Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Beelgabruf

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Beelgabruf

    Mache schon 2 Jahre über Elster Belegabruf- Mein Zertifikat läuft noch bis Ende 2019.
    Jetzt bin ich ein wenig beunruhigt. Arbeite mit einer kommerziellen Software. Da kann man direkt über die Software bzw. Softwareheersteller Belegabruf beantragen. Habe da mal aus Neugier draufgedrückt, allerdings dann abgebrochen.

    Jetzt bekomme ich eine Elster-Mail. Mein Antrag ( der 2.)wird zum 31.3. 2017 gegenstandlos. Wäre mir ja recht, ich brauche nur einen Belegabruf.

    Frage: Ist es möglich, das der zuerst beantragte Belegabruf gelöscht wird ?
    Zuletzt geändert von Laie123; 24.03.2018, 13:44. Grund: fehler

    #2
    AW: Beelgabruf

    Wenn du Glück hast, passiert gar nichts.

    Schau doch mal direkt in Mein ELSTER nach, ob der Antrag dort unter Formulare & Leistungen > Belegabruf > Berechtigungen verwalten unter offene Anträge aufgeführt ist.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    Lädt...
    X