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Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen

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    Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen

    Hallo,

    ich brüte mal wieder über ein weiteres Thema. Mein Lebensgefährte hat von seinen Arbeitgeber ein sogenannten Jobticket erhalten für die Fahrten zwischen Wohnung und erste Tätigkeitsstätte (Zugticket). Dieses Jobticket wird Pauschal versteuert. Steht auch so im Jahresübersicht.

    Allerdings fährt er nicht täglich mit dem Zug sondern auch immer wieder mal mit dem Auto. Darf er diese Fahrten mit dem Auto auch als Werbungskosten geltend machen? Oder gilt ausschließlich die Pauschalbesteuerung obwohl er das Jobticket nicht einmal ausschöpft?

    Vielen Dank und Viele Grüße

    Rosali

    #2
    AW: Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen

    Er kann ganz normal die Entfernungspauschale geltend machen, davon wird die pauschal versteuerte Arbeitgeberleistung abgezogen (Zeile 39. Kennzahl 295 der Anlage N)

    Wenn die gesamten Werbungskosten nach dieser Kürzung unter 1.000 € fallen, hat die Entfernungspauschale letztlich keine steuerlichen Auswirkungen, es bleibt bei dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen

      Hallo,

      noch eine Anmerkung: Es geht nur eins, entweder Pendlerpauschale via km, oder ÖPNV; man kann - und sollte - aber trotzdem beides eintragen, es gilt das was höher ist.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar

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