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Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

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    Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

    Liebes Forum,

    #Themenrechtfertigung
    Ich habe mir schon mehrere Forenbeiträge zum Thema durchgelesen, allerdings habe ich den Eindruck, dass die Zeilenangaben aus anderen Jahren nicht zu der Steuerklärung für das Jahr 2017 (also die Steuererklärung, die ich jetzt 2018 schreibe) passen.

    #bisherige Zwischenlösung
    Ich habe immerhin schon gelesen, dass Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung nirgends eingetragen wird und gehe davon aus, dass das stimmt.

    #Problem
    Ich habe eine "Bescheinigung der zu meldenden Beiträge für das Jahr 2017" von meiner Krankenkasse (KKH) bekommen.
    1. Diese Summe findet sich nirgends bei meinen Lohnsteuerbescheinigungen - ist das normal? Falls ja, dürfte ich sie ja schon mal nicht in Zeile 12 eintragen, weil da scheinbar nur das rein darf, was bei der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 25 steht(, wo bei mir aber nichts steht) - richtig?
    2. Müsste ich es unter "Beiträge anderer Personen" eintragen? Dazu müsste ich wissen, ob ich ein freiwillig gesetzlich versicherter Selbstzahler bin. Also ich bin Student und habe 2017 über 450 Euro verdient und musste daher aus der Familienversicherung meines Vaters austreten und einen eigenen Beitrag zahlen. Von freiwillig kann nicht die Rede sein, aber ich weiß noch nicht einmal, ob man das gesetzlich nennt oder nicht.

    #Meldebescheinigung zur Sozialversicherung
    Ganz abgesehen von den Eintragungsdingen verwundert es mich, dass auf genanntem Zettel steht: "Beitragsgruppe KV 0 kein Beitrag", obwohl ich ja Krankenversicherungsbeiträge zahle. Dasselbe Problem gilt für PV (wohl Pflegeversicherung, die ich ja auch zahle). Auch bei AV steht "0 kein Beitrag", allerdings weiß ich nicht, was das ist.

    #Fazit
    "Zu meldende Beiträge" heißt, dass ich sie irgendwo eintragen muss, ich weiß aber leider nicht, wo.

    #2
    AW: Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

    Als Student trägt man die gezahlten Beiträge zur gesetzlichen KV und PV in die Zeilen 17 und 19 der Anlage Vorsorgeaufwand ein. In Zeile 11 darf man Nein auswählen.

    Die Beitragsgruppenangabe hat keine Bedeutung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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