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Fahrtkostenzuschuss-Arbeitgeber

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    Fahrtkostenzuschuss-Arbeitgeber

    Guten Tag,
    Ich weiß, der Fall gehört vielleicht nicht hier her aber ich weiß nicht an wen ich mich wenden kann. Vielleicht, kann mir jemand hier helfen. Vielen Dank schonmal dafür.
    Zum Sachverhalt:
    Ich bin angestellt bei einem Kaufmann.
    Mein vereinbartes Grundgehalt beträgt 1300 Netto + Provision.
    Mir wird ein VW Up zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Die Benzinkosten trage ich komplett alleine.
    Nun wollte ich meine Steuererklärung machen und möchte meine Pendlerpauschale geltend machen.
    Mein Arbeitsweg beträgt 45km für eine Strecke und ich habe eine 5 Tage Woche und wollte nur mal erwähnen, ich war im ganzen Jahr keinen Tag krank. Bitte Herr Arbeitgeber.
    Was mich verwundert, dass ich lediglich auf einen berechneten Betrag von 245€ komme, welchen ich von der Steuer zurückbekommen soll. Das verwundert mich doch stark. Allein die Pendlerpauschale sollte doch wesentlich mehr Ertrag bringen.
    Dann habe ich auf meiner Abrechnung Posten für Spritgeld stehen die angerechnet werden und 700€ für eine Nutzung von nem VW UP!? Also ich steig da komplett nicht durch. Wie gesagt, er kann ja in die Abrechnung schreiben was er will, was sich für ihn positiv geltend machen lässt, solange ich auf mein Vereinbartes Grundgehalt komme aber ich hab irgendwie das Gefühl es geht zu meinen Lasten.
    Zumal auf der Jahresbescheinigung auch steht Pauschale Zuschüsse vom Arbeitgeber von ca 2200€!?!
    Ich hab davon nie was gesehen. Bin ich im Unrecht und denke falsch!? Oder hab ich doch einen immensen Nachteil, weil der AG diese Zuschüsse als Kosten bzw Gewinnminderung bei sich rechnet, damit er weniger Steuern zahlen muss. Bin so verunsichert.

    http://up.picr.de/32355617tn.jpg

    http://up.picr.de/32355618es.jpg

    #2
    AW: Fahrtkostenzuschuss-Arbeitgeber

    Zumal auf der Jahresbescheinigung auch steht Pauschale Zuschüsse vom Arbeitgeber von ca 2200€!?!
    Wenn du das Geld bekommen hast oder die Besteuerung der privaten Nutzung deines Firmenwagens entsprechend reduziert wurde, führt das zu einer Reduzierung deiner Entfernungspauschale und damit natürlich auch zu einer
    Reduzierung deiner Steuererstattung.

    Aus einer Gehaltsabrechnung ist das nicht so einfach abzulesen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Fahrtkostenzuschuss-Arbeitgeber

      Danke dir für deine Antwort.
      Das Ding ist ja nur von dem Geld habe ich nichts gesehen.
      Getankt habe ich immer selbst, ohne das mir jemand einen Cent geben hat. Dachte ja durch die Steuer bekomme ich einen großen Teil zurück und nun kommt mir das ganze echt komisch vor.

      Und was soll man großartig von nem VW Up versteuern wenn der maximal einen Wert von 6~8 k hätte (1prozent) wovon ich auf Der Abrechnung auch nix finde, sondern nur ne relativ hohe Gebühr

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        #4
        AW: Fahrtkostenzuschuss-Arbeitgeber

        Thematisch hat dein Problem zwar nichts mit ELSTER zu tun, ich versuche aber trotzdem mal Licht in das Dunkel zu bringen.

        Geldwerter Vorteil pro Monat (GwV):
        1) Bruttolistenpreis x 1% (private Nutzungsmöglichkeit): BLP 10.000 X 1% = 100 €
        2)Bruttolistenpreis x Entfernungskilometer x 0,03% (Nutzung für Fahrten Wohnung - erste Tätigkeitsstätte): BLP 10.000 € x 45 KM x 0,03% = 135 €

        Dein GvW beträgt somit selbst für einen günstigen UP monatlich bereits 235 €. Im Jahr somit 2.820€. Dieser GwV ist um die von dir selbst getragenen Benzinkosten zu kürzen soweit diese auf Privatfahrten oder Fahrten zur Arbeitsstätte entfallen. Dabei kommt es jedoch auf die vertragliche Ausgestaltung bzw. Abrechnung mit dem AG an, inwieweit dieser die Benzinkosten bei der Ermittlung des versteuerten GwV bereits berücksichtigt hat.

