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Arbeitslosengeld wo angeben?

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    #31
    AW: Arbeitslosengeld wo angeben?

    Hallo,

    >>>Laut dem Formular sollen beide Zeiträume separat eingegeben werden.

    Trag' es einfach zusammen ein, das ist schon OK (vorausgesetzt der Zahlungszeitpunkt lag in beiden Fällen im jeweiligen Steuerjahr - das nur weil mir das als Grund für 2 Leistungsnachweise einfällt).

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #32
      AW: Arbeitslosengeld wo angeben?

      Danke Stefan,

      zusammen eintragen ist kein Problem.

      Bin mir nicht sicher wie ich die Zeitraume eingeben soll.

      Jetzt mal angenommen:
      Das ALG I habe ich nur im Januar und von 1. September bis zum 15. Oktober bezogen. Auf dem Bescheinigung wurde mir aber die Summe aus den beiden Zeiträumen mitgeteilt.

      Ich kann ja nicht bei Januar 0 Euro und bei September- Oktober die Summe aus den beiden Zeiträumen eingeben, da es nicht stimmt...

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        #33
        AW: Arbeitslosengeld wo angeben?

        Hallo,

        wie gesagt: zusammen (also als einen Eintrag).
        Was bei den Daten steht ist eh' völlig egal, mach dir keinen Kopf um sowas.

        Anmerkung: Später im Bescheid sollte man immer überprüfen ob alles stimmt, das Finanzamt rechnet nämlich nicht (nur) mit deinen Angaben, sondern nimmt (auch) die Meldungen von dem Leistungsträger. Da kann es durchaus passieren, dass einerseits deine Beträge und dazu dann noch die automatisch gemeldeten genommen werden, also doppelt (etwa wenn die Zeiträume nicht übereinstimmen).

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #34
          AW: Arbeitslosengeld wo angeben?

          vielen Dank!


          Soll man die Belege gleich einzureichen, wenn ja wo sind die im ELSTER Programm einzuhängen, oder erstmal nach Anfrage des Finanzamts?

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            #35
            AW: Arbeitslosengeld wo angeben?

            Zitat von Megi Beitrag anzeigen
            vielen Dank!


            Soll man die Belege gleich einzureichen, wenn ja wo sind die im ELSTER Programm einzuhängen, oder erstmal nach Anfrage des Finanzamts?
            Belege sind vorzuhalten und nur nach Aufforderung einzureichen. Dies geschieht dann mit normaler Post oder e-Mail-Anhang. Per ELSTER geht dies zur Zeit noch nicht.
            Zuletzt geändert von ; 20.10.2019, 19:05.

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              #36
              Zitat von SaskiaPf Beitrag anzeigen
              Hallo,

              ich habe nun schon einige Themen hier zum Thema "Wo gebe ich an, dass ich Arbeistlosengeld bezogen habe?" gelesen... und bin langsam am verzweifeln.

              Ich war 2017 zwei Wochen Arbeitslos und habe entsprechend Arbeistlosengeld bezogen.

              Im Elster Formular Hauptdruck Seite 4 Zeile 91 steht nichts von Arbeistlosengeld - oder bin ich doof?
              Hier steht bei mir "Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage"

              Bei Anlage N - weitere Angaben zum Arbeitslohn Zeile 29 kann ich den Zeitraum eingeben( also meine zwei Wochen).... aber keine Summe/kein Leistungssaldo? Oder gebe ich das einfach in das Feld vom Zeitraum mit an? Das kann doch nicht richtig sein?

              Vielen Dank!
              Zeile 38 Hauptvordruck

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                #37
                Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                AW: Arbeitslosengeld wo angeben?

                Hallo,

                >>>Laut dem Formular sollen beide Zeiträume separat eingegeben werden.

                Trag' es einfach zusammen ein, das ist schon OK (vorausgesetzt der Zahlungszeitpunkt lag in beiden Fällen im jeweiligen Steuerjahr - das nur weil mir das als Grund für 2 Leistungsnachweise einfällt).

                Stefan
                Zeile 38 Hauptvordruck (Elster 2019)

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                  #38
                  Hallo Erhan,
                  der Nutzer SaskiaPf hatte das Problem in der 2017er Erklärung.

                  Tschüß

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