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"Unterhaltszahlung" an Vater wg. Mietrückstände

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    "Unterhaltszahlung" an Vater wg. Mietrückstände

    Hallo,

    ich habe mal eine Frage.

    Für meinen Vater ingesamt 2280€ an Mietrückständen beglichen, da er sonst seine Wohnung verloren hätte.
    Mein Vater konnte das Geld selber nicht aufbringen und lebt von der Sozialhilfe.

    Besteht die Möglichkeit diese "Kosten" steuerlich geltend zu machen, ohne das mein Vater hiervon einen Nachteil erleidet?

    Aktuell besteht kein Kontakt mehr zu ihm, auch im Vorfeld hat er sich immer nur dann gemeldet, wenn er Unterstützung benötigte, ... bedeutet außer der Angaben zu Name/Adresse/Geburtstag kann ich keine weiteren Angaben machen (z.B. Steuer IDNr.)

    Vielen Dank für Eure Ratschläge
    Nadine

    #2
    AW: "Unterhaltszahlung" an Vater wg. Mietrückstände

    Schau dir mal die Anlage Unterhalt an und § 33a Einkommensteuergesetz (EStG).
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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