        Hinsichtlich des GwV hat dein Arbeitgeber die Möglichkeit, einen Teil pauschal zu versteuern anstatt deinen Bruttoarbeitslohn damit zu erhöhen.
        Den pauschal versteuerten Teil muss er aber auf der Lohnbescheinigung ausweisen, da insoweit die als Werbungskosten abzugsfähige Entfernungspauschale zu mindern ist.
        Deine Entfernungspauschale von ca. 3.105 € (230 AT x 45 Km x 0,30€) ist somit um den pauschal versteuerten Betrag in Höhe von 2.200 € zu kürzen, so dass lediglich eine Entfernungspauschale von 905 € verbleibt. Die selbst getragenen Benzinkosten sind mit der Entfernungspauschale abgegolten und daher für deine Steuererklärung unerheblich.


        Korrektur: hatte mich um ne NULL vertan :-) Kam mir gleich etwas zu hoch vor.
        Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 11.04.2018, 08:54.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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          #5
          AW: Fahrtkostenzuschuss-Arbeitgeber

          BLP 10.000 € x 45 KM x 0,03% = 1.350 €
          Da hast du dich allerdings um eine Zehnerpotenz verrechnet! Es sind 135 €, somit insgesamt monatlich 235 €!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Fahrtkostenzuschuss-Arbeitgeber

            Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
            ...
            1) Bruttolistenpreis x 1% (private Nutzungsmöglichkeit): BLP 10.000 X 12 X 1% = 100 €
            ...
            Ist da evt. x12 zu viel?
            10.000*12*1% = 1200

            10000*1% = 100

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              #7
              AW: Fahrtkostenzuschuss-Arbeitgeber

              Hallo Nastynaite,

              was ich bei Ihrem, - durchaus glaubhaften-, Fall nicht ganz verstehe:
              Sie sind nicht angestellt zu einem Grundgehalt von 1300 EUR + Provision,
              sondern Sie haben eine 1300 EUR NETTOLOHNvereinbarung, erreicht durch ein variables Gehalt + zu erarbeitende Provision. Dass Sie bei 1300 EUR netto und vllt 200 bis 300 EUR Treibstoffkosten im Monat eher unzufrieden sind, kann ich nachvollziehen. Sie schreiben von einem VW Up! – Up! with what? Ist das ein e-Up!, up!-beats oder what´s-up!? Ich habe jedenfalls mal als UVP 13667 EUR für eine Kalkulation angesetzt und komme zumindest in die Nähe Ihrer Zahlen.
              Die pauschalversteuerten Arbeitgeberleistungen von 184,50 EUR machen bei 45 km Wegstrecke und vorstehendem Listenpreis den Vorteil für den Weg von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte aus.
              Aber Sie sollten sich die genaue Kalkulation des geldwerten Vorteils vorlegen lassen. Und was soll die steuerpflichtige Zuzahlung zum Firmenwagen von 200 EUR im Monat? Ist das irgendwie ein verkapptes Mietkaufkonstrukt, wo Ihnen nach 48 oder 72 Monaten der what´s-up! gehört?
              In der Gegenwart haben Sie an den Treibstoffkosten zu knabbern, aber bezogen auf 1300 EUR netto haben Sie ein stattliches rentenversicherungspflichtiges Brutto von 3470 EUR. Die Rente ist sicher, Sie müssen nur erst mal dahin kommen
              Dies Konstrukt ist mir insgesamt ebenfalls suspekt, aber möglich.
              Mit freundlichen Grüßen
              gez. D. Cremer

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                #8
                AW: Fahrtkostenzuschuss-Arbeitgeber

                Ich habe mal eine Frage zu pauschal versteuert. Also Fahrtkostenzuschuss vom AG 500 € pauschalversteuert , weiß ich jetzt nicht, vielleicht 20%, Lohnsteuer wird vom AG separat an das FA überwiesen, oder erscheint der Betrag doch auf der Lohnsteuerbescheingung irgendwo. Wie funktioniert dass überhaupt. Sie die 500 € im Bruttolohne enthalten ? Oder ist die Pauschalsteuer doch in gezahlte Lohnsteuer enthalten ?

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                  #9
                  AW: Fahrtkostenzuschuss-Arbeitgeber

                  Der pauschal versteuerte Fahrtkostenersatz ist nicht im Bruttoarbeitslohn enthalten und die vom AG pauschal entrichtete Lohnsteuer ist auch nicht in der gezahlten Lohnsteuer enthalten.

                  Anrechenbar ist bei deiner Einkommensteuerfestsetzung nur die Lohnsteuer welche für dich als Steuerschuldner abgeführt wurde.
                  Bei der Pauschalversteuerung ist aber der AG der Steuerschuldner.
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
                  ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                    #10
                    AW: Fahrtkostenzuschuss-Arbeitgeber

                    Danke, drucks gleich aus sonst vergesse ich s wieder.

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