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Selbstständig werden u. Arbeitnehmer bleiben- Bezugsgröße bei Sozialversicherung

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    Selbstständig werden u. Arbeitnehmer bleiben- Bezugsgröße bei Sozialversicherung

    hallo Elster Community,
    ich plane mich selbstständig zu machen - will aber weiterhin Arbeitnehmer bleiben. Mit einer netzbasierten Vermittlungsstelle von Personal u.
    Klar - einer der ersten Schritte ist es, diese Selbstständigkeit mit dem Arbeitgeber abzusprechen bzw. dort auch anzumelden.Wie stellt sich der Sozialversicherungsschutz dar - welche Beträge u. Freibeträge bzw. Beitragsbemessungsgrenzen sind hier für das Jahr 2018 wirksam?

    Hier habe ich einige basale Informationen gefunden: bei einer AOK-Seite die folgendes vermerkt:

    Zeitaufwand von mehr als 30 Stunden wöchentlich,
    Zeitaufwand zwischen mehr als 20 und höchstens 30 Stunden wöchentlich, wenn das Arbeitseinkommen mindestens 50 Prozent der monatlichen Bezugsgröße ausmacht 2018 = 1.522,50 Euro.
    Zeitaufwand von nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich, wenn das Arbeitseinkommen 75 Prozent der monatlichen Bezugsgröße übersteigt 2018 = 2.283,75 Euro.

    Frage: wird hier mit der monatlichen Bezugsgröße von 2283 Euro der selbstständige Zuverdienst gemeint -- oder die Summe der Bezüge aus

    a. Angestelltentätigkeit u.
    b. Selbstständigkeit?

    Sind es Brutto oder Nettobeträge und darüber hinaus:
    kann man hier ggf. auch noch Verluste mit geltend machen!?
    Anmerkung - ich bin unverheiratet.

    Freue mich von Euch zu hören.


    Beiträge die ich hierzu gefunden habe:
    https://www.bkk-vdn.de/versicherungs...lbststaendige/
    http://www.aok-business.de/nordost/f...-arbeitnehmer/

    #2
    AW: Selbstständig werden u. Arbeitnehmer bleiben- Bezugsgröße bei Sozialversicherung

    Mit deinen Fragen bist du hier im falschen Forum!

    Hier geht es um Fragen rund um die die elektronische Steuererklärung und nicht um Sozialversicherungsrecht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Selbstständig werden u. Arbeitnehmer bleiben- Bezugsgröße bei Sozialversicherung

      guten Abend Charlie,

      danke für die Tipps - danke für die Antwort.

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Mit deinen Fragen bist du hier im falschen Forum!

      Hier geht es um Fragen rund um die die elektronische Steuererklärung und nicht um Sozialversicherungsrecht.

      Dachte dass hier ggf. so viel Kompetenz vorhanden ist, diese Frage zu beantworten. Werde mal gucken wie ich hier weiterkomme.

      Nochmals vielen Dank!!

      Viele Grüße

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        #4
        AW: Selbstständig werden u. Arbeitnehmer bleiben- Bezugsgröße bei Sozialversicherung

        Dachte dass hier ggf. so viel Kompetenz vorhanden ist, diese Frage zu beantworten.
        Vielleicht ist die Kompetenz vorhanden, wir möchten aber das Forum nicht mit solchen fremden Themen belasten. Da wird man bestimmt anderswo fündig!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Selbstständig werden u. Arbeitnehmer bleiben- Bezugsgröße bei Sozialversicherung

          Für den Schritt in die Selbstständigkeit gibt es auch Beratungsstellen, die können bestimmt bestens Auskunft geben.

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