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1. Steuererklärung (4 Jahre Rückwirkend bis ins Studium)

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    1. Steuererklärung (4 Jahre Rückwirkend bis ins Studium)

    Hallo zusammen,

    ich bin gerade dabei meine 1. Steuererklärung zu erstellen und hoffe das mir jemand hier weiterhelfen kann.

    Ich war gelernter Koch und hab auch als dieser bis 2011 gearbeitet. Bis 2012 Abitur nachgehollt und 2012 dann Studium Informatik (2. Berufsweg) angefangen und 2016 abgeschlossen mit Bachelor. Mitte April 2017 wieder angefangen zu arbeiten als Software-Entwickler. Nun sollte es mir doch möglich sein meine 1. Steurerklärung bis zu 4 Jahre rückwirkend zu machen, das Studium als Werbekosten abzusetzen und als Verlustvortrag bis 2017 mitzunehmen?

    Mir stellen sich jetz im Grund noch 2 Fragen:

    Woher weiß ich das mit 2014, 2015, 2016 als Verlustvortrag angesehen wird, muss ich irgendwo speziell was ausfüllen? Für 2014/2015 hab ich auch gar keine Lohnbescheinigungen.

    2016 im Studium hatte ich immer einen Nebenjob bei der Post, Steuerklasse 1 student steuerbefreit. Wie gebe ich die im Elster an? Die 1. Tägigkeit ist doch meine Fachhochschule, die deutsche Post demnach einfach als 2. Tätigkeit?

    mfg Trafel

    #2
    AW: 1. Steuererklärung (4 Jahre Rückwirkend bis ins Studium)

    Nun sollte es mir doch möglich sein meine 1. Steurerklärung bis zu 4 Jahre rückwirkend zu machen, ...
    Nein, das ist mit nur einer Erklärung nicht möglich! Es muss für jedes Jahr eine Steuererklärung abgegeben bzw. ein Antrag auf Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrags gestellt werden.

    Eine Zusammenfassung über mehrere Jahre sieht das Steuerrecht nicht vor.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: 1. Steuererklärung (4 Jahre Rückwirkend bis ins Studium)

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Nein, das ist mit nur einer Erklärung nicht möglich! Es muss für jedes Jahr eine Steuererklärung abgegeben bzw. ein Antrag auf Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrags gestellt werden.

      Eine Zusammenfassung über mehrere Jahre sieht das Steuerrecht nicht vor.
      Ich kann im Elster Programm die einzelnen Jahre auswählen und ausfüllen, so hatte ich es geplant. Weißt du wo ich den Verlustvortrag unter Elster finde?

      Kommentar


        #4
        AW: 1. Steuererklärung (4 Jahre Rückwirkend bis ins Studium)

        Zitat von Trafel Beitrag anzeigen
        Ich kann im Elster Programm die einzelnen Jahre auswählen und ausfüllen, so hatte ich es geplant. Weißt du wo ich den Verlustvortrag unter Elster finde?
        Man kann im Hauptvordruck ganz am Anfang ankreuzen, dass es sich um eine Erklärung zur Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrags handelt.

        Man kann außerdem in Zeile 80 (Jahr 2016) des Hauptvordrucks ankreuzen, dass ein Verlustvortrag für das Vorjahr festgestellt wurde und in Zeile 81 den Verlustrücktrag auf 0 beschränken.
        Diese Zeilennummern müssen nicht in jedem Jahr identisch sein! Im Jahr 2014 waren das z. B. die Zeilen 92 und 93.

        Festgestellte Verluste können nicht in die Erklärung eingetragen werden!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: 1. Steuererklärung (4 Jahre Rückwirkend bis ins Studium)

          Ein Nebenjob bei der Post auf Steuerklasse 1 ist sicher nicht steuerbefreit, und ist in der Anlage N anzugeben.

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            #6
            AW: 1. Steuererklärung (4 Jahre Rückwirkend bis ins Studium)

            Vielen dank für die Antworten und die Hilfe @Charlie und L. E. Fant, im Hauptvordruck hab ich das glatt überlesen.

            Ich hatte nur leider 2016 einen Nebenjob, da hatte ich auch die Lohnsteuerbescheinigung von der deutschen Post angegeben.

            Für 2014/2015 hab ich leider keinen Nebenjob und besitze auch keine Lohnsteuerbescheinigung, soll ich trotzdem Anlage N nehmen, das Feld der Lohnsteuerbescheinigung leer lassen und einfach die Werbekosten eintragen?

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              #7
              AW: 1. Steuererklärung (4 Jahre Rückwirkend bis ins Studium)

              Zitat von Trafel Beitrag anzeigen
              Für 2014/2015 hab ich leider keinen Nebenjob und besitze auch keine Lohnsteuerbescheinigung, soll ich trotzdem Anlage N nehmen, das Feld der Lohnsteuerbescheinigung leer lassen und einfach die Werbekosten eintragen?
              Ja, das müsste glaube ich gehen. Wenn das Programm einzelne leere Felder moniert dann solltest Du nur in diesen Feldern eine Null eingeben.

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                #8
                AW: 1. Steuererklärung (4 Jahre Rückwirkend bis ins Studium)

                Danke für die Info!

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