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Für ein Kind sind die Angaben zum Kindschaftsverhältnis nicht plausibel

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    #16
    AW: Für ein Kind sind die Angaben zum Kindschaftsverhältnis nicht plausibel

    Zitat von zwen Beitrag anzeigen
    hallo, hat jmd. einen Lösungsvorschlag für das o.g. problem? (Kinder sind mit der Mutter im Ausland)
    bei mir hat es auch für 2016 funktioniert und jetzt nicht mehr. würde die steuerberechnung gerne durchführen vor dem versenden.
    kann man die erklärung evtl. trotz nicht funktionierender Berechnung versenden?
    danke schonmal für die antworten!
    Hallo zwen,
    die Steuerberechnung funktioniert nicht für deine Konstellation, aber du kannst natürlich trotzdem versenden bei bestandener Plausiprüfung.

    Tschüß

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      #17
      AW: Für ein Kind sind die Angaben zum Kindschaftsverhältnis nicht plausibel

      Bisher gibt es für diesen Fehler in der Steuervorausberechnung noch keine Lösung. Vielleicht beim nächsten Update:

      https://forum.elster.de/anwenderforu...l=1#post244936
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        AW: Für ein Kind sind die Angaben zum Kindschaftsverhältnis nicht plausibel

        Danke. ich dachte, man kann das bekannte problem vielleicht irgendwie umgehen und trotzdem zu einer realistischen Vorausberechnung gelangen.
        Gibt es da Erfahrungen?
        bg.

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          #19
          AW: Für ein Kind sind die Angaben zum Kindschaftsverhältnis nicht plausibel

          So wie ich das verstanden habe funktioniert die Berechnung nicht weil das Program keine Kinder im Ausland berechnen kann.
          Ich habe einfach mal probehalber das Kind mit einer Adresse in Deutschland eingetragen, das sollte für die Berechnung keinen
          Unterschied machen. Dann hat das Program ohne Probleme die Berechnung durchgeführt.
          Natürlich solltest du dann nicht vergessen vor dem Absenden alles wieder zurückzusetzen.
          So hats bei mir funktioniert.

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            #20
            AW: Für ein Kind sind die Angaben zum Kindschaftsverhältnis nicht plausibel

            Es kommt darauf an, in welchem Land sich Mutter und Kind aufhalten!

            Für Kinder, die weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatten, werden die Freibeträge für Kinder wie folgt gekürzt:
            bei Ländern der Ländergruppe 2 um ein Viertel,
            bei Ländern der Ländergruppe 3 um die Hälfte und
            bei Ländern der Ländergruppe 4 um drei Viertel.

            Die Ländergruppeneinteilung ist bei den Erläuterungen zur Anlage Unterhalt zu finden. Man kann sie aber auch hier nachlesen:

            https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=3
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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