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Anlage KAP - Sparerpauschbetrag nicht ausgenutzt, einbehaltene Steuer zurückfordern

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    Anlage KAP - Sparerpauschbetrag nicht ausgenutzt, einbehaltene Steuer zurückfordern

    Mein Freistellungsauftrag war ungünstig verteilt.

    Reicht es aus, wenn ich folgende Felder für die Erklärung 2017 ausfülle:

    Zeile 5: 1
    Zeile 13: Summe des genutzten Pauschbetrages bei den verschiedenen Instituten
    Zeile 48-50: die einbehaltenen Steuerabzüge

    oder muss ich noch etwas in den Zeilen 7-11 eintragen?

    Muss ich alle Steuerbescheinigungen mitschicken oder liegen diese dem Finanzamt schon in elektronischer Form vor?

    #2
    AW: Anlage KAP - Sparerpauschbetrag nicht ausgenutzt, einbehaltene Steuer zurückforde

    Zitat von Tati-81 Beitrag anzeigen
    Mein Freistellungsauftrag war ungünstig verteilt.

    Reicht es aus, wenn ich folgende Felder für die Erklärung 2017 ausfülle:

    Zeile 5: 1
    Zeile 13: Summe des genutzten Pauschbetrages bei den verschiedenen Instituten
    Zeile 48-50: die einbehaltenen Steuerabzüge

    oder muss ich noch etwas in den Zeilen 7-11 eintragen?

    Muss ich alle Steuerbescheinigungen mitschicken oder liegen diese dem Finanzamt schon in elektronischer Form vor?
    Hallo,

    ab Zeile 7 musst du natürlich etwas eintragen, nämlich deine Kapitalerträge.
    Ob Zeile 12 oder 13 für dich zutrifft weiß ich nicht.
    Kommt darauf an was du erklären willst.
    Siehe Zeile 4,5
    Zum Mitsenden der Steuerbescheinigungen siehe Eingabehilfe Zeile 7

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage KAP - Sparerpauschbetrag nicht ausgenutzt, einbehaltene Steuer zurückforde

      Hallo,

      >>>Reicht es aus, wenn ich folgende Felder für die Erklärung 2017 ausfülle:

      Die Frage ist etwas falsch gestellt, denn hauptsächlich solltest du dich entscheiden, welche Bank(en) du erklären möchtest. Wo dann was einzutragen ist geht aus der (den) Steuerbescheinig(en) hervor.
      Banken ohne Steuerabzug brauchst du beispielsweise nicht erklären (außer in Zeile 13).


      >>>Muss ich alle Steuerbescheinigungen mitschicken oder liegen diese dem Finanzamt schon in elektronischer Form vor?

      Sie liegen definitiv nicht vor. Aber ob sie verlangt werden kann aktuell niemand wissen, die Regel dass keine Belege mehr eingereicht werden müssen ist ja ganz neu (mein erster Testfall läuft noch).

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar

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