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Verlängerte Erklärungsfristen für 2017 bei authentifizierter Übermittlung

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    Verlängerte Erklärungsfristen für 2017 bei authentifizierter Übermittlung

    Wie bereits im letzten Jahr haben auch heuer wieder eine Reihe von Bundesländern die Abgabefrist für Jahressteuererklärungen 2017 bei authentifizierter elektronischer Übermittlung,

    also der Übermittlung unter Nutzung eines Zertifikats für Mein ELSTER, allgemein bis 31.07.2018 verlängert. Die gesetzlich geregelte Verlängerung gilt nämlich eigentlich erst für das Steuerjahr 2018.

    Bisher sind mir Verfügungen bzw. Pressemitteilungen folgender Bundesländer bekannt:

    Bayern: Es gilt aktuell die Pressemitteilung vom 02.05.2018:

    http://www.stmflh.bayern.de/internet...3573/index.htm

    Baden-Württemberg (elektronische Übermittlung genügt): http://www.ofd-karlsruhe.de/pb/site/...uer%202017.pdf

    Hessen: https://finanzen.hessen.de/presse/pr...rklaerung-2017

    Nordrhein-Westfalen: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/...er-eingereicht

    Rheinland-Pfalz (Die Verlängerung gilt hier generell, nicht nur bei elektronischer Übermittlung!): https://fm.rlp.de/de/presse/detail/n...klaerung-2017/

    Sachsen: https://www.medienservice.sachsen.de.../216064?page=1

    Ich werde die nächsten Tage noch weiter recherchieren! Recherchiert habe ich inzwischen, gefunden habe ich nichts mehr!

    Die Mehrzahl der Bundesländer hält für 2017 an der bisherigen Abgabefrist 31.05.2018 fest. Die Abgabefrist spielt nur bei einer Pflichtveranlagung eine Rolle, wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, hat unverändert vier Jahre Zeit.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 15.05.2018, 13:43. Grund: Bayern und Hessen aktualisiert!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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