den Freibeträgen für Kinder, eintragen muss ich diesen trotzdem, damit das FA dies prüfen kann?
        Hallo,

        Warum 2x die gleiche Frage ?

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Einkünfte nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG

          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
          Warum 2x die gleiche Frage ?
          * Weil die erste Frage im falschen Unterforum war (ich nutze Elster Online)
          * Weil ich die erste Frage weder verschieben noch löschen kann
          * Weil die erste Frage noch nicht meine Frage beantwortet hat: Und ich immer noch nicht weis, in welches Formular ich die Einnahme eintrage

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            #6
            AW: Verfügungsberechtigter Lebensversicherung + Beerdigungskosten

            Die Frage wird hier fortgeführt:
            https://forum.elster.de/anwenderforu...-1-Nr-4-ErbStG

            Kommentar


              #7
              AW: Einkünfte nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG

              Inzwischen hab ich herausgefunden, das ich die Erklärung zur Einnahme aus der Lebensversicherung als gesonderte Anlage der Steuererklärung beilege, das Thema ist damit gelöst.

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                #8
                AW: Einkünfte nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG

                Zitat von dermitdemdino Beitrag anzeigen
                Inzwischen hab ich herausgefunden, das ich die Erklärung zur Einnahme aus der Lebensversicherung als gesonderte Anlage der Steuererklärung beilege, das Thema ist damit gelöst.
                Ich habe die Themen mal hier zusammengeführt, auch wenn die Frage des richtigen Unterforums hier ausnahmsweise keine Rolle spielt.

                Mit ELSTER hat das Thema ohnehin nichts zu tun und zur gefundenen Lösung werde ich deshalb auch keinen Kommentar abgeben.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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