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Selbstständiger Übersetzer mit ausländischem Kunden - Bitte Hilfe bei Steuererklärung

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    Selbstständiger Übersetzer mit ausländischem Kunden - Bitte Hilfe bei Steuererklärung

    Hallo,

    ich hoffe, Ihr könnt mir vielleicht helfen!

    Letztes Jahr habe ich angefangen, selbstständig als Übersetzer zu arbeiten, und somit muss ich jetzt zum ersten Mal eine Steuererklärung abgeben.

    Das allermeiste verstehe ich auch, aber bei ein paar Stellen in den Formularen bin ich mir unsicher, ob ich das Richtige angegeben habe.
    • Und zwar bin ich dieses Jahr in ein anderes Bundesland gezogen.
      Neuer Erstwohnsitz, und auch das Gewerbe ist inzwischen umgemeldet. Nur eine neue Steuernummer habe ich noch nicht (müsste ich aber bald bekommen).
      Muss ich dann meine im letzten Jahr gültige Steuernummer und/oder Adresse angeben, oder meine neue?
      In der Einkommenssteuererklärung steht eindeutig, dass es die derzeitige Adresse sein soll und es gibt ein extra Feld für das vorige Finanzamt bei Wohnsitzwechsel. In den anderen Formularen gibt es jedoch keine entsprechenden Hinweise.

    • Außerdem, mein bislang einziger Kunde/Auftraggeber (eine Übersetzeragentur) hat Sitz in den USA, weswegen ich keine Umsatzsteuer bezahlen muss. Die Umsatzsteuervoranmeldungen habe ich immer dementsprechend ausgefüllt.
      Nur um sicherzugehen: Ich habe deswegen alle Euro-Felder leer gelassen bzw. mit 0.00 gefüllt
      • außer in der Steuererklärung, Anlage UR Feld 37 (Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr (§ 4 Nummer 1 Buchstabe a UStG))
      • sowie in der Gewerbesteuererklärung Feld 34 (Gewinn aus Gewerbebetrieb (ohne Beträge laut Zeilen 38, 39 und 80; negative Beträge mit Minuszeichen, gegebenenfalls Wert 0) (Euro))
      • sowie in der Einnahmenüberschussrechnung in Feld 15 (Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen sowie Betriebseinnahmen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet)
      • sowie in der Einkommenssteuererklärung, Anlage G Seite 1 (Gewinn als Einzelunternehmer)

      wo ich jeweils die Summe meiner gesamten Einnahmen des vergangenen Jahres eingegeben habe.
      Das müsste stimmen, oder?

    • In den Umsatzsteuervoranmeldungen musste ich einen abgerundeten Betrag eingeben - sollte die Summe meiner Einnahmen der Summe dieser abgerundeten Beträge entsprechen, oder der Summe der tatsächlichen Beträge?

      Ich hatte keinerlei Ausgaben, die als Betriebsausgaben gelten könnten oder sonstwie absetzbar wären, mit Ausnahme vielleicht der Gebühr für die Gewerbeanmeldung, und bei meinen geringen Einnahmen werde ich wahrscheinlich ohnehin keine Steuern bezahlen müssen.

    • Gibt es irgendwelche Formulare, die ich vergessen haben könnte?
      Eine Übersicht über was ich ausgefüllt habe:
      • Steuererklärung mit Anlage UR
      • Gewerbesteuererklärung
      • Einnahmenüberschussrechnung
      • Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A) (nur Einkommenssteuererklärung mit Anlage G umfassend)

      Oder brauche ich Anlage S statt Anlage G? (G ist für Gewerbebetrieb, S für Selbstständige, aber ich habe ein Gewerbe als selbstständiger Übersetzer, somit weiß ich nicht, was davon zutrifft, zumal ich auf anderen Webseiten gelesen habe, das S nur für Freiberufler sei).

      Zudem, ich nehme an ich muss meine Gewinne aus Kapitalvermögen (i.e. Zinsen) nicht angeben, da sie sich bloß auf etwa 20€ pro Jahr belaufen, also keine Kapitalertragsteuer anmelden. Stimmt das?

    • In der Gewerbesteuererklärung muss ich den Namen meines Unternehmens angeben (Feld 3). Allerdings hat mein Unternehmen keinen Namen in der Gewerbeanmeldung. Leerlassen oder meinen eigenen Namen hinschreiben?
      Ins Feld darunter (4) gehört die "Art des Unternehmens". Das Feld ist aber auf 24 Zeichen begrenzt, und die angemeldete Tätigkeit in der Gewerbeanmeldung ist länger. Vielleicht einfach "Übersetzen" hinschreiben?

