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Steuererklärung für GbR

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    Steuererklärung für GbR

    Hallo Leute,

    Ich habe zusammen mit einem Kollegen eine GbR letzes Jahr gegründet. Beruflich haben wir jedoch gar nichts nach der Anmeldung für die GbR unternommen. Nun müssen wir die GbR abmelden und eine Erklärung abgeben.
    Habe schon einiges hier im Web zu dem Thema gelesen aber mir ist es immer noch nicht klar wie das abläuft. Ich arbeite erst seit 3 Jahren dementsprechend habe ich auch nur 2mal eine Steuererklärung abgegeben und das auch nur ausgedruckt.
    Stimmt es, dass man als "Unternehmer" die Erklärung für die GbR online einreichen muss ?

    So wie es bis jetzt verstanden habe müssen wir eine sogenannte gesonderte einheitliche Festellungserklärung nur für die GbR zusammen abgeben und dann die Anlage G oder S in unserer eigenen Erklärung beilegen ?

    Entschuldigt bitte falls diese Thema hier schon besprochen wurde. Leider habe ich keine Klare und Verständliche Antwort gefunden.

    Würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte.

    Mit freundlichen Grüßen
    sanjay4500

    #2
    AW: Steuererklärung für GbR

    So wie es bis jetzt verstanden habe müssen wir eine sogenannte gesonderte einheitliche Festellungserklärung nur für die GbR zusammen abgeben und dann die Anlage G oder S in unserer eigenen Erklärung beilegen ?
    Das hast du richtig verstanden! Allerdings muss für die GbR auch eine EÜR übermittelt werden, falls ihr denn überhaupt etwas zu erklären habt. Anlage G ist für eine gewerbliche Tätigkeit, Anlage S für selbständige Arbeit zutreffend.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Steuererklärung für GbR

      Wenn ich Dich richtig verstanden habe dann ist die GdbR gar nicht tätig geworden. Wenn dem so ist dann würd ich schon mal beim Finanzamt nachfragen, ob die auf eine Steuererklärung bestehen. Notfalls schriftlich mitteilen, dass die GdbR nicht tätig war und auch nicht mehr tätig werden wird.

      Kommentar


        #4
        AW: Steuererklärung für GbR

        Danke für die schnelle Rückmeldung. Für was genau steht den EÜR ?
        Ja ich hatte letztes Jahr schon beim Finanzamt angerufen da wurde mir gesagt ich soll eine gesonderte Einheitliche Fetsellungserklärung mit 0 abgeben. Diese Erklärung kann man nur Elektronisch abgeben ?
        Reicht es wenn ich die Erklärung für die GbR online abgeben und meinen teil mit der Anlage G oder S schriftlich ?

        Grüße
        sanjay4500

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          #5
          AW: Steuererklärung für GbR

          Du darfst gern auch deine Einkommensteuererklärung elektronisch übermitteln, auch wenn man bei Null-Gewinneinkünften wohl nicht dazu verpflichtet ist.

          Eine EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) macht bei 0 Euro Einnahmen keinen Sinn!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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