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Zusammenveranlagung besteht nicht mehr, doch Elsterverlangt Eintragungen zur Pers. B

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    Zusammenveranlagung besteht nicht mehr, doch Elsterverlangt Eintragungen zur Pers. B

    Hallo Community,
    ich brauche Hilfe für das Elsterformular. Ich las ähnliche Beiträge zur nicht mehr bestehenden Zusammenveranlagung, doch sie helfen für meinen Fall nicht.
    Seit 2016 getrennt lebend, seit März geschieden (beides angekreuzt). Ich mache nun erstmals die Steuererklärung für mich alleine, Person A, war zuvor die Ehefrau/Person B in Steuerklasse III, seit 2017 I.

    Elster rutnerladen, ausfüllen.
    - Gleichzeitig mit der Erklärung will ich mir eine neue Nummer geben lassen (-> "neue Steuernummer"). Das klappt soweit.
    - Das zuständige Finanzamt in München gibt schon erste Rätsel auf: Im Ausdruck von 2016 steht die Nummer 148 - die ist aber jetzt für Selbständige, für Arbeitnehmer sind insgesamt fünf Möglichkeiten angegeben, die man verwenden kann, sie lauten alle gleich, haben nur unterschiedliche Nummern 181 bis 185, und ich weiß beim besten Willen nicht, was ich da auswählen sollte. 181 habe ich zunächst ausgesucht.
    Keinen Einwände vom Programm.
    - Alle Eintragungen sind gemacht, in meinem Fall nicht kompliziert - es besteht auch keine Historie, keine Übertragenen Daten aus alten Erklärungen.
    Doch beim Ausdrucken einer Übersicht, oder einer Plausibiltätsprüfung, meldet das Programm zweierlei:
    1. Fehler: Angaben zu Person B, mit Geburtsdatum und Religion, wegen Zusammenveranlagung. Die ist nirgendwo angegeben von mir. Und besteht ja auchnicht mehr. Das Programm macht nicht weiter. Keine Hilfestellung.
    2.Fehler: Da ich über die KAP-Anlage die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge angekreuzt habe, meldet das Programm, ich müßte Angaben zu einem in Anspruch genommenen Sparerpauschbetrag machen, oder zumindest einer der zwei Veranlagten. Ich stehe auch da auf dem Schlauch.

    Im Grunde wollte ich ohne Hilfe die Stuererklärung erstellen können.
    Pfeifendeckel?

    Kann mir jemand aus dem Forum Hilfestellung geben?

    Danke

    #2
    AW: Zusammenveranlagung besteht nicht mehr, doch Elsterverlangt Eintragungen zur Pers

    Angaben zu Person B, mit Geburtsdatum und Religion, wegen Zusammenveranlagung. Die ist nirgendwo angegeben von mir.
    Irgendwo existiert aber noch ein Eintrag zum Ehegatten! Vielleicht ist beim Ehegatten ein Kreuz in Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand. Im Hauptvordruck darf bei Veranlagungsart auch nichts mehr angekreuzt werden.

    Was das für dich als Arbeitnehmer zuständige Finanzamt in München angeht, kannst du dich hier schlau machen:

    https://www.finanzamt.bayern.de/Muen...en&c=n&d=x&t=x

    Das geht nach dem Alphabet!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Zusammenveranlagung besteht nicht mehr, doch Elsterverlangt Eintragungen zur Pers

      Danke für die Nummerninfo an Charlie.
      Die anderen Hinweise greifen nicht - ich habe keine Häkchen gesetzt.
      Und trotzdem ist das Zusammenveranlagungsproblem bestehend

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        #4
        AW: Zusammenveranlagung besteht nicht mehr, doch Elsterverlangt Eintragungen zur Pers

        Hast Du vielleicht die Daten aus dem Vorjahr übernommen?

        Ansonsten fällt mir dann nur noch ein, die Erklärung zu speichern, dann eine Anlage nach der anderen zu entfernen und nach jeder einzelnen Entfernung eine Plausi zu machen, bis der Fehler nicht mehr auftaucht. Damit kann schon mal eingegrenzt werden, welche Anlage den Fehler erzeugt.

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          #5
          AW: Zusammenveranlagung besteht nicht mehr, doch Elsterverlangt Eintragungen zur Pers

          Es besteht keine Historie,
          es ist mein erster Antrag alleine.
          Die Fehlermeldung ist auf dem Hauptvordruck, obwohl keine entsprechenden Angaben gemacht wurden.

          - - - Aktualisiert - - -

          Ich versuche es mit dem Löschen einzelner Formulare - ich habe ja nicht so viele.
          Danke.

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            #6
            AW: Zusammenveranlagung besteht nicht mehr, doch Elsterverlangt Eintragungen zur Pers

            Hallo,

            Du hast doch selbst geschrieben: Seit 2016 getrennt lebend, seit März geschieden (beides angekreuzt).
            Warum? lass die Kreuze weg oder wenigstens das Kreuz -getrnnt lebend...

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Zusammenveranlagung besteht nicht mehr, doch Elsterverlangt Eintragungen zur Pers

              Genau das soll man aber tun laut Anleitung im Seitenstreifen - sowohl als auch.

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                #8
                AW: Zusammenveranlagung besteht nicht mehr, doch Elsterverlangt Eintragungen zur Pers

                Zitat von Gürteltier Beitrag anzeigen
                Genau das soll man aber tun laut Anleitung im Seitenstreifen - sowohl als auch.
                Das steht wirklich so in der Eingabehilfe, das kann m. E. auch nicht die Ursache des Fehlers sein:

                Wenn Sie nach dem 31.12.2016 geschieden worden sind oder Ihre Lebenspartnerschaft aufgehoben wurde, geben Sie bitte auch an, seit wann Sie vor der Ehescheidung / Aufhebung der Lebenspartnerschaft
                von Ihrem Ehegatten / Lebenspartner dauernd getrennt gelebt haben.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  AW: Zusammenveranlagung besteht nicht mehr, doch Elsterverlangt Eintragungen zur Pers

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Das steht wirklich so in der Eingabehilfe, das kann m. E. auch nicht die Ursache des Fehlers sein:

                  Wenn Sie nach dem 31.12.2016 geschieden worden sind oder Ihre Lebenspartnerschaft aufgehoben wurde, geben Sie bitte auch an, seit wann Sie vor der Ehescheidung / Aufhebung der Lebenspartnerschaft
                  von Ihrem Ehegatten / Lebenspartner dauernd getrennt gelebt haben.
                  Hallo,

                  mit Ursache geb ich dir recht. Aber wer weiß.
                  Zu den Angaben getrennt seit und geschieden seit - Der Weise schweigt und denkt sich was -
                  Wofür soll das gut sein.
                  Zur TE geschieden seit März? welches Jahr

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    AW: Zusammenveranlagung besteht nicht mehr, doch Elsterverlangt Eintragungen zur Pers

                    Zur TE geschieden seit März? welches Jahr
                    Da es bekanntlich ein Trennungsjahr gibt und die Trennung 2016 erfolgt ist, kann der März nur das Jahr 2017 betreffen. Nur für diesen Fall müssen ja die Daten für Scheidung und Trennung angegeben werden.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      AW: Zusammenveranlagung besteht nicht mehr, doch Elsterverlangt Eintragungen zur Pers

                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Da es bekanntlich ein Trennungsjahr gibt und die Trennung 2016 erfolgt ist, kann der März nur das Jahr 2017 betreffen. Nur für diesen Fall müssen ja die Daten für Scheidung und Trennung angegeben werden.
                      Hallo,

                      die Zeit von Trennungsbeginn bis zur Scheidung ist doch nicht an die Dauer von einem Jahr gebunden
                      Zitat der Eingabehilfe: Wenn Sie nach dem 31.12.2016 geschieden worden sind oder Ihre Lebenspartnerschaft aufgehoben wurde, geben Sie bitte auch an, seit wann Sie vor der Ehescheidung / Aufhebung der Lebenspartnerschaft von Ihrem Ehegatten / Lebenspartner dauernd getrennt gelebt haben.

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

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                        #12
                        AW: Zusammenveranlagung besteht nicht mehr, doch Elsterverlangt Eintragungen zur Pers

                        Das habe ich doch auch geschrieben:

                        ... kann der März nur das Jahr 2017 betreffen. Nur für diesen Fall müssen ja die Daten für Scheidung und Trennung angegeben werden.

                        Diesen Fall bedeutet: Scheidung nach dem 31.12.2016, sonst hätte ich ja für jenen Fall schreiben müssen!
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          AW: Zusammenveranlagung besteht nicht mehr, doch Elsterverlangt Eintragungen zur Pers

                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Das habe ich doch auch geschrieben:

                          ... kann der März nur das Jahr 2017 betreffen. Nur für diesen Fall müssen ja die Daten für Scheidung und Trennung angegeben werden.

                          Diesen Fall bedeutet: Scheidung nach dem 31.12.2016, sonst hätte ich ja für jenen Fall schreiben müssen!
                          Hallo,

                          und warum kann sie nicht im März 2018 geschieden worden sein?

                          Gruß FIGUL
                          Gruß FIGUL

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                            #14
                            AW: Zusammenveranlagung besteht nicht mehr, doch Elsterverlangt Eintragungen zur Pers

                            ... und warum kann sie nicht im März 2018 geschieden worden sein?
                            Das wäre natürlich auch noch möglich! Ich will ja gar nicht immer recht haben, aber ich halte das nach wie vor nicht für die Fehlerursache!
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              AW: Zusammenveranlagung besteht nicht mehr, doch Elsterverlangt Eintragungen zur Pers

                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              Das wäre natürlich auch noch möglich! Ich will ja gar nicht immer recht haben, aber ich halte das nach wie vor nicht für die Fehlerursache!
                              Hallo,

                              ich habe das eben getestet. Getrennt Feb.2016, gesch. März 2018.
                              Berechnung erfolgt ohne Problem.
                              Wobei ich mich hier natürlich frage: Sclhäft die Plausi?

                              Gruß FIGUL
                              Gruß FIGUL

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