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Zwei verschiedene Jobs/Berufsausbildung

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    Zwei verschiedene Jobs/Berufsausbildung

    Hallo,

    vergangenes Jahr hatte ich zwei verschiedene Jobs, einen von Januar bis Juni und einen von Juli bis Dezember. Daher bin ich gezwungen meine Einkommenssteuererklärung einzureichen. Da ich im zweiten Job wesentlich weniger verdient habe als im ersten, dachte ich nach einer groben Überschlagsrechnung dass ich einen mittleren vierstelligen Betrag zurück erhalten würde. Die zwei verschiedenen Einkünfte habe ich beide in derselben Anlage N wie folgt eingegeben:

    https://files.fm/u/h7s8wz5h#/view/zwei.PNG

    Die entsprechende Berechnung ergab folgende Ausgabe:

    https://files.fm/u/hae6unqz#/view/b.PNG

    Da der Betrag von 1575 € positiv genant wird müsste ich diesen Betrag doch nachzahlen?

    Wenn ich jetzt weiterhin noch Kosten über 6000 € für meine Erststudium geltend mache ändert sich die Berechnung folgendermaßen:

    https://files.fm/u/vngg546b#/view/a.PNG

    Hier würde ich 704 € erstattet bekommen.

    Jetzt zu meinen Fragen:

    1.) In beiden Fällen muss doch etwas falsch sein. Es kann ja nicht sein dass ich trotz Jobwechsel mit erheblich geringerem Verdienst 1575 € zurückzahlen muss. Weiterhin kann es auch nicht sein dass ich, falls ich zusätzlich zu dem Jobwechsel mit geringem späteren Verdienst noch 6000 € Ausbildungskosten steuerlich geltend mache lediglich 704 € erstattet bekomme?
    2.) Bevor ich das Formular ausgefüllt habe wusste ich noch nicht dass ich meine Ausbildungskosten absetzen kann. Ich habe im Jahr 2010 begonnen zu studieren. Kann ich die Kosten, welche mir im Verlaufe des Bachelor als Erststudium entstanden sind, im Hauptvordruck in "Punkt 8 - Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung" einbringen? Dazu zählen dann insbesondere 0.30€ pro km, Semesterbeiträge,...

    Viele Grüße,
    O.

    #2
    AW: Zwei verschiedene Jobs/Berufsausbildung

    Hallo,

    wurde die Anlage Vorsorgeaufwand hinzugefügt und auch entsprechend befüllt?
    KV, PV, und ähnlich gelagerte Beiträge.
    Soviel ich weiß, ist dieser Vorgang kein Automatismus bei "Mein Elster".

    Edit:
    die Addition der jeweiligen Versicherungsbeiträge aus mehreren Lohnsteuerbescheinigungen
    muss vor dem Eintragen nebenbei händisch vorgenommen werden.
    Zuletzt geändert von Basteltyp; 22.03.2018, 20:14.
    Gruß, Basteltyp

    ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
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    Kommentar


      #3
      AW: Zwei verschiedene Jobs/Berufsausbildung

      Du hast offensichtlich die Anlage Vorsorgeaufwand nicht beigefügt und deshalb die Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung nicht geltend gemacht.
      Dieser Fehler führt zu der Nachzahlung.

      Ausgaben für dein Studium aus den Jahren vor 2017 kannst du steuerlich nicht mehr im Jahr 2017 erklären!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Zwei verschiedene Jobs/Berufsausbildung

        Hallo,

        vergangenes Jahr hatte ich zwei verschiedene Jobs, einen von Januar bis Juni und einen von Juli bis Dezember. Daher bin ich gezwungen meine Einkommenssteuererklärung einzureichen. Da ich im zweiten Job wesentlich weniger verdient habe als im ersten, dachte ich nach einer groben Überschlagsrechnung dass ich einen mittleren vierstelligen Betrag zurück erhalten würde. Die zwei verschiedenen Einkünfte habe ich beide in derselben Anlage N wie folgt eingegeben:

        https://files.fm/u/h7s8wz5h#/view/zwei.PNG

        Die entsprechende Berechnung ergab folgende Ausgabe:

        https://files.fm/u/hae6unqz#/view/b.PNG



        Da der Betrag von 1575 € positiv genant wird müsste ich diesen Betrag doch nachzahlen?

        Wenn ich jetzt weiterhin noch Kosten über 6000 € für meine Erststudium geltend mache ändert sich die Berechnung folgendermaßen:

        https://files.fm/u/vngg546b#/view/a.PNG

        Hier würde ich 704 € erstattet bekommen.

        Jetzt zu meinen Fragen:

        1.) In beiden Fällen muss doch etwas falsch sein. Es kann ja nicht sein dass ich trotz Jobwechsel mit erheblich geringerem Verdienst 1575 € zurückzahlen muss. Weiterhin kann es auch nicht sein dass ich, falls ich zusätzlich zu dem Jobwechsel mit geringem späteren Verdienst noch 6000 € Ausbildungskosten steuerlich geltend mache lediglich 704 € erstattet bekomme?
        2.) Bevor ich das Formular ausgefüllt habe wusste ich noch nicht dass ich meine Ausbildungskosten absetzen kann. Ich habe im Jahr 2010 begonnen zu studieren. Kann ich die Kosten, welche mir im Verlaufe des Bachelor als Erststudium entstanden sind, im Hauptvordruck in "Punkt 8 - Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung" einbringen? Dazu zählen dann insbesondere 0.30€ pro km, Semesterbeiträge,...

        Viele Grüße,
        O.

        Hallo,


        du hast die Anlage Vorsorgeaufwand nicht ausgefüllt.
        Hier kommen deine KV,RV,PV-Beiträge rein
        zu 2. Nein Geltend machen kannst du Kosten nur in dem Jahr, in dem sie entstanden sind.
        Wie willst du Kosten für das Erststudium geltend machen?
        Die sind doch nicht im Jahr 2017 angefallen. (Upload 2)

        Gruß FIGUL
        Zuletzt geändert von FIGUL; 22.03.2018, 20:15.
        Gruß FIGUL

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