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Kapitalertragssteuer und der verbleibende Verlustvortrag

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    Kapitalertragssteuer und der verbleibende Verlustvortrag

    Hallo zusammen,

    meine Steuererklärung ist schon durch und der Bescheid für 2017 auch schon vom Finanzamt angekommen.
    Meine Frau (wir haben eine Zusammenveranlagung) hat aus einer Gewinnbeteiligung Kapitalerträge bekommen die den Sparerfreibetrag überschreiten.
    Darin wird mein verbleibener Verlustvortrag aus Veräußerung von Aktien nicht mit der einbehaltenen Kapitalertragssteuer gegengerechnet bzw. anerkannt.
    Die Bescheinigung wurde korrekt von meiner Bank erstellt und auch in die dort benannte Zeile der Erklärung eingetragen.
    Kann mir das bitte jemand erläutern?

    Dankeschön und Gruß
    Jörg

    #2
    AW: Kapitalertragssteuer und der verbleibende Verlustvortrag

    Zitat von joebet Beitrag anzeigen
    Darin wird mein verbleibener Verlustvortrag aus Veräußerung von Aktien nicht mit der einbehaltenen Kapitalertragssteuer gegengerechnet bzw. anerkannt.
    Ein Verlustvortrag wird ggf. mit positiven Kapitalerträgen verrechnet, nicht mit der Kapitalertragsteuer.
    Verluste aus der Veräußerung von Aktien lassen sich nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verechnen, also nicht mit Zinsen, Dividenden usw.
    Zuletzt geändert von Kent; 22.03.2018, 12:38.
    mfg. - Kent

    Kommentar


      #3
      AW: Kapitalertragssteuer und der verbleibende Verlustvortrag

      Danke aber wieso hat Elster in der Steuerberechnung dies so berücksichtigt?

      Kommentar


        #4
        AW: Kapitalertragssteuer und der verbleibende Verlustvortrag

        Was Elsterformular rechnet hat meist mit dem zu tun, was eingetragen wurde. Also dürfte hier die Ursache liegen.

        Kommentar


          #5
          AW: Kapitalertragssteuer und der verbleibende Verlustvortrag

          Wenn die nicht ausgeglichenen Verluste aus der Veräußerung von Aktien richtig in die Zeile 11 der Anlage KAP eingetragen wurden, rechnet ElsterFormular in der aktuellen Version 19.1 korrekt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Kapitalertragssteuer und der verbleibende Verlustvortrag

            Um das ganze mal abzurunden (auch wenn es nix mehr mit ELSTER zu tun hat):

            Wenn aus der Veräußerung von Aktien bei einem inländischen Geldinstitut ein Verlust entsteht, so wird dieser Verlustvortrag bei der Bank weitergeführt und von dieser mit zukünftig entstehenden Aktiengewinnen verrechnet. Dieser Verlust kann bei der Einkommensteuerveranlagung nur berücksichtigt werden, wenn ein entsprechender Antrag bei der Bank gestellt wird. Diese stellt dann den "Verlusttopf" auf Null und erteilt eine Steuer-Bescheinigung über den in der Anlage KAP - Zeile 11 einzutragenden Verlust.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

            Kommentar


              #7
              Wir sähe das aus mit Kapitalerträgen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben? (degiro)
              Ich hab 99€ Verlust aus Aktien und 1€ Transaktionskosten und sonst nichts, also trage ich 100 in Zeile 18 ein. Zeile 14 und 15 bleibt leer, obwohl dort eigentlich -100 stehen müsste?
              Wird mir dann automatisch der Verlust vorgetragen fürs nächste Jahr?

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                #8
                Warum willst du die Zeile 15 nicht ausfüllen? Einträge in Zeile 18 müssen in Zeile 15 enthalten sein.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Und wie kann ich die Jahresübersicht von Degiro anhängen, sodass ich auf der sicheren Seite bin?
                  @Charlie24 ok, danke
                  also nochmal -100 in Zeile 15


                  Was ist, wenn ich in Zeile 17 und 18 0,01€ habe, dann würden die ja jeweils aufgerundet werden? (immer zu meinen Gunsten wird gerundet?!)
                  In Zeile 15 würde dann aber -0,02€ -> -1 eingetragen werden, richtig?
                  Unterm Strich würde dann aber 1€ Gewinn rauskommen, was ja wieder zu meinen Ungunsten ist oder wo ist mein Fehler?
                  Zuletzt geändert von mnl; 25.02.2020, 17:30.

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                    #10
                    Im Moment kann man an elektronische Steuererklärungen noch keine Belege anhängen. Eventuell kann man Belege

                    ab Ende März elektronisch nachreichen, das wird aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Das mit den 0,02€ gelesen?

                      Und eine letzte Sache noch.
                      Angenommen 101€ realisierte Kursgewinne aus Aktien. 1€ Transaktionskosten und 10€ Dividende, wovon direkt 1€ Quellensteuer abgezogen wurde, also nur 9€ gut geschrieben wurde.
                      Was kommt in Zeile 15, 16 und 50? Alle anderen Felder müssten leer bleiben?
                      109, 101, 1?

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                        #12
                        Hallo,

                        Unterm Strich würde dann aber 1€ Gewinn rauskommen, was ja wieder zu meinen Ungunsten ist oder wo ist mein Fehler?
                        Kein Fehler, solche Rundungsdifferenzen kommen halt vor. Und zu deinen Ungunsten ist es auch nicht, wenn dann verlierst du nur die Rundungsvorteile von kurz davor.

                        Bei deinen Beispielzahlen kommen 110 Euro in Zeile 15 (die anderen Zeilen spare ich mir jetzt, auf die kommt es auch meist nicht an).
                        Die Quellensteuer kommt ggf. auf die Rückseite der KAP (ca. Zeile 54, steht aber klar dran). Ob sie aber überhaupt berücksichtigt werden kann hängt von dem Staat ab.

                        Stefan

                        PS: Sorry, dass ich die genauen Zeilennummern nicht sagen kann, ich bin grad' nicht an meinem Rechner, und auswendig weiß ich dann doch nicht alles.
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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