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Angabe von Einkünften als Studentische Hilfskraft (mehr als 450 €, aber steuerfrei)

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    Angabe von Einkünften als Studentische Hilfskraft (mehr als 450 €, aber steuerfrei)

    Hallo zusammen,

    folgende Frage:

    im Jahr 2015 war ich vier Monate als Studentische Hilfskraft angestellt und habe 20h/Woche gearbeitet und dabei ca. 700-800 €/Monat verdient.
    Ich habe während der Zeit keine Lohnsteuer, jedoch Abgaben an die Rentenversicherung gezahlt.
    Muss ich die Einkünfte von insgesamt 2602 € im Jahr 2015 nun angeben oder nicht? Die Anteile zur Rentenversicherung sowie zur studentischen Krankenversicherung habe ich in der Anlage Vorsorgeleistungen angegeben. Ich hoffe, das stimmt so.

    Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.
    Für die nächste Steuererklärung werde ich mir auch definitiv einen Steuerberater suchen, um euch nicht mit solchen Fragen zu belästigen.

    Liebe Grüße

    Andrea

    #2
    AW: Angabe von Einkünften als Studentische Hilfskraft (mehr als 450 €, aber steuerfre

    Warum machst du eine Steuererklärung, wenn du keine Steuern bezahlt hast?

    Wenn du eine abgibst, musst du alle Einkünfte erklären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Angabe von Einkünften als Studentische Hilfskraft (mehr als 450 €, aber steuerfre

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Warum machst du eine Steuererklärung, wenn du keine Steuern bezahlt hast?
      Weil er nur für diese vier Monate keine Steuern bezahlt hat vielleicht?

      Jedenfalls, gleiche Antwort, natürlich muss das angegeben werden.

      Kommentar


        #4
        AW: Angabe von Einkünften als Studentische Hilfskraft (mehr als 450 €, aber steuerfre

        Hallo,

        Da meine letzte Antwort leider nicht angekommen zu sein scheint, folgt mit dieser Antwort der zweite Versuch:

        Erst einmal danke für eure Antworten.

        Ich habe für 2013 und 2014 Verlustvorträge eingereicht, um meine Studienkosten angerechnet zu bekommen. Ich habe gehofft, dass sich auch für 2015 ein Verlust ergeben würde. Dies ist durch die Einkünfte dann leider nicht mehr der Fall. Mir war nur geläufig, dass bei Vorliegen eines Verlustvortrages aus dem Vorjahr auch im Folgejahr eine Steuererklärung angefertigt werden mus?!

        Für 2016 sähe es dann ähnlich aus, nur, dass ich in dem Jahr das ganze Jahr über lohnsteuerfrei gearbeitet habe.

        Liebe Grüße

        Andrea

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          #5
          AW: Angabe von Einkünften als Studentische Hilfskraft (mehr als 450 €, aber steuerfre

          Mir war nur geläufig, dass bei Vorliegen eines Verlustvortrages aus dem Vorjahr auch im Folgejahr eine Steuererklärung angefertigt werden mus?!
          Das ist korrekt. Du bist gemäß § 56 Abs. 2 EStDV erklärungspflichtig und musst alle Einkünfte angeben, auch wenn keine Lohnsteuer einbehalten wurde.

          Das wird -insbesondere wenn du 2016 ganzjährig mehr verdient hast- dann dazu führen, dass dein Verlustvortrag durch Verrechnung ganz oder großteils aufgebraucht wird, ohne dass damit eine Steuerersparnis verbunden war.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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