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Anlage KAP, Abgeltungssteuer zurückfordern.

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    #16
    AW: Anlage KAP, Abgeltungssteuer zurückfordern.

    Es ist ja gerade keine niederländische Quellensteuer, sondern die deutsche Abgeltungssteuer (bzw. Kapitalertragsteuer plus SoliZ).
    Nur weil das Depot im Ausland liegt, bleibt es ja trotzdem bei der ursprünglichen Quellenbesteuerung in Deutschland - und damit bei der anrechenbaren deutschen Steuer.

    Wenn ich bei einer deutschen Bank ausländische Fonds halte wird die hierauf entfallende Steuer ja auch nicht automatisch zur deutschen Abgeltungssteuer.
    In diesen Fällen weisen die Banken auf den Steuerbescheinigungen (anrechenbare oder angerechnete) ausländische Steuern aus UND die Erträge aus den ausländischen Fonds werden ausdrücklich bei den nicht mit Abgeltungsteuer behafteten Erträgen ausgewiesen.


    Jetzt bleibt eigentlich nur noch die Frage, was das alles noch mit ELSTER Formular zu tun hat?

    Die Frage war, wo die Erträge (und Steuern) erklärt werden müssen - auf der Anlage KAP.
    Welche Zeile es nun ist, hängt von den Erträgen und den tatsächlich einbehaltenen Steuern ab. Dies ist nur aus der Bescheinigung der Bank ersichtlich - daher bringt es nichts, hier über "was wäre wenn" zu diskutieren.

    Inzwischen stellen auch viele ausländische Banken (gerade in den Niederlanden, Luxemburg und der Schweiz) "Ausfüllhilfen" für die Anlage KAP aus, aus denen (wie bei einer "echten" Steuerbescheinigung) hervorgeht, in welcher Zeile die einzelnen Beträge einzutragen sind. Sollte so etwas von der Bank nicht erstellt worden sein und sollten weiterhin Ungewissheiten bestehen, um was für Erträge / Steuern es sich dabei überhaupt handelt, kann eine entsprechende Aufstellung auch angefordert werden - wofür sind die Berater dort denn da?

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      #17
      AW: Anlage KAP, Abgeltungssteuer zurückfordern.

      Hallo,

      @Sabre

      Volle Zustimmung.
      Das ufert hier allmählich aus

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #18
        AW: Anlage KAP, Abgeltungssteuer zurückfordern.

        Hallo,

        >>>Und deshalb verstehe ich nicht, wie trickreich versucht wird, sich über die Anlage KAP nicht verrechenbare Quellensteuer aus NL über eine Einkommensteuererklärung von D erstatten zu lassen.

        Es geht hier nicht um eine NL-Quellensteuer, sondern um bereits in Deutschland abgeführt Quellensteuer/Abgeltungssteuer (wie auch immer man es nennen möchte). NL-Quellensteuer wäre auch einfach, das sind 15% die voll angerechnet werden (hab' ich zigfach).
        Und es geht auch nicht um Doppelbesteuerung, im Gegenteil, es soll auf eine Nullversteuerung hinauslaufen (wegen Sparer-Pauschbetrag). Und das geht im Anrechnungsverfahren halt überhaupt nicht (wer nur NL-Aktien hat hat beispielsweise Pech gehabt).


        >>>An dieser Konstellation werden die Nachteile von ausländischen Depots bzgl. Steuer/Abrechnung sichtbar.

        Diese Nachteile darf es aber nicht geben, im vereinten Europa. Eine Klage wäre wohl leicht zu gewinnen.
        Mir geht es auch nicht um die Rechtslage (die ist imho eindeutig), sondern um das WIE bei der Erklärung.


        >>>Die Frage war, wo die Erträge (und Steuern) erklärt werden müssen - auf der Anlage KAP.

        Ja. Und genau für solche Fragen gibt es das Forum hier.
        Wer nicht will muss ja nicht mitlesen.

        Und wenn es so einfach wäre ("auf der Anlage KAP") - warum reden wir dann schon tagelang darüber? Sag' doch mal, wo und wie genau du es erklären würdest. Und ich sag' dir dann was daran falsch ist (bisher hab' ich keine widerspruchslose Lösung, egal ob von mir oder von anderen).

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #19
          AW: Anlage KAP, Abgeltungssteuer zurückfordern.

          Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
          Entweder in den Zeilen 7ff, und die Steuern dann in 48ff.
          Nach einigen, zugegeben Irrwegen meinerseits, tendiere ich jetzt auch zu diesem Ansatz.

          Bei dt. Aktien in ausländischen Depots behält wohl die letzte Zahlstelle (hier die dt. Lagerstelle) die Kapitalertragsteuer (bzw. Abgeltungsteuer) inkl. Soli ein.
          Vergleichbar mit einer dt. Bank unterlagen damit die Erträge inländischem Steuerabzug.
          mfg. - Kent

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            #20
            AW: Anlage KAP, Abgeltungssteuer zurückfordern.

            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
            Und wenn es so einfach wäre ("auf der Anlage KAP") - warum reden wir dann schon tagelang darüber? Sag' doch mal, wo und wie genau du es erklären würdest. Und ich sag' dir dann was daran falsch ist (bisher hab' ich keine widerspruchslose Lösung, egal ob von mir oder von anderen).
            Natürlich in den Zeilen / Feldern / Kennziffern für inländische Kapitalerträge und Steuern (also Zeile 7 für die Erträge und Zeilen 48-50 für die anrechenbaren Steuern).

            Aber wie ich schon geschrieben habe, sollte das auch in der Bescheinigung / Übersicht der ausländischen Bank stehen.

            Hier wurde auch schon lange nicht mehr darüber diskutiert, WO die Beträge einzutragen sind, sondern um was für Beträge es sich dabei eigentlich handeln könnte.

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              #21
              AW: Anlage KAP, Abgeltungssteuer zurückfordern.

              Hallo,

              OK, dann sind wir uns ja jetzt weitgehend einig.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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