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Trennungsjahr ab dem 1.01.2017 getrennt lebend Gemeinschaftliche Veranlagung für 2017

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    Trennungsjahr ab dem 1.01.2017 getrennt lebend Gemeinschaftliche Veranlagung für 2017

    Hallo ,

    ich bin auch gerade dabei die Steuererklärung zu machen , nun weis ich nicht was richtig ist.
    Vielleicht könnt ihr mir helfen.
    Mein Mann und ich waren in Monat 12.2017 beim Anwalt und haben das Trennungsjahr ab den 1.01.2017 festsetzen lassen.
    Ab dem 1.01.2018 haben wir die Lohnsteuerklasse 1 jeder.
    Das Steueramt sagte wir können noch für das Jahr 2017 die gemeinschaftliche Veranlagung machen.

    Ich habe zwar schon in Elster so gut wie die Steuererklärung fertig, nun habe ich aber den1.01.2017 als dauernd gertrennt lebend mit an gegeben.

    Aber bei der Berechnung kommt ein TEXT, Es wurde die Zusammenveranlagung unterstellt, obwohl sie erklären dauernd getrennt zu sein. Bitte überprüfen, ob die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung vorliegen.

    Oder kann ich das Feld dauernd getrennt lebend für 2017 weg lassen ?

    Muss ich dann schon in getrennt leben ab dem 1.01.2017 ein tragen, mein mann hat aber bis ende 12.2017 in meiner Wohnung mit gelebt.

    Außerdem hat er mir auf mein Konto die Haushaltskosten, wie miete , strom etc überwiesen weil er ja auch in der wohnung noch mit lebte.

    Ab Februar 2018 ist er ausgezogen. Muss ich das als Unterhaltskosten angeben oder ist das nicht bedingt weil es ja als Haushaltskosten deklariert ist.


    Ich danke für eine Antwort und Hilfe

    #2
    AW: Trennungsjahr ab dem 1.01.2017 getrennt lebend Gemeinschaftliche Veranlagung für

    Wenn Ihr das ganze Jahr getrennt gelebt habt dann ist natürlich keine Zusammenveranlagung mehr möglich.

    Die Auslagen die Du für Deinen Mann hattest musst Du im Fall des Auslagenersatzes natürlich nicht versteuern.

    (Habs zusammengeführt; Doppelposting!)
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 08.04.2018, 17:32.

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      #3
      AW: Steuererklärung im Trennungsjahr

      Das Steueramt sagte wir können noch für das Jahr 2017 die gemeinschaftliche Veranlagung machen.
      Das Finanzamt hat recht.

      Welches Programm wird denn verwendet? ElsterFormular akzeptiert bei einer Zusammenveranlagung den Eintrag 01012017 ohne Probleme!

      - - - Aktualisiert - - -

      Zusammengeführt ja, aber sicher nicht im passenden Forum!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Steuererklärung im Trennungsjahr

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Zusammengeführt ja, aber sicher nicht im passenden Forum!
        Ähm, ich sehe beim Zusammenführen keine Möglichkeit, ein Unterforum auszuwählen. Hab auch nicht drauf geguckt wo's bisher war. Ist es in Deinem Sinn wenn die Frage in zwei Threads verblieben wäre?

        Kommentar


          #5
          AW: Steuererklärung im Trennungsjahr

          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Ähm, ich sehe beim Zusammenführen keine Möglichkeit, ein Unterforum auszuwählen. Hab auch nicht drauf geguckt wo's bisher war. Ist es in Deinem Sinn wenn die Frage in zwei Threads verblieben wäre?
          Das Zusammenführen passt schon, aber die ursprüngliche Landung passte eben nicht wirklich. Die TE wird sich schon wieder melden!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            AW: Steuererklärung

            Das Finanzamt hat recht.

            Welches Programm wird denn verwendet? ElsterFormular akzeptiert bei einer Zusammenveranlagung den Eintrag 01012017 ohne Probleme!


            Zusammengeführt ja, aber sicher nicht im passenden Forum!


            Ich verwende das Elster programm ist es nun richtig das ich den Eintrag vom 1.01.2017 mache unter dauernd getrennt lebend ?

            Denn bei der Berechnung sagt mir das Elster programm , ich solle überprüfen ob die Zusammenveranlagung vorliegt?

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              #7
              AW: Steuererklärung

              Zitat von sonnenblumenfee Beitrag anzeigen
              Ich verwende das Elster programm
              Welches denn? Charlie hat das ja scheinbar mit ElsterFormular getestet.

              Hast Du denn die Daten des Ehemanns eingegeben?

              Falls Du ElsterFormular verwenden solltest: hast Du eine rote oder eine gründe Fehlermeldung?

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                #8
                AW: Trennungsjahr ab dem 1.01.2017 getrennt lebend Gemeinschaftliche Veranlagung für

                Natürlich ist der Eintrag 01.01.2017 richtig, darauf habt ihr euch doch auch verständigt!

                Ich bekomme keinen Hinweis wegen der Zusammenveranlagung, auch nicht bei Mein ELSTER! Grüne Hinweise lassen sich im Übrigen wegklicken.

                Angaben, wie Elster-Programm sind leider sehr unpräzise. Es gibt mehrere davon und wir haben verschiedene Unterforen dafür.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Steuererklärung

                  Welches denn? Charlie hat das ja scheinbar mit ElsterFormular getestet.

                  Hast Du denn die Daten des Ehemanns eingegeben?

                  Ja ich habe die Angaben von mein Ehemann angegeben.

                  Falls Du ElsterFormular verwenden solltest: hast Du eine rote oder eine gründe Fehlermeldung?

                  ich verwende www.elster.de formulare ich habe keine rote oder grüne Fehlermeldung . wenn ich aber fertig bin mit der gesamten Steuererklärung, gehe ich auf berechnen und versenden, auf das graue Kästchen und lasse mir das berechnen ohne gleich zu versenden und dann kommt der Satz bitte überprüfen ob die Vorraussetzungen stimmen für die Veranlagung und es berechnet mir wieviel ich oder wir eventuell zu rück bekommen.

                  der Satz irritiert mich etwas.
                  Zuletzt geändert von sonnenblumenfee; 08.04.2018, 21:22.

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                    #10
                    AW: Trennungsjahr ab dem 1.01.2017 getrennt lebend Gemeinschaftliche Veranlagung für

                    Was meinst du mit grauem Kästchen?

                    Ich bekomme in Mein ELSTER keinen Hinweis, wenn ich bei einer Zusammenveranlagung die Steuerberechnung durchführe.

                    Ich verschiebe das Thema mal in das besser passende Unterforum für Mein ELSTER.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Trennungsjahr ab dem 1.01.2017 getrennt lebend Gemeinschaftliche Veranlagung für

                      Was meinst du mit dem grauem Kästchen

                      Also wenn ich mich einlogge in elster und meine datei aufrufe zum weiter bearbeiten kommen oben drei Kästchen " eingeben u. übernehmen der Daten" 2.Prüfen des gesamten Formulars " 3.kästchen berechnen und versenden.
                      und wenn ich dann auf berechnen gehe , berechnet mir elster was ich zurückbekomme und speichert es mir auf den computer und dann kommt der Satz der mich irritiert mit den überprüfen ob die Vorraussetzungen stimmen für die Veranlagung.

                      Ich bekomme in Mein ELSTER keinen Hinweis, wenn ich bei einer Zusammenveranlagung die Steuerberechnung durchführe.

                      Ich verschiebe das Thema mal in das besser passende Unterforum für Mein ELSTER.

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                        #12
                        AW: Trennungsjahr ab dem 1.01.2017 getrennt lebend Gemeinschaftliche Veranlagung für

                        ... und dann kommt der Satz der mich irritiert mit den überprüfen ob die Vorraussetzungen stimmen für die Veranlagung.
                        Diesen Satz finde ich aber bei mir nicht. Steht der in der Steuerberechnung?
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Trennungsjahr ab dem 1.01.2017 getrennt lebend Gemeinschaftliche Veranlagung für

                          Diesen Satz finde ich aber bei mir nicht. Steht der in der Steuerberechnung?

                          Ja der steht dann auf der Steuerberechnung
                          Sobald wie Elster das ausrechnet steht auf der 1 Seite der Satz und dann kommt die gesamte Berechnung.
                          Zuletzt geändert von sonnenblumenfee; 08.04.2018, 22:33.

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                            #14
                            AW: Trennungsjahr ab dem 1.01.2017 getrennt lebend Gemeinschaftliche Veranlagung für

                            Diesen Satz finde ich aber bei mir nicht. Steht der in der Steuerberechnung?

                            Hallo habe mich nochmal im Internet schlau gemacht.

                            ich habe in Steuertips gefunden zwecks der" Gemeinsamen Veranlagung"

                            "Das geht aber nur wenn sie im betreffenden Jahr die Vorraussetzungen der Ehegatten -Veranlagung erfüllen. Das heißt, Sie müssen an irgendeinen Tag des betreffenden Kalenderjahrs miteinander verheiratet gewesen sein und zusammen gelebt haben."

                            Zusammenveranlagung ist also möglich
                            .im Jahr der Trennung -und zwar auch dann, wenn Sie sich bereits am 2 Januar trennen und
                            .im Jahr der Scheidung , wenn Sie vor der Scheidung tatsächlich noch zusammengelebt haben. Hier spielt der Versöhnungsversuch eine Rolle.

                            Außerdem habe ich noch mal versucht in der Steuererklärung das Datum einfach auf den 2.01.2017 zu ändern , da kommt dann dieser Schriftzug nicht mehr.

                            Ist es jetzt besser wirklich einfach das Trennungsdatum bei der Steuererklärung auf den 2.01.2017 zu setzen.
                            mein mann ist erst im Januar 2018 ausgezogen und wir hatten ja nur das Trennungsjahr zurück setzen lassen auf den 1.01.2017, damit die Scheidung schneller von statten geht.

                            was ist nun der beste Weg?kann ich jetzt einfach den 2.01.2017 rein schreiben?

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                              #15
                              AW: Trennungsjahr ab dem 1.01.2017 getrennt lebend Gemeinschaftliche Veranlagung für

                              Es kommt nicht darauf an, worauf ihr Euch verständigt habt, sondern ab welchem Zeitraum Ihr tatsächlich dauernd getrennt leben wart. Was Ihr dem Familienrichter erzählen wollt wegen dem Trennungsjahr, ist doch Jacke wie Hose. Und die Steuererklärung für 2017 bezieht sich -abgesehen von den aktuellen Anschriftendaten- auf das Jahr 2017, d.h. in 2017 wart Ihr noch nicht dauernd getrennt, d.h. eigentlich kommt da auch nicht 02.01.2017, sondern gar nichts rein. Achtet darauf, dass Ihr Eure jetzt unterschiedlichen Anschriften eintragt.
                              Schönen Gruß

                              Picard777

                              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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