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    Verlustvortrag

    Hallo zusammen ,

    ich mache derzeit meine ersten Steuererklärungen und habe gemerkt, dass ich wohl schon die erste falsch gemacht habe. Ich habe im Forum auch gesucht, nur verwirrt mich hier das meiste, da hier ganz andere Nummern der Belege angegeben werden. Auch ein Anruf beim Finanzamt blieb ohne Erfolg, die freundliche Dame sagte nur, dass der Verlustvortrag beim Erststudium nichts bringt und ich keine Rückerstattung bekommen kann.
    Daher habe ich die große Bitte, dass ihr mir helft, wo ich was anhaken oder eingeben muss.
    Meine Daten:
    2013-2016: Erststudium
    2017: Erststudium und ein bezahltes Praktikum
    Ab Mai 2018: Beginn einer Arbeit

    Ich habe mit der Steuerklärung 2013 angefangen und dabei als Formular "Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A)" ausgewählt. Auf der Startseite des Formulars habe ich nur "Einkommensteuererklärung" ausgewählt, nicht "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags". Da ich keine Einkünfte hatte, habe ich nur einen Betrag x unter "Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung der steuerpflichtigen Person / des Ehemannes" eingetragen. Die Steuererklärung habe ich so dann abgeschickt. Danach wollte ich 2014 anfangen, habe mir aber überlegt, wie die Verluste aus 2013 angerechnet werden und merkte wohl, dass ich den Verlustvortrag vergessen habe.

    Ich habe vier Bitten an euch:
    1) Wie kann ich meine Steuererklärung 2013 korrigieren? Muss ich dies überhaupt tun?
    2) Für jedes Jahr: Welches Formular muss ich auswählen, was muss ich bei der Startseite des Formulars auswählen, wo trage ich meine Kosten ein und was muss ich anhaken, wenn ich den Verlust auf das nächste Jahr übertragen möchte (und dann wiederum auf das folgende Jahr).
    3) Für das Jahr 2017 habe ich den automatischen Belegabruf eingerichtet, sodass ich die Daten meines Praktikums erhalte. Lohnt es sich, den Verlustvortrag hier schon zu verwenden oder auch nochmal auf das nächste Jahr übertragen?
    4) Was muss ich dann für die Steuererklärung 2018 eingeben, wenn ich den Verlustvortrag dann benutzen möchte, um meine Steuerschuld zu mildern?

    Vielen Dank! Ich weiß, die Frage kam schon oft, aber wie anfangs erwähnt, ist das hier ziemlich alles verwirrend und das hier wäre eine gute Zusammenfassung bzw. Anleitung .

    Liebe Grüße
    Eure
    Fortuna :*

    #2
    AW: Verlustvortrag

    1) So, wie du die Steuererklärung ausgefüllt hast, ist es sinnlos. Ausgaben für die eigene Berufsausbildung sind Sonderausgaben, die sich nicht auf den Gesamtbetrag der Einkünfte auswirken und damit niemals zu einem Verlust (negativer GdE) führen. Wenn du die Studienkosten als Werbungskosten angeben willst, musst du die Anlage N ausfüllen. Das FA wird den Ansatz der Ausbildungskosten ablehnen, der Bescheid wird aber wegen des laufenden BFH-Verfahrens diesbezüglich vorläufig bleiben.
    2) Anlage N. Ein Verlust wird automatisch fortgeschrieben, sofern er nicht mit Einkünften verrechnet werden kann.
    3) Du hast keine Wahl. Bei Verlustvorträgen ist die ESt-Erklärung zwingend, und es wird mit Einkünften verrechnet, selbst wenn man es nicht möchte.
    4) Das passiert automatisch (mit dem, was vom Verlust dann noch übrig ist).

    Kommentar


      #3
      AW: Verlustvortrag

      Danke schonmal für die Antwort . Doch noch bleiben Fragen offen:

      1) "So, wie du die Steuererklärung ausgefüllt hast, ist es sinnlos. Ausgaben für die eigene Berufsausbildung sind Sonderausgaben, die sich nicht auf den Gesamtbetrag der Einkünfte auswirken und damit niemals zu einem Verlust (negativer GdE) führen. Wenn du die Studienkosten als Werbungskosten angeben willst, musst du die Anlage N ausfüllen. Das FA wird den Ansatz der Ausbildungskosten ablehnen, der Bescheid wird aber wegen des laufenden BFH-Verfahrens diesbezüglich vorläufig bleiben."
      ==> Kann ich irgendwie eine korrigierte Steuererklärung nachschicken? Könnte ich die Steuererklärung anfechten?
      ==> Und alle Studienkosten setze ich nun unter der Anlage N als Werbungskosten an, auch z.B. Fahrtkosten?

      2) "Anlage N. Ein Verlust wird automatisch fortgeschrieben, sofern er nicht mit Einkünften verrechnet werden kann."
      ==> Stimmt nun das Formular "Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A)"? Und was muss ich auf der Startseite des Formulars anhaken, "Einkommensteuererklärung" UND "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags"??

      3) "Du hast keine Wahl. Bei Verlustvorträgen ist die ESt-Erklärung zwingend, und es wird mit Einkünften verrechnet, selbst wenn man es nicht möchte."
      ==> Siehe auch Punkt 2), was muss ich auf der Startseite des Formulars anhaken?

      Danke!

      Kommentar


        #4
        AW: Verlustvortrag

        Zitat von Fortuna Beitrag anzeigen
        ==> Kann ich irgendwie eine korrigierte Steuererklärung nachschicken?
        Ja. Wenn Du noch keinen Bescheid hast. Besser: wenn Du die erste Erklärung erst vor wenigen Tagen gesendet hast.

        Zitat von Fortuna Beitrag anzeigen
        ==> Und alle Studienkosten setze ich nun unter der Anlage N als Werbungskosten an, auch z.B. Fahrtkosten?
        Ja.

        Zitat von Fortuna Beitrag anzeigen
        ==> Stimmt nun das Formular "Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A)"? Und was muss ich auf der Startseite des Formulars anhaken, "Einkommensteuererklärung" UND "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags"??
        2 x ja

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