    • Und eine letzte Frage: Gelte ich als Hausgewerbetreibender?
      "Nach dem Sozialgesetzbuch ist ein Hausgewerbetreibender eine selbständig tätige Person, die in eigener Arbeitsstätte im Auftrag und für Rechnung von Auftraggebern (Gewerbetreibende, Körperschaften öffentlichen Rechts, gemeinnützige Unternehmen) gewerblich arbeitet, auch wenn sie ihre Arbeitsmaterialien (Rohstoffe, Hilfsstoffe) selbst beschafft oder vorübergehend für eigene Rechnung arbeitet." (https://de.wikipedia.org/wiki/Hausgewerbetreibender)
      Nun, gewissermaßen tue ich das. Ich verarbeite (i.e. übersetze) Texte, die mir von einer Übersetzeragentur gegeben werden, und diese verwertet diese wirtschaftlich durch den Weiterverkauf an die eigentlichen Auftraggeber. Allerdings stelle ich dieser Agentur Rechnungen (bei der ich die pro-Wort- und pro-Stunde-Quoten selbst vorschlagen darf), arbeite in der Hinsicht also auf eigene Rechnung. Somit verstehe ich nicht, was mit "für Rechnung von Auftraggebern arbeiten" bedeutet und ob es auf mich zutrifft.

      Zudem wäre ich als Hausgewerbetreibender rentenversicherungspflichtig, und darauf würde ich gerne verzichten, zumal, wie gesagt, da ich ohnehin weit unter der Freibetragsgrenze für die Gewerbesteuer bin, und mir dementsprechend die Steuervorteile für Hausgewerbetreibende überhaupt nichts bringen würden.


    Ich hoffe, hier kann mir jemand zumindest manche meiner Fragen beantworten
    Danke sehr!

    #2
    AW: Selbstständiger Übersetzer mit ausländischem Kunden - Bitte Hilfe bei Steuererklä

    Viele deiner Fragen betreffen Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung, um die es in diesem Forum eigentlich geht!

    Du bist als Übersetzer tätig, das ist normalerweise ein Freiberuf und kein Gewerbe! Eine Gewerbesteuererklärung ist nicht erforderlich. Einzelheiten kannst du hier nachlesen:

    http://www.existenzgruender.de/Share...setzungen.html

    Die Anlage S ist für dich zutreffend!

    Du lieferst auch nichts in die USA, du erbringst sonstige Leistungen! Diese übrigen nicht steuerbaren Umsätze sind bei den Voranmeldungen in der Zeile 42, Kennzahl 45 und

    in der Umsatzsteuerjahreserklärung unter der Kennzahl 205 (bis 2017 Zeile 58 der Anlage UR) zu erklären.

    Deine Steuererklärungen reichst du bei dem jetzt für dich zuständigen Finanzamt ein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Selbstständiger Übersetzer mit ausländischem Kunden - Bitte Hilfe bei Steuererklä

      Vielen Dank für die Auskunft!

      Viele deiner Fragen betreffen Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung, um die es in diesem Forum eigentlich geht!
      Ja, ich weiß, aber ich habe auch einige andere Threads mit ähnlichen Fragen hier gesehen, daher dachte ich, probier ichs einfach mal hier.
      Bei grad mal gut 1000€ Umsatz letztes Jahr lohnt sich ein Steuerberater nicht wirklich...

      Du bist als Übersetzer tätig, das ist normalerweise ein Freiberuf und kein Gewerbe! Eine Gewerbesteuererklärung ist nicht erforderlich. Einzelheiten kannst du hier nachlesen:

      http://www.existenzgruender.de/Share...setzungen.html

      Die Anlage S ist für dich zutreffend!
      Seltsam - bei der Gewerbeanmeldung vor über einem Jahr wurde mir auf Nachfrage gesagt, dass ich ein Gewerbe habe und es dementsprechend anmelden muss.

      Daher ging ich davon aus, dass Übersetzer als bloß freiberufähnlicher Beruf als Gewerbe gemeldet sein muss.

      Zudem habe ich keinerlei Ausbildung zum Übersetzer (ich habe Germanistik studiert, aber dabei lernt man ja nicht aus dem Englischen übersetzen). Das ist ein weiterer Grund, weswegen ich mich nicht als Freiberufler bezeichnen würde. Das wurde mir auch von Bekannten, die ich gefragt habe, immer bestätigt, sowie von einigen Internetseiten, die ich damals dazu konsultiert hatte.

      Du lieferst auch nichts in die USA, du erbringst sonstige Leistungen! Diese übrigen nicht steuerbaren Umsätze sind bei den Voranmeldungen in der Zeile 42, Kennzahl 45 und

      in der Umsatzsteuerjahreserklärung unter der Kennzahl 205 (bis 2017 Zeile 58 der Anlage UR) zu erklären.
      Ah danke. Ja, bei den UVAs habe ich das entsprechende Feld ausgefüllt.

      Aber hierbei war ich etwas verwirrt von der Ausdrucksweise "Leistungsort nicht im Inland".

      Deine Steuererklärungen reichst du bei dem jetzt für dich zuständigen Finanzamt ein.
      Gut - dann hoffe ich mal, dass ich meine neue Steuernummer rechtzeitig erhalte.

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        #4
        AW: Selbstständiger Übersetzer mit ausländischem Kunden - Bitte Hilfe bei Steuererklä

        Daher ging ich davon aus, dass Übersetzer als bloß freiberufähnlicher Beruf als Gewerbe gemeldet sein muss.
        Der selbständige Übersetzer ist in § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG ausdrücklich genannt, gehört also sogar zu den sogenannten Katalogberufen.

        Auf die Vorbildung kommt es nicht an.

        https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Selbstständiger Übersetzer mit ausländischem Kunden - Bitte Hilfe bei Steuererklä

          Ich hab jetzt Deinen umfangreichen Fragenkatalog nicht vollständig durchgelesen. Die folgende Frage ist mir aber ins Auge gestochen:

          Zitat von Swkd Beitrag anzeigen
          In den Umsatzsteuervoranmeldungen musste ich einen abgerundeten Betrag eingeben - sollte die Summe meiner Einnahmen der Summe dieser abgerundeten Beträge entsprechen, oder der Summe der tatsächlichen Beträge?
          Du musst enfach das eintragen was abgefragt wird!

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            #6
            AW: Selbstständiger Übersetzer mit ausländischem Kunden - Bitte Hilfe bei Steuererklä

            Der selbständige Übersetzer ist in § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG ausdrücklich genannt, gehört also sogar zu den sogenannten Katalogberufen.

            Auf die Vorbildung kommt es nicht an.

            https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html
            Okay, danke für die Antwort

            Widerspricht zwar allem, was mir dazu letztes Jahr gesagt wurde, aber die Erklärung ist schlüssig.

            Nun habe ich aber dennoch ein angemeldetes Gewerbe (und im Übrigen, ich habe zwar oben "Übersetzer" geschrieben, aber das ist stark vereinfacht - die offizielle Bezeichnung für die Mehrheit meiner Aufträge war "linguistic consultant", eigentliche Übersetzeraufträge habe ich erst Ende des Jahres angenommen, fallen also wegen späterer Bezahlung steuerlich erst in dieses Jahr), somit muss ich wohl mal weiterrecherchieren, ob ich für das Finanzamt dennoch als Freiberufler gelte. Anscheinend kann man auch als Freiberufler seine Tätigkeit freiwillig beim Gewerbeamt anmelden und hat dadurch bestimmte Verpflichtungen, aber ich hab noch nicht rausgefunden, was für welche.

            Steuerlich macht es für mich ohnehin keinen Unterschied, ich lieg eh unter jeder Bemessungsgrenze.

            Du musst enfach das eintragen was abgefragt wird!
            Danke für auch für deine Antwort!
            So genau wird das aber leider nicht abgefragt.
            Ich gehe stark davon aus, dass es die (je nach Formular abgerundete oder genaue) Summe der tatsächlichen Beträge sein sollte, aber das unterscheidet sich dann natürlich um einen Euro oder mehr von der Summe der UVAs, weswegen ich lieber sichergehen wollte.

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              #7
              AW: Selbstständiger Übersetzer mit ausländischem Kunden - Bitte Hilfe bei Steuererklä

              Zitat von Swkd Beitrag anzeigen
              So genau wird das aber leider nicht abgefragt.
              Wenn z. B. der Umsatz abgefragt wird, dann ist damit natürlich die Summe der Umsätze gemeint, und nicht die Summe der vorangemeldeten Umsätze.

              Im Übrigen sehe ich das durchaus auch so, dass Du einen entsprechenden Abschluss haben müsstest, damit Deine Übersetzertätigkeit als freiberuflich durchgehen würde.

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                #8
                AW: Selbstständiger Übersetzer mit ausländischem Kunden - Bitte Hilfe bei Steuererklä

                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                Wenn z. B. der Umsatz abgefragt wird, dann ist damit natürlich die Summe der Umsätze gemeint, und nicht die Summe der vorangemeldeten Umsätze.
                Danke fürs klarstellen. Das würde ich ebenfalls annehmen, aber beim Thema Steuern würd ich mich nicht unbedingt darauf verlassen, dass alles der normalen Logik folgt und sich ohne Vorkenntnisse verstehen lässt.
                Auch bei den zu rundenden Beträgen stand glaube ich nirgendwo dabei, ob man auf- oder abrunden muss - mangels kaufmännischer Ausbildung blieb mir da nur, es zu ergoogeln.

                Im Übrigen sehe ich das durchaus auch so, dass Du einen entsprechenden Abschluss haben müsstest, damit Deine Übersetzertätigkeit als freiberuflich durchgehen würde.
                Okay, danke. Jetzt bin ich mir noch unsicherer

                Ich denke, ich werde einfach mal Montag früh beim Finanzamt anrufen und nachfragen, vielleicht können die mir dazu zumindest Auskunft geben.

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                  #9
                  AW: Selbstständiger Übersetzer mit ausländischem Kunden - Bitte Hilfe bei Steuererklä

                  Im Übrigen sehe ich das durchaus auch so, dass Du einen entsprechenden Abschluss haben müsstest, damit Deine Übersetzertätigkeit als freiberuflich durchgehen würde.
                  Welchen Abschluss gibt es denn für Übersetzer, den er haben sollte? Übersetzer ist in Deutschland keine geschützte Berufsbezeichnung!
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Selbstständiger Übersetzer mit ausländischem Kunden - Bitte Hilfe bei Steuererklä

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Welchen Abschluss gibt es denn für Übersetzer, den er haben sollte? Übersetzer ist in Deutschland keine geschützte Berufsbezeichnung!
                    Das weiß ich nicht! Jedenfalls ist der Übersetzer in § 18 aufgeführt. Darf sich dann jeder Übersetzer nennen?

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                      #11
                      AW: Selbstständiger Übersetzer mit ausländischem Kunden - Bitte Hilfe bei Steuererklä

                      Wenn eine Berufsbezeichnung nicht geschützt ist, darf sie jeder verwenden, genauso ist das!
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Selbstständiger Übersetzer mit ausländischem Kunden - Bitte Hilfe bei Steuererklä

                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Welchen Abschluss gibt es denn für Übersetzer, den er haben sollte? Übersetzer ist in Deutschland keine geschützte Berufsbezeichnung!
                        Es gibt entsprechende Studiengänge.
                        Jeder darf sich zwar Übersetzer nennen, aber ob das auch für das Steuerrecht gilt, weiß ich nicht.

                        Naja, ich werd euch jedenfalls auf dem Laufenden halten, was mir das Finanzamt so erzählt.

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                          #13
                          AW: Selbstständiger Übersetzer mit ausländischem Kunden - Bitte Hilfe bei Steuererklä

                          So, wie versprochen: Das Finanzamt sagt, da meine Tätigkeit vom Gewerbeamt als Gewerbe angemeldet wurde, ist es ein Gewerbe und keine freiberufliche Tätigkeit.

                          Ob es jetzt ein Hausgewerbe ist, konnte mir die Dame am Telefon leider nicht sagen, ich soll in 2 Wochen nochmal anrufen, wenn der Kollege, den sie vertritt, aus dem Urlaub zurück ist.

                          Die Felder "Name des Unternehmens" und "Art des Unternehmens" sind nicht weiter wichtig und ich kann reinschreiben, was ich mag.

                          Und meine neue Steuernummer krieg ich vielleicht erst im Juni, bis dahin soll ich zwar die neue Adresse, aber die alte Steuernummer angeben.

                          Danke Euch beiden nochmal für die Antworten!
                          Zuletzt geändert von Swkd; 23.04.2018, 20:17.

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                            #14
                            AW: Selbstständiger Übersetzer mit ausländischem Kunden - Bitte Hilfe bei Steuererklä

                            Das Finanzamt sagt, da meine Tätigkeit vom Gewerbeamt als Gewerbe angemeldet wurde, ist es ein Gewerbe
                            TOLL! Schon wieder so ein Totschlagargument!

                            Wer hat es denn beim Gewerbeamt als Gewerbe angemeldet?
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              AW: Selbstständiger Übersetzer mit ausländischem Kunden - Bitte Hilfe bei Steuererklä

                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              TOLL! Schon wieder so ein Totschlagargument!

                              Wer hat es denn beim Gewerbeamt als Gewerbe angemeldet?
                              Ich zusammen mit dem dortigen Sachbearbeiter, der mir bestätigt hat, dass es eine gewerbliche Tätigkeit ist (keine Ahnung mehr, was er genau gesagt hat, ist über ein Jahr her), nachdem mir alle, die ich kenne, die Ahnung davon haben könnten, dasselbe gesagt hatten
                              Auch bei der Gewerbeummeldung letzten Monat (bei der ich aber nicht danach gefragt hatte, da ich davon ausging, dass die Frage beantwortet ist) wurde das vom dortigen Sachbearbeiter nicht in Frage gestellt.

                              Ich denk, ich werd in 2 Wochen, wenn der Kollege aus dem Urlaub zurück ist, dem die selben Fragen stellen, um sicherzugehen.

                              Ich hab ja wie gesagt kein Problem damit, wenn es als Gewerbe gilt, ist steuerlich kein Unterschied für mich.

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