Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage FE 1 2017

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage FE 1 2017

    Hallo,

    ich mache in diesem Jahr das erste Mal die Steuererklärung unserer Band über Elster. Ich bekomme folgenden Hinweis: "Für die vollständige Abgabe einer Feststellungserklärung sind Angaben auf mindestens folgenden Anlagen erforderlich: Hauptvordruck; Anlage FB; Einkünfte/Anlage FE 1"

    Wo finde ich denn das Formular "Einkünfte/Anlage FE 1"?

    #2
    AW: Anlage FE 1 2017

    Zitat von Mosemi Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich mache in diesem Jahr das erste Mal die Steuererklärung unserer Band über Elster. Ich bekomme folgenden Hinweis: "Für die vollständige Abgabe einer Feststellungserklärung sind Angaben auf mindestens folgenden Anlagen erforderlich: Hauptvordruck; Anlage FB; Einkünfte/Anlage FE 1"

    Wo finde ich denn das Formular "Einkünfte/Anlage FE 1"?
    Hallo,

    Alle Formulare zur Feststellungserklärung findest du in -MeinElster-
    in ElsterFormular standen/stehen sie nicht zur Verfügung

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage FE 1 2017

      Die benötigten Anlagen kannst du nach dem Start des Formulars ESt 1 B im Navigationsbereich links hinzufügen.

      Ich verschiebe dann mal in das richtige Unterforum.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage FE 1 2017

        Hallo FIGUL und Charlie24,

        vielen Dank für die schnelle Beantwortung. Ich komme leider immer nicht zu dem Formular :-(
        Ich gehe auf "Mein Elster" -> "Formulare und Leistungen" -> "Alle Formulare" -> ?

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage FE 1 2017

          Du gehst auf Mein Elster -> Formulare und Leistungen -> Alle Formulare -> unter Feststellung dann: Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbsteuerung (ESt 1 B)
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Anlage FE 1 2017

            Vielen Dank für deine Hilfe, aber ich weiss bald nicht mehr weiter.
            In der Anlagenübersicht von "Gesonderte und einheitliche Feststellung (ESt 1 B) 2017" unter "Meine Formaulare" stehen nur: "Hauptvordruck (ESt 1B)" und "Anlagen FB", mir fehlt leider immer noch "Anlage FE".
            Und wenn ich auf bei "Alle Formulare" auf "Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (ESt 1 B)" klicke und dann auf "weiter", dann steht da nur" Möchten Sie Ihre Angaben aus einer früheren Abgabe übernehmen?" "Um Angaben zu übernehmen, muss ein passendes Formular abgegeben worden sein." und "ohne Datenübernahme fortfahren". Zum Anklicken, z.B. von "mit Datenübernahme fortfahren"... steht leider nichts.
            Ich habe die beiden anderen Formulare ja bereits komplett ausgefüllt und will das nicht unbedingt nochmal machen :-) Vielleicht hat es die Anlage FE bei mir nicht geladen, oder bin ich blind?

            Kommentar


              #7
              AW: Anlage FE 1 2017

              Die Anlage FE 1 wird nicht automatisch geladen, nur die Anlage FB ist immer von Anfang an dabei.

              Du musst die Anlage FE 1 über den blauen Button Anlagen hinzufügen / entfernen im Navigationsbereich auf der linken Seite erst auswählen.

              Falls du den linken Teil nicht siehst, musst du den Navigationsbereich über den blauen Doppelpfeil erst aufklappen.

              Wenn du das erste Mal die Feststellungserklärung in Mein ELSTER machst, können da keine Daten aus früheren Abgaben vorhanden sein, das ist doch klar.

              Was meinst du mit den beiden anderen Formularen?
              Angehängte Dateien
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                AW: Anlage FE 1 2017

                Hallo,

                MeinElster könnte die Steuerberaterlobby entwickelt haben.
                Umständlicher geht es nicht mehr.
                Dazu ein unübersichtlicher Wust von Feldern in den Formularen.
                Der Höhepunkt. Die meisten Berechnungen müssen manuell angestoßen werden.
                Fazit: Ein GRAUS

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

                Kommentar


                  #9
                  AW: Anlage FE 1 2017

                  Charlie24, 1000 Dank !!!

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Anlage FE 1 2017

                    In Anlage FE 1

                    - Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen

                    Laufende Einkünfte

                    Bei Nr. 5 Zeile 100 : Trage ich eine Summe der Besteuerungsgrundlagen

                    weiter
                    Beteiligte 1
                    und
                    Beteiligte 2

                    Laufende Einkünfte

                    bei NR. 5 - muss ich 1/2 von Zeile 100 für jeder Beteiligten eintragen, Leider fingt da ab Nr. 6 an
                    wo trage ich die Aufteilung wenn die Nr. 5 bei beiden Beteiligten nicht existiert?

                    LG Natalie

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Anlage FE 1 2017

                      Gar nicht.

                      Wenn auf der Anlage FE1 der Gesellschaft eingetragen wird, dass die Gesamtsumme nach der (auf den Anlagen FB erfassten) Quote verteilt werden soll, erfolgt das automatisch und muss nicht noch einmal auf den Anlagen FE1 der Beteiligten erfasst werden. Nr. 6 ist für den Fall gedacht, dass jeder Beteiligte einen individuell berechneten Anteil an den Einkünften erhält, der nichts mit den Quoten zu tun hat. Dann müsste die Gesamtsumme aber auch in der entsprechenden Zeile eingetragen werden.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Anlage FE 1 2017

                        Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
                        Gar nicht.

                        Wenn auf der Anlage FE1 der Gesellschaft eingetragen wird, dass die Gesamtsumme nach der (auf den Anlagen FB erfassten) Quote verteilt werden soll, erfolgt das automatisch und muss nicht noch einmal auf den Anlagen FE1 der Beteiligten erfasst werden. Nr. 6 ist für den Fall gedacht, dass jeder Beteiligte einen individuell berechneten Anteil an den Einkünften erhält, der nichts mit den Quoten zu tun hat. Dann müsste die Gesamtsumme aber auch in der entsprechenden Zeile eingetragen werden.
                        Vielen Dank für die Antwort, im Papierform ist anders, wollte mich nur absichern.

                        Mit freundlichen Grüssen
                        Natalie Ginter

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Anlage FE 1 2017

                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Die benötigten Anlagen kannst du nach dem Start des Formulars ESt 1 B im Navigationsbereich links hinzufügen.

                          Ich verschiebe dann mal in das richtige Unterforum.
                          Danke, das hat mir auch sehr geholfen! Voll kompliziert für Anfänger.
                          Tolle Arbeit, dieses Forum!

                          Kommentar

                          Lädt...
                          X