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Wieder mal das Thema Reisekosten - Anlage N

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    Wieder mal das Thema Reisekosten - Anlage N

    Hallo liebe Elster User,

    ich bin gerade dabei meine erste Einkommenssteuererklärung zu machen und benötige etwas hilfe bzgl. der Reisekosten.

    1) Beruflich bin ich zum Großteil bei Kunden vor Ort. Mein Arbeitgeber zahlt pro gefahrenen KM 50 Cent (30 Cent sind steuerfrei und 20 Cent werden mit der monatlichen Lohnabrechnung versteuert.
    Jedoch wird nur die kürzeste Strecke zwischen Büro -> Zielort oder Wohnort -> Zielort bezahlt.
    Ich habe mir eine Aufstellung gemacht mit tatsächlich gefahrene KM x 30 Cent vs tatsächlich ausgezahlt.
    Ergebnis: ich bin mehr KM gefahren als ich erstattet bekommen habe.

    Gebe ich jetzt in N "15 - Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten" die Differenz oder den Gesamtbetrag (gefahrene KM x 30 Cent) ein?
    Muss ich unter Zeile 51 Steuerfreier Ersatz den tatsächlich ausgezahlten Betrag angeben?

    2) Die Verpflegungspauschale (i.d.R.12€) wird ebenfalls vom Arbeitgeber bezahlt. Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung findet sich auch der Punkt 20. Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit. Diese beziehen sich nur auf die Verpflegungspauschale und haben mit den 30 Cent je KM nichts zutun?
    Gebe ich diesen Betrag dann in Zeile 51 Steuerfreier Ersatz ein? Und gebe ich unter "15 - Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten" auch nochmals den Betrag ein?
    3) Zum Teil arbeite ich direkt aus dem Büro, hier gibt es dann natürlich keine Pauschale. Ich kann aber die einfache Fahrt für die Tage, an denen ich im Büro bin über die KM Pauschale von 30 Cent geltend machen unter 9 - Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte/Sammelpunkt/weiträumigem Tätigkeitsgebiet (Entfernungspauschale) ?

    Vielen Dank im Voraus

    #2
    AW: Wieder mal das Thema Reisekosten - Anlage N

    Zu 1: Man gibt den Gesamtbetrag ein und trägt den steuerfreien AG-Ersatz dann in die Zeile 51 ein, die Differenz bleibt dann bei den Werbungskosten übrig.

    Zu 2: Es sollten nur die steuerfreien Verpflegungspauschalen unter Nummer 20 der Lohnsteuerbescheinigung stehen, das wird aber nicht immer richtig gemacht.
    Man sieht das allerdings erst, wenn man seine Tage auf Seite 16 komplett eingetragen hat. Der steuerfreie AG-Ersatz hierfür gehört richtig in die Zeile 57!

    Zu 3: Dafür gibt es die Entfernungspauschale, das ist richtig.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Wieder mal das Thema Reisekosten - Anlage N

      Vielen Dank Charlie für die schnelle, kompetente Rückmeldung 😊

      Nochmals zu 2)
      D.h. ich gebe auch nichts unter "15 - Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten" an sondern alles unter Zeile 57?
      Unter 15 bzw. Zeile 49 kommt dann nur der Gesamtbetrag aus 1) ?

      Viele Grüße

      Kommentar


        #4
        AW: Wieder mal das Thema Reisekosten - Anlage N

        Die Seite 15 ist für die Fahrtkosten gedacht, die Seite 16 dann zur Erklärung des Verpflegungsmehraufwands! Auf Seite 16 muss die Anzahl der Tage mit Verpflegungsmehraufwand erklärt werden.

        Wenn dein AG, wie es richtig wäre, unter Nummer 20 der Lohnsteuerbescheinigung nur die steuerfreien Zuschüsse für Verpflegungsmehraufwand bescheinigt hat, müsste das Ergebnis auf Seite 16 dann 0,00 sein.

        Die jeweiligen steuerfreien AG-Erstattungen sollten getrennt in den Zeilen 51 und 57 erklärt werden, das ist in jedem Fall plausibler, als alles in einen Topf zu werfen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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