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Abfindung Anlage N

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    Abfindung Anlage N

    Hallo zusammen,

    ich versuche meine lohnsteuererklärung für 2017 zu machen und habe da ein Problem:
    Ich habe 02.2017 eine Abfindungssumme von alte AG bekommen (Zeile 10 + Zeile 19) und dazu eine Lohnsteuerbescheinigung (02.2018) bekommen, so weit so gut.
    Mein Problem ist das in der Anlage N zu übertragen als zweite Lohnsteuerbescheinigung:

    Lohnsteuerbesch. 2017
    Zeile 3:......42000,00€ Bruttoarbeitslohn einschl. Sachbezüge ohne 9. und 10.
    Zeile 4:......16000,00€ Einbehaltene Lohnsteuer von 3.
    Zeile 5:......900,00€ Einbehaltener Solidaritätszuschlag von 3.
    Zeile 10:....37000,00€ Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre (ohne 9.) und ermäßigt besteuerte Entschädigungen
    Zeile 11:....4500,00€ Einbehaltene Lohnsteuer von 9. und 10.
    Zeile 12:....250,00€ Einbehaltener Solidaritätszuschlag von 9. und 10.
    Zeile 19:....40800,00€ Steuerpflichtige Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre, die nicht ermäßigt besteuert wurden - in 3. enthalten


    Wie soll ich die Werte eintragen? Wie ich gerade sehen ist auf Zeile 3 die Summe von der Zeile 19 plus Lohn die ich für einen Bonus bekommen habe (auch 2017)
    Wenn ich die Werte 1:1 eintrage musste ich doch am Steuer nachbezahlen.
    Hat jemand ein Tipp?!

    Danke und Gruß
    Art

    #2
    AW: Abfindung Anlage N

    ich versuche meine lohnsteuererklärung für 2017 zu machen und habe da ein Problem
    Hallo, das ist bestimmt eine Einkommensteuererklärung.

    Mein Problem ist das in der Anlage N zu übertragen als zweite Lohnsteuerbescheinigung
    oben in der Zeile 1. Lohnsteuerbescheinigung gibt es eine Schaltfläche "Hinzufügen"
    damit wird eine weitere zum Ausfüllen angehängt.

    Wenn ich die Werte 1:1 eintrage musste ich doch am Steuer nachbezahlen.
    man kann nicht einfach Werte auslassen, damit es besser gefällt.
    Bei soviel zusätzlichen Einkünften ist eine Nachzahlung nicht ungewöhnlich.
    Zuletzt geändert von Basteltyp; 04.04.2018, 23:47.
    Gruß, Basteltyp

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      #3
      AW: Abfindung Anlage N

      Zwei Lohnsteuerbescheinigungen kann man bei ElsterFormular auch problemlos so eintragen, wie von @Basteltyp bereits beschrieben.

      Bei Einträgen unter Nummer 19 der Lohnsteuerbescheinigung ist die Steuervorausberechnung in der aktuellen Version allerdings zumeist fehlerhaft!

      https://forum.elster.de/anwenderforu...l=1#post242268
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Abfindung Anlage N

        Hi,
        Danke für deine Antwort.
        Wie ich verstanden habe hat das Programm noch ein Bug in der Version 19.2
        Allerdings eins verstehe ich immer noch nicht und zwar:

        - Man muss solche Abfindungen deshalb unter Nummer 10 eintragen und den Bruttolohn unter Nummer 3 um die Abfindung kürzen, sonst kommt man zu keiner brauchbaren Steuerberechnung.-

        Ich habe die Abfindungssumme in zwei Beträge bekommen (Warum auch immer), die stehen in der Zeile 10 und Zeile 19.
        Soll ich in die Zeile 3 die Differenz zwischen Zeile 3 und Zeile 19 eintragen? Also: Zeile 3: 42000,00€ minus Zeile 19: 40800,00€ = 1200,00€??

        Gruß
        Art

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          #5
          AW: Abfindung Anlage N

          Nein, bitte die Zeile 3 nicht kürzen (das ist aber neu ab 2017).

          Ab 2017 wird in den Eintragungsgrundsätzen aufgeteilt in:
          - Bruttoarbeitslohn (normal versteuert) - Zeile 3
          - DARIN ENTHALTENE Zahlungen, die ermäßigt besteuert werden können, aber nicht ermäßigt besteuert wurden - Zeile 19
          - ZUSÄTZLICHE bereits ermäßigt besteuerte Zahlungen - Zeile 10

          Die Eintragung zu Zeile 3 darf ab 2017 daher nicht gekürzt werden. Die Steuerberechnung erfolgt dann (sobald der Fehler behoben ist) richtig. Also die Kürzung 1.200,- € zum regulären Steuersatz und den Rest ermäßigt erfolgt automatisch.


          Nur BIS 2016 musste die Kürzung der Zeile 3 in diesen Fällen noch von Hand erfolgen, und die Zeile 10 von Hand erhöht werden, da es die Zeile 19 so noch nicht gab.

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            #6
            AW: Abfindung Anlage N

            Ok, also lieber doch auf ein Bugfix warten.

            Danke und Gruß
            Art

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              #7
              AW: Abfindung Anlage N

              In der Eingabehilfe von ElsterFormular wird das bisher übliche Vorgehen allerdings nach wie vor empfohlen:

              Für diese Vergütungen kommt eine ermäßigte Besteuerung in Betracht. Übernehmen Sie bitte diese Beträge je nach Art der Vergütung und die davon einbehaltenen Steuerabzugsbeträge von Ihrer Lohnsteuerbescheinigung
              in die Nummern 9 bis 14. Hat der Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren keine ermäßigte Besteuerung vorgenommen, tragen Sie bitte den entsprechenden steuerpflichtigen Teil des Bruttoarbeitslohns in die Lohnsteuerbescheinigung
              in die Nummern 9 bis 10 ein. Ihr Arbeitgeber hat diesen Betrag ggf. in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung unter Nummer 19 ausgewiesen. Der in Nummer 3 einzutragende Bruttoarbeitslohn ist in solchen Fällen um diesen Betrag entsprechend zu mindern.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                AW: Abfindung Anlage N

                Dann ist die Ausfüllhilfe in ELSTER insoweit falsch und sollte dringend korrigiert werden.

                Zu der neuen Eintragungsmöglichkeit (Zeile 19 der Lohnsteuerbescheinigung hat erstmalig in 2017 auf der Anlage N eine eigene Eintragung bekommen - Zeile 18 der Papier-Anlage N / Kz 165) wurde im ELSTER-Formular pauschal die Erläuterung zur Zeile 10 der Lohnsteuerbescheinigung übernommen (die aber einem ganz anderen Eintragungsgrundsatz unterliegen.

                Das beschriebene Vorgehen war bis einschließlich 2016 allerdings auch noch richtig - aber eben für 2017 nicht mehr.

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                  #9
                  AW: Abfindung Anlage N

                  Hallo zusammen,

                  ich habe ElsterFormular komplett deinstalliert und die Version 19.2 neu installiert, die Daten aus 2016 importiert und meine zwei Lohnsteuerbesch. hinzugefügt.
                  Die Lohnsteuerbesch. mit der Abfindung habe ich komplett 1 zu 1 übertragen und jetzt habe ich tatsächlich eine Erstattung.
                  Also es scheint zu funktionieren.
                  Kann jemand das auch bestätigen?

                  Danke und Gruß
                  Art

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                    #10
                    AW: Abfindung Anlage N

                    Zitat von arturo Beitrag anzeigen
                    Die Lohnsteuerbesch. mit der Abfindung habe ich komplett 1 zu 1 übertragen und jetzt habe ich tatsächlich eine Erstattung.
                    Also es scheint zu funktionieren.
                    Kann jemand das auch bestätigen?
                    Ja, ElFo v19.2 rechnet ggf. mit dem Wert Nr.19 der LStB, aber falsch!
                    Die Abfindung wird gleich zweimal von den Einkünften/zvE abgezogen.

                    Kann man in Berechnung an folgenden Stellen sehen:

                    1. bei Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
                    2. als Differenz zwischen Einkommen / zu versteuerndes Einkommen und
                    zu versteuern nach dem Grund/Splittingtarif
                    mfg. - Kent

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                      #11
                      AW: Abfindung Anlage N

                      Hallo Zusammen,

                      ich habe ein Problem. Ich helfe meinem bekannten bei der Steuererklärung. Anfang 2018 verstarb seine Frau an Krebs. Sie erhielt noch ein Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre (Zeile 10 lt. Lohnsteuerbescheinigung) 59.726,34 €, Zeile 11: 10.030,00 € und Zeile 12: 551,65 €. Lt. meiner Berechnung kommt eine Hohe Nachzahlung raus. Ich kann das nicht verstehen. Kann mir jmd vllt. weiter helfen? Auf der Lohnsteuerbescheinigung steht drauf, dass mit Steuerklasse 6 abgerechnet wurde. Über jede Antwort bin ich sehr dankbar.

                      Vielen lieben Dank im Voraus.

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                        #12
                        AW: Abfindung Anlage N

                        Hallo Zusammen,

                        ich habe ein Problem. Ich helfe meinem bekannten bei der Steuererklärung. Anfang 2018 verstarb seine Frau an Krebs. Sie erhielt noch ein Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre (Zeile 10 lt. Lohnsteuerbescheinigung) 59.726,34 €, Zeile 11: 10.030,00 € und Zeile 12: 551,65 €. Lt. meiner Berechnung kommt eine Hohe Nachzahlung raus. Ich kann das nicht verstehen. Kann mir jmd vllt. weiter helfen? Auf der Lohnsteuerbescheinigung steht drauf, dass mit Steuerklasse 6 abgerechnet wurde. Über jede Antwort bin ich sehr dankbar. Kann das sein, dass das Elster Programm nicht automatisch die Fünftelregelung berechnet?

                        Vielen lieben Dank im Voraus.
                        Zuletzt geändert von TanjaM; 17.09.2019, 21:33.

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                          #13
                          AW: Abfindung Anlage N

                          Lt. meiner Berechnung kommt eine Hohe Nachzahlung raus.
                          Du meinst die Berechnung mit ElsterFormular? Du hast die Werte aus der Lohnsteuerbescheinigung 1:1 abgeschrieben? Auf wen wurde die Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt?

                          Du hast die Erklärung für eine Zusammenveranlagung angelegt, nachdem die Ehefrau ja Anfang 2018 noch gelebt hat?

                          Bekannten darf man eigentlich keine Hilfe in Steuersachen leisten, aber das weißt du ja sicher.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            AW: Abfindung Anlage N

                            Ja genau. Ich habe das genommen was in der Lohnsteuerbescheinigung steht. In der Berechnung von Elster wird aber die Fünftelregelung nicht berücksichtigt. Kann das sein?
                            Ich denke in solchen Situationen hilft man sehr gerne.

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                              #15
                              AW: Abfindung Anlage N

                              In der Berechnung von Elster wird aber die Fünftelregelung nicht berücksichtigt.
                              Bist du wirklich mit ElsterFormular unterwegs, dem Windows-Programm, bei dem die Anlage N mit einer vollständigen Lohnsteuerbescheinigung beginnt?

                              Oder füllst du vielleicht die Anlage N in der Webanwendung Mein ELSTER aus? Da muss man die Einträge dann schon an der richtigen Stelle machen.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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