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Auslandsaufenthalt für Praktikum

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    Auslandsaufenthalt für Praktikum

    Hallo,

    ich hätte eine Frage, da ich während meines Master Studiums einen Auslandsaufenthalt für Praktikum (3 Monate) hatte.
    Ich erhielt dafür keine Vergütung und würde aber gerne die entstandenen Kosten als Verlsutvortrag erklären.
    Allerdings bin ich mir unsicher wo genau ich diese im Elster eintragen muss.

    bei
    15 - Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten
    unter 50: die Kosten für den Flug?

    16 - Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung
    unter "56 - Abwesenheit von 24 Stunden" Anzahl der Tage?
    muss ich dann bei "56 - Pauschbetrag bei Abwesenheit von 24 Stunden" zusätzlich noch was eintragen?


    17 - Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung
    müsste ich hier auch noch was eintragen? Also für die Wohnung im Ausland, auch wenn ich in der Zeit keine Wohnung in D hatte?


    Würde das so passen? Oder liege ich ganz falsch?

    Hoffe jemand kann mirhelfen.

    Grüße,
    benzol

    #2
    AW: Auslandsaufenthalt für Praktikum

    Die Fragen betreffen zum Großteil Steuerrecht, deshalb hast du wohl auch bisher keine Antwort erhalten!

    Der Begriff Doppelte Haushaltsführung setzt begrifflich das Bestehen von 2 Haushalten voraus.

    Das könnte theoretisch auch der Haushalt der Eltern sein, allerdings nur dann, wenn man sich nennenswert an den Kosten dieses Haushalts beteiligt und
    dies auch belegen kann.

    Der Rest könnte unter Auswärtstätigkeit durchgehen, falls du noch einen Wohnsitz im Inland hattest.

    Bei Mein ELSTER muss man neben der Zahl der Tage auch die für das jeweilige Land gültigen Verpflegungspauschalen eintragen. Bei ElsterFormular sind die Werte hinterlegt